Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein vertragsfreies, unregelmäßig geschnittenes Erholungsgrundstück mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 260 m², bestehend aus den zwei zusammenhängenden Flurstücken 120 mit 100 m² und 121/1 mit 28 m² und dem durch ein schmales Fremdflurstück (Weg) getrennten Flurstück 121/2 mit 132 m², jeweils lt. Grundbuchangabe.
Der durch einen Weg in zwei Teilflächen getrennte Verkaufsgegenstand liegt im östlichen Bereich von Kleinschmalkalden.
Auf der unteren, als Erholungsgarten genutzten Teilfläche wurde 2016 ein 2 x 2 m großes, einfaches Holzgartenhäuschen mit einer Wandstärke von ca. 33 mm auf Stelzen errichtet.
Die obere, stärker hängige Teilfläche wurde ehemals auch als Anbaufläche genutzt und ist mit Sträuchern und Gehölzen bewachsen. Auf dieser Fläche befindet sich eine Gartenbank.
Der Verkaufsgegenstand ist teilweise eingefriedet. Inwieweit diese Einfriedungen mit den tatsächlichen Verläufen der Flurstücksgrenzen übereinstimmen, konnte nicht geprüft werden.
Der Verkaufsgegenstand ist nur fußläufig über einen schmalen öffentlichen Weg, der von der Ortsstraße abzweigt, erreichbar. Die Verkaufsfläche selbst ist medienmäßig nicht mehr erschlossen.
Aufgrund der Hanglage wird der Verkaufsgegenstand teilweise durch Mauern und Trockenmauern abgefangen. Da es sich zum Teil um eine Steillage handelt, empfiehlt der Veräußerer festes Schuhwerk und weist darauf hin, dass bei nasser Witterung bei dem aus Holz gefertigten Zugang zum Gartenhaus Rutschgefahr besteht.
Auf dem Flurstück 120 befand sich ehemals ein Bauernhaus mit der Hausnummer 113, welches zurückgebaut wurde. Das Vorhandensein von unterirdischen Gebäudeteilen, Fundamenten, Kabeln, Rohren und Schächten kann daher nicht ausgeschlossen werden.
Im Objekt sind noch Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände vorhanden, die nicht mehr durch den Veräußerer beräumt werden. Der vereinbarte Kaufpreis bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück nebst Gebäude und wesentliche Bestandteile. Im Objekt etwa vorhandene bewegliche Gegenstände und Einbauten werden nicht mit verkauft, es besteht kein Anspruch auf Übereignung. Der Verkauf erfolgt insofern ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers, der mit Übergabe des Objekts sein Eigentum an diesen etwa noch vorhandenen Gegenständen aufgibt. Es liegt im Ermessen des Erstehers, bewegliche Gegenstände und Einbauten auf eigene Kosten zu entsorgen oder weiter zu benutzen. Es wurde nicht geprüft, inwiefern die sichtbaren Gegenstände auf den Fotos noch vollständig im Objekt vorhanden sind oder vom Veräußerer bereits selbst entfernt wurden.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt. Sämtliche Angaben wurden durch den Veräußerer übermittelt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.