Datenänderung 25.03.2026 Die Stadtverwaltung Oschatz teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 16.03.2026 unter anderem mit, dass seitens der Behörde für das Objekt lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel bestehen. Das Grundstück liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Landwirtschaftsfläche/ FFH-Gebiet. Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz. Das Objekt liegt in einem Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet. Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen gibt es nicht. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach Erschließungskosten und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz im Jahr 2026/2027 anfallen werden.