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Sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit abgängiger Scheune **leerstehend**

  • Verkaufsgegenstand - Sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit abgängiger Scheune **leerstehend**
    Verkaufsgegenstand
  • Lage des Verkaufsgegenstandes - Sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit abgängiger Scheune **leerstehend**
    Lage des Verkaufsgegenstandes
  • Grundstückszugang - Sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit abgängiger Scheune **leerstehend**
    Grundstückszugang
  • Zufahrtsbereich - Sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit abgängiger Scheune **leerstehend**
    Zufahrtsbereich
  • Rückseite des Verkaufsgegenstandes - Sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit abgängiger Scheune **leerstehend**
    Rückseite des Verkaufsgegenstandes
  • Zugang zum Haupthaus - Sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit abgängiger Scheune **leerstehend**
    Zugang zum Haupthaus
  • Innenansicht EG - Sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit abgängiger Scheune **leerstehend**
    Innenansicht EG
  • Flurbereich mit Treppe zum OG - Sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit abgängiger Scheune **leerstehend**
    Flurbereich mit Treppe zum OG
  • Bad im EG - Sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit abgängiger Scheune **leerstehend**
    Bad im EG
  • Innenansicht EG - Sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit abgängiger Scheune **leerstehend**
    Innenansicht EG
  • Innenansicht OG - Sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit abgängiger Scheune **leerstehend**
    Innenansicht OG
  • Bad im OG - Sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit abgängiger Scheune **leerstehend**
    Bad im OG
  • Innenansicht Dachgeschoss - Sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit abgängiger Scheune **leerstehend**
    Innenansicht Dachgeschoss
  • Hofseitige Scheune - Sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit abgängiger Scheune **leerstehend**
    Hofseitige Scheune
  • Lage der Scheune - Sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit abgängiger Scheune **leerstehend**
    Lage der Scheune
  • Umgebung - Zufahrt zur Tränkestraße 27 und 28 - Sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit abgängiger Scheune **leerstehend**
    Umgebung - Zufahrt zur Tränkestraße 27 und 28
  • Blick in die Straße - Sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit abgängiger Scheune **leerstehend**
    Blick in die Straße
  • Lageskizze - Sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit abgängiger Scheune **leerstehend**
    Lageskizze
  • Lageskizze - Sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit abgängiger Scheune **leerstehend**
    Lageskizze
  • Lage des Verkaufsgegenstandes - Sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit abgängiger Scheune **leerstehend**
    Lage des Verkaufsgegenstandes
  • Lage in der Region - Sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit abgängiger Scheune **leerstehend**
    Lage in der Region

Auktions-ID 465-0002

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Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit abgängiger Scheune **leerstehend**
  • Immobilienart Wohnhaus/Geschäftshaus
  • Adresse
    Tränkestraße 26
    39221 Bördeland OT Eggersdorf
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 618 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Baujahr vermutlich vor 1900
  • Grundbuch
    Amtsgericht Schönebeck Grundbuch von Eggersdorf Blatt 1060 Flur 5 Flurstück 325/88
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II, lfd. Nr. 1: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leitungs- und Anlagenrecht- Trinkwasserleitung) für die Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH - TWM.

    Abt. III: 153.387,56 EUR Grundschuld zu einhundertdreiundfünfzigtausenddreihundertsiebenundachtzig 56/100
    Euro für Arham Haq, Benglen-Schweiz, mit 18 % Zinsen jährlich seit dem 27.10.1994. Vollstreckbar nach § 800 ZPO.

    Der Ersteher übernimmt die in Abt. II, lfd. Nr. 1 des Grundbuches eingetragene Dienstbarkeit als nicht wertmindernd auf dem Kaufpreis.

    Der Veräußerer verpflichtet sich zur Löschung der Eintragung in Abt. III, lfd. Nr. 1 des Grundbuches und stimmt der Löschung zu.
  • Wohnfläche Ca. 106 m²
  • Wohnfläche Bemerkung , lt. Angabe des Veräußerers.
  • Nutzungsart Leerstehend
  • Aussage Bauamt
    Die Gemeinde Bördeland teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 20.12.2024 u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstand im Innenbereich liegt und im Flächennutzungsplan (rechtskräftig seit 22.12.2016) als Wohnbaufläche dargestellt ist. Der Gemeinde sind weder Hinweise zu denkmalschutzrechtlichen und denkmalpflegerischen Belangen noch Baulasten bekannt. Die Überprüfung der örtlichen Nutzungsgrenzen mit den eigentumsrechtlichen Grenzen wird Empfohlen. Laut Flurkarte steht das Haus geringfügig mit auf dem Nachbarflurstück 85 der Flur 5.

    Der Salzlandkreis teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 15.01.2025 u.a. mit, dass das Flurstück derzeit keinen landes- und regionalplanerischen Funktionszuweisungen unterliegt. Das Flurstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das Flurstück befindet sich nicht im Verfahrensgebiet des Flurbereinigungsverfahrens. Erkenntnisse über Bergbauberechtigungen und Bergschadensgebiete liegen dem Salzlandkreis für das Flurstück nicht vor. Seitens der unteren Naturschutzbehörde bestehen keine Einwände gegen den Verkauf. Folgende
    Hinweise sind dem Käufer mitzuteilen: Da sich Gehölze (Bäume, Sträucher bzw. Hecken) auf dem Flurstück befinden, ist die Baumschutzsatzung der Gemeinde Bördeland vom 11.02.2010 zu beachten. Die untere Bodenschutzbehörde führt aus, dass aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Einwände gegen den Verkauf des Grundstücks bestehen. Es sind keine Eintragungen im Altlastenkataster des Salzlandkreises vorhanden. Die untere Wasserbehörde weist darauf hin, dass sich, wenn im Rahmen der Baumaßnahmen eine Bauwasserhaltung erforderlich ist, das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten sowie das Absenken und Umleiten von Grundwasser durch Anlagen die hierfür bestimmt oder geeignet sind, gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 Nr. 1 WHG² eine Benutzung eines Gewässers darstellt, die gemäß § 8 Abs. 1 WHG einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf. Darunter fallen gemäß WHG auch auf eine Bauzeit beschränkte Benutzungen. Des Weiteren befindet sich das Grundstück zum Teil im Gewässerrandstreifen des Fließgewässer „Dorfgraben Eggersdorf´. Die untere Abfallbehörde und die untere Immissionsschutzbehörde teilen wände gegen den Verkauf des Grundstückes bestehen. Die untere Bauaufsichtsbehörde teilt mit, dass im Baulastenverzeichnis für das Flurstück keine Baulasteintragungen im Baulastenverzeichnis des Salzlandkreises vorhanden sind. Die Prüfung auf Kampfmittelverdachtsflächen für das Flurstück hat ergeben, dass entsprechend der Kampfmittelbelastungskarte (Stand 2022) keine Kampfmittelverdachtsfläche ausgewiesen ist.

    Der Salzlandkreis teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 05.03.2025 u.a. mit, dass seitens der unteren Denkmalschutzbehörde die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege abgeprüft wurden und keine Einwände gegen der Verkauf bestehen.
  • Makrolage
    Eggersdorf mit ca. 1.200 Einwohnern ist ein Ortsteil der Gemeinde Bördeland im Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt. Eggersdorf liegt im Südosten der Magdeburger Börde und südlich der Stadt Schönebeck. Der Ort ist umgeben von landwirtschaftlichen Flächen.
  • Mikrolage
    Das Objekt befindet sich im östlichen Ortsbereich an einer Wohnstraße.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Keller
    Nicht unterkellert.
  • Fassade
    Glattputz, Putz- und Natursteinsockel
  • Fenster
    Thermoisolierfenster aus Kunststoff und einfach Holzfenster, teilweise mit Rollläden.
  • Dach / Dachrinnen / Schornstein
    Satteldach mit Tonziegeleindeckung. Vorgehängte Dachrinnen und Fallrohre aus Zinkblech.
  • Heizung
    Gasthermenheizung. Wärmeabgabe über Plattenheizkörper.
  • Sanitär
    Einfache Ausstattung.
  • Elektro
    Überalterte Ausstattung.
  • Treppen
    Holztreppen.
  • Türen
    Futtertüren aus Holz.
  • Erschließung
    Kommunalstraße, zweispurig ausgebaute Asphaltstraße mit Fußwegen, Parkmöglichkeiten auf dem Grundstück und im Straßenbereich vorhanden.
    Wasser, Strom, Gas, Stromzähler im Objekt vorhanden, Wasser- und Gaszähler sind ausgebaut, Medien teilweise getrennt und nicht mehr anliegend.

    Die Erdgas Mittelsachsen GmbH teilt mit, dass der Hausanschluss bereits im Jahr 2021 getrennt worden ist. Das Mediennetz Gas liegt in der Tränkestraße 26 nicht mehr an.

    Die Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG teilt hierzu mit: Der Wasserzähler wurde ersatzlos ausgebaut. Im Rahmen des Ausbaus wurde die Ventilanbohrarmatur auf der Versorgungsleitung geschlossen. Für eine Wiederinbetriebnahme ist eine Beprobung des Wassers zwingend erforderlich, die Kosten für die Wiederinbetriebnahme inkl. Laborleistungen belaufen sich auf ca. 400,00 Euro.

    Es erfolgt die Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers in das öffentliche System.

    Bei einer erneuten Nutzung des Grundstückes muss mit entsprechenden Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wiederinbetriebnahme der Ver- und Entsorgungsanschlüsse gerechnet werden. Ggf. sind in Abstimmung mit den jeweiligen Versorgern die Anschlüsse auf deren Verwendbarkeit zu prüfen und ggf. auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. Kosten hierfür hat der Erwerber zu tragen. Es wird angeraten, entsprechende Auskünfte bei den Versorgern einzuholen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    https://www.gem-boerdeland.de/
  • Behörde Gemeinde Bördeland, Magdeburger Straße 3, 39221 Bördeland, Tel.: 03 92 97 / 260
  • Besichtigungsverm. Außendienst Das Objekt war zum Zeitpunkt der Besichtigung verschlossen.
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Energieausweis
    Bedarfsausweis, 268,3 kWh/(m²a), Gas, Bj. 1900 oder älter, H.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Das Objekt ist z.Z. nicht Feuer-, Gebäude- oder anderweitig versichert. Es obliegt dem Ersteher ab Besitzübergang für einen Versicherungsschutz nach seinen Bedürfnissen Sorge zu tragen. Eine notwendige Vollmacht hierzu wird vom Verkäufer auch im Vorfeld der Beurkundung auf Wunsch erteilt.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein nicht unterkellertes, stark sanierungsbedürftiges ehemaliges Wohnhaus mit einer hofseitigen Scheune auf einem regelmäßig geschnittenen Grundstück mit ebener Geländeoberfläche und einer Größe von 618 m², lt. Grundbuchangaben.

    Das massiv errichtete Objekt mit Natursteinmauerwerk ist vermutlich seit dem Jahr 2011 nicht mehr genutzt. Miet- und Pachtverträge bzw. vertragslose Nutzung durch Dritte ist nicht bekannt. Teilweise befindet sich noch Mobiliar des Voreigentümers im Objekt. Bauliche Instandhaltungen sind nicht erfolgt. Neben Setzungsrissen und feuchten Außenwänden sind zahlreiche weitere Baumängel und Schäden erkennbar. Sämtliche technische Gebäudeausrüstung ist überaltert und nicht nutzbar. Verdeckte Mängel bzw. Bauschäden wie tierische und pflanzliche Schädlinge, Rohrleitungsfraß etc. können nicht ausgeschlossen werden.

    Wasser, Strom, Gas, Stromzähler im Objekt vorhanden, Wasser- und Gaszähler sind ausgebaut, Medien teilweise getrennt und nicht mehr anliegend. Anschlussmöglichkeiten für Telekom und Kabelfernsehen sind nicht bekannt. Dies ist vom Ersteher eigenständig zu klären.

    Bei einer erneuten Nutzung des Grundstückes muss mit entsprechenden Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wiederinbetriebnahme der Ver- und Entsorgungsanschlüsse gerechnet werden. Ggf. sind in Abstimmung mit den jeweiligen Versorgern die Anschlüsse auf deren Verwendbarkeit zu prüfen und ggf. auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. Kosten hierfür hat der Erwerber zu tragen. Es wird angeraten, entsprechende Auskünfte bei den Versorgern einzuholen.

    Die abrissreife Scheune im südlichen Bereich konnte aufgrund baulicher Schäden nicht gefahrlos betreten werden. Die Türen wurden entsprechend verschraubt. Die Genehmigungsfähigkeit des Abrisses wurde vom Auktionshaus nicht geprüft.

    Das Grundstück ist stark mit Büschen bewachsen und verwildert.

    Der Kaufpreis bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück nebst Gebäude und seine wesentlichen Bestandteile. Im Objekt etwa vorhandene bewegliche Gegenstände und Einbauten werden nicht mitverkauft, es besteht kein Anspruch auf Übereignung. Der Verkauf erfolgt insofern ohne Räumungsverpflichtung des Verkäufers, der mit Übergabe des Objektes sein Eigentum an diesen etwa noch vorhandenen Gegenständen aufgibt. Es liegt im Ermessen des Erstehers, bewegliche Gegenstände und Einbauten auf eigene Kosten zu entsorgen oder weiter zu benutzen.

    An der westseitigen Grundstücksgrenze besteht offensichtlich ein Überbau des Wohngebäudes auf das westseitig gelegene Nachbargrundstück. Ansprüche aus einer vorhandenen Überbauung sind bisher nicht bekannt oder gestellt worden. Eine Klärung, auch der Grundstücksgrenzen, hat im Bedarfsfall durch den Ersteher auf dessen Kosten zu erfolgen.

    An der Südostseite des Grundstückes unterhalb der Scheune soll sich die Zufahrt zu den dahinterliegenden Grundstücken Tränkestraße 27 und Tränkestraße 28 befinden. Eine vertragliche Regelung hierzu liegt nicht vor. Eine dingliche Sicherung im Grundbuch, etwa durch Eintragung eines Wegerechtes, ist nicht erfolgt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
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