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2 Waldflächen im Waldgebiet ´Klinkumer Busch´ **unweit der niederländischen Landesgrenze**

  • Blick Richtung Flurstück 38/1 und Umgebung - 2 Waldflächen im Waldgebiet ´Klinkumer Busch´ **unweit der niederländischen Landesgrenze**
    Blick Richtung Flurstück 38/1 und Umgebung
  • Blick Richtung Flurstück 38/1 und Umgebung - 2 Waldflächen im Waldgebiet ´Klinkumer Busch´ **unweit der niederländischen Landesgrenze**
    Blick Richtung Flurstück 38/1 und Umgebung
  • Lageskizze - 2 Waldflächen im Waldgebiet ´Klinkumer Busch´ **unweit der niederländischen Landesgrenze**
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - 2 Waldflächen im Waldgebiet ´Klinkumer Busch´ **unweit der niederländischen Landesgrenze**
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze - Flurstück 38/1 - 2 Waldflächen im Waldgebiet ´Klinkumer Busch´ **unweit der niederländischen Landesgrenze**
    Lageskizze - Flurstück 38/1
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Flurstück 38/1 - 2 Waldflächen im Waldgebiet ´Klinkumer Busch´ **unweit der niederländischen Landesgrenze**
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Flurstück 38/1
  • Lageskizze - Flurstücke 27/3, 23/3, 25/3 - 2 Waldflächen im Waldgebiet ´Klinkumer Busch´ **unweit der niederländischen Landesgrenze**
    Lageskizze - Flurstücke 27/3, 23/3, 25/3
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Flurstücke 27/3, 23/3, 25/3 - 2 Waldflächen im Waldgebiet ´Klinkumer Busch´ **unweit der niederländischen Landesgrenze**
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Flurstücke 27/3, 23/3, 25/3

Auktions-ID 473-0011

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SP 2.000 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel 2 Waldflächen im Waldgebiet ´Klinkumer Busch´ **unweit der niederländischen Landesgrenze**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    41844 Wegberg OT Arsbeck
  • Bundesland Nordrhein-Westfalen
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 3.162 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Erkelenz von Arsbeck, Blatt 925, Flur 14, Flurstücke 27/3, 23/3, 25/3, 38/1
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Der Kreis Heinsberg (Untere Bodenschutzbehörde-Altlasten) teilte dem Veräußerer in der E-Mail vom 14.03.2023 mit, dass für die Grundstücke zurzeit keine Erkenntnisse über Altlast-Verdachtsflächen vorliegen.

    Die Bezirksregierung Düsseldorf teilte der Stadt Wegberg in den Schreiben vom 16.03.2023 unter anderem Folgendes mit: Luftbilder aus den Jahren 1939-1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Daher ist eine Überprüfung des beantragten Bereichs auf Kampfmittel nicht erforderlich.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Denkmalschutz Bemerkung
    , allerdings teilt der Veräußerer mit, dass westlich an das Flurstück 38/1 das vermutete Bodendenkmal „Fundkonzentration Metallzeit“ angrenzt.
  • Erschließung
    Der Verkaufsgegenstand ist nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 10.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.wegberg.de
  • Behörde Stadtverwaltung Wegberg, Rathausplatz 25, 41844 Wegberg, Tel.: 024 34/ 83 -0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.

    Der gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen geltende Haftungsausschluss gilt auch hinsichtlich von etwaigen Altlasten/ Bodenkontaminationen und Kampfmitteln. Der Veräußerer übernimmt keine Haftung für das Freisein des Kaufgegenstandes von Kampfmitteln gleich welcher Art und welchen Umfangs und haftet auch nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung des Kaufgegenstandes aufgrund des eventuellen Vorhandenseins von Kampfmitteln und darüber hinaus nicht für Schäden durch auf dem Kaufobjekt vorhandenes Kriegsgerät oder bisher nicht entfernte Kampfmittel.

    Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers im Rahmen der Ausgleichspflicht nach § 24 Abs. 2 Bundesbodenschutzgesetz und/ oder § 9 Abs. 2 Umweltschadengesetz, wird gegenüber dem Ersteher/seinem Rechtsnachfolger ausgeschlossen. Soweit der Veräußerer unmittelbar von Behörden oder Dritten wegen schädlicher Bodenveränderungen und/ oder Altlasten, Kampfmitteln sowie sonstiger Umweltschäden (insbes. nach § 24 Abs. 2 Bundesbodenschutzgesetz und/ oder § 9 Abs. 2 Umweltschadengesetz) in Anspruch genommen wird, ist er vom Ersteher oder seinem Rechtsnachfolger freizustellen. Der Ersteher ist verpflichtet, im Falle der Weiterveräußerung den vorstehenden Haftungsausschluss auf weitere Käufer zu übertragen.

    Die Grundstücke befinden sich neben einem Anschlussgleis, sodass im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht die Gefahr durch umstürzende Bäume und herabfallende Äste auf die Gleise minimiert werden muss.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen 2 Waldflächen mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 3.162 m², lt. Grundbuchangaben.

    Die zusammenliegenden Flurstücke 27/3 (780 m²), 23/3 (64 m²), 25/3 (189 m²) liegen östlich eines Anschlussgleises und sind eine Waldfläche.

    Das Flurstück 38/1 (2.129 m²) liegt westlich eines Anschlussgleises und ist überwiegend Waldfläche. Der westliche Randbereich des Flurstückes ist geringfügig Landwirtschaftsfläche. Das Flurstück wird teilweise vertragslos durch den Landwirt der angrenzenden Landwirtschaftsfläche als Fahr- bzw. Wendefläche genutzt. Dem Veräußerer liegt keine vertragliche Vereinbarung über eine Nutzung vor. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Der Veräußerer teilt mit, dass die Flurstücke im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegen und sich im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Flächen für Wald befinden. Die Grundstücke werden von dem Landschaftsplan III/6 Schwalmplatte im Landschaftsschutzgebiet 2.2-1 Schwalmplatte des Kreises Heinsberg erfasst. Darüber hinaus befinden sich die Flurstücke innerhalb des geplanten Wasserschutzgebietes Arsbeck und sollen in die Zone II/B aufgenommen werden. Eine Rechtskraft besteht zurzeit nicht.

    Die Verkaufsflächen haben keine eigene Straßenanbindung und eine Zuwegung ist nur über Flurstücke in Fremdeigentum möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Der Verkaufsgegenstand ist medienmäßig nicht erschlossen.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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