Datenänderung 10.03.2026 Die Stadt Zwickau teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 09.03.2026 unter anderem mit, dass seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel für das Objekt bestehen. Das Grundstück liegt im Innenbereich gemäß § 34 BauGB und im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplan-Entwurfes. Es gibt keine Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen. 26.02.2026 Die Stadt Zwickau teilt im Schreiben vom 23.02.2026 Folgendes mit: Das Flurstück liegt an der öffentlichen „Leipziger Straße". Gemäß der Regelung in § 242 Abs. 9 BauGB sind für Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen in den neuen Bundesländern dann keine Erschließungsbeiträge zu erheben, wenn sie bis zum 03.10.1990 bereits endgültig hergestellt waren. Die Leipziger Straße war vor dem 03.10.1990 insgesamt bereits hergestellt. Es wird bescheinigt, dass für das Grundstück ein Erschließungsbeitrag nach §§ 127 ff. BauGB nicht mehr zu entrichten ist. Weiterhin wird bescheinigt, dass zum heutigen Zeitpunkt für das Grundstück ein Straßenbaubeitrag nach § 26 des SächsKAG in der Fassung vom 09. März 2018 nicht zu zahlen ist. Durch die Stadt Zwickau wurden bisher weder Erschließungs- noch Straßenbaubeiträge per Bescheid erhoben, so dass hierüber keine offenen Forderungen bestehen. In der Vergangenheit nach 1990 wurden in der Leipziger Straße verschiedene Erneuerungsmaßnahmen durchgeführt, die insbesondere die Fahrbahn, Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung betreffen und möglicherweise die Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach sich ziehen.