Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein Einfamilienhaus nebst Schuppen, ehemaligem Kohlebunker sowie Außen- und sonstigen Anlagen auf einer regelmäßig geschnittenen Liegenschaft von insgesamt 403 m², lt. Grundbuchangaben.
Das Wohngebäude wurde vermutlich um 1900 errichtet. 1983 entstand ein Anbau. Es wurden diverse Sanierungen durchgeführt. Teile der Rohbau- und Ausbauwerke alters-/nutzungsbedingt verbraucht und nicht mehr zeitgemäß (z.B. Dachhaut, Fenster, Bodenbeläge). Zudem bestehen Reparaturstau und u.a. folgende Mängel: im KG Schädigungen der Fußböden und Wandbeläge durch augenscheinlich eindringende / aufsteigende Feuchtigkeit in bereits
stärkerem Umfang, im Sockelbereich des EG partielle Schädigungen der Wandbeläge durch augenscheinlich eindringende/ aufsteigende Feuchtigkeit, die Dachhäute verfügen über eine lange Standdauer (vermutlich aus
1983) und sind mindestens revisionsbedürftig, die Fenster und wahrscheinlich auch die Dachdämmung stammen überwiegend aus der Zeit vor 1990 und genügen nicht mehr modernen Standards (insbesondere hinsichtlich der Dämmeigenschaften), Fassaden- und Putzrisse, die Ausbau-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen erfolgten augenscheinlich partiell optisch mangelhaft, oberflächlich und weniger fachgerecht (z. B. Niveauunterschiede im Bereich der Fußbodenbeläge), Teile der Innenausbaugewerke von vor 1990 sind teilweise nicht mehr zeitgemäß bzw. verbraucht, das Objekt verfügt über durchschnittliche Gebrauchsspuren und kleine Schäden aufgrund der Nutzung (z. B. offenen Fliesen- und Laminatfugen).
An der nordöstlichen Grundstücksgrenze befindet sich ein Schuppen mit Anbau bestehend aus Erd- und Dachgeschoss. Das Baujahr ist zwischen 1900 und 1945 zu schätzen. Die Fassade besteht aus Klinkersichtmauerwerk. Teilweise befindet sich ein Pinselputzbelag auf der Fassade. Die Innenwände sind nur teilweise verputzt und gestrichen. Auf dem Schuppen befindet sich ein ungedämmtes Flach- und Pultdach. Die Dachhaut besteht aus Bitumenpappe bzw. Wellpolyesterplatten. Ein gemauerter Schornstein existiert. Die vorhandene Kunststoff- / Blechdachentwässerung ist nicht eingebunden. Die Zwischendecke zum DG ist ein Kappengwölbe. Es sind Kunststofffenster eingebaut. Der Fußboden besteht aus Ziegel und Estrich, teilweise mit Fliesenbelägen. Elektroinstallation wurde auf Putz verlegt. Zugänge von außen sind durch Holzbrettertüren und zweiflügligem Holzbrettertor bzw. offen möglich. Der Zugang zum Dachgeschoss ist lediglich über eine Anstellleiter möglich. Im gesamten Schuppenkomplex befinden sich eine Garage (mit Montagegrube), eine Waschküche, ein Durchgang, ehemalige Trockentoilette und sieben Lagerräumen. Auch das Dachgeschoss wurde als Lager genutzt. Die Bruttogrundfläche beträgt ca. 94 m².
An der südöstlichen Grundstücksgrenze befindet sich ein ehemaliger
Kohlebunker. Es handelt sich hier um ein freistehendes, eingeschossiges, um 1945 errichtete Bauwerk. Die Fassade besteht aus Klinkermauerwerk. Das Flachdach aus Betondielen ist ungedämmt. Lediglich das Vordach besteht aus einer Holzkonstruktion. Die Dachhaut besteht aus Bitumenpappe. Eine Dachentwässerung aus Blech wurde installiert. Der Fußboden besteht aus unbelegtem Estrich. Hofseitig ist der Raum durch eine Holztür begehbar. Straßenseitig befindet sich eine Beschickungsöffnung mit Blechladen, durch die die Kohlen damals in den Lagerraum gelangt sind. Heute kann dieses Bauwerk als Lager genutzt werden. Die Bruttogrundfläche beträgt ca. 8 m²
Die Grundstücksfreifläche östlich und nördlich des Einfamilienhauses ist mit Ziegelsteinen befestigt. Garten im nördlichen Grundstücksbereich als Rasenfläche mit Gras-, Strauch-, Zier- und Nutzpflanzenaufwuchs. Überwiegende Grundstückseinfriedung durch Grenzbebauungen, Holzlamellenelemente und eine Grenzmauer, die nördliche Grundstücksgrenze ist nicht eingefriedet. Der straßenseitige Grundstückszugang erfolgt über ein zweiflügeliges Blechtor.
Der vereinbarte Kaufpreis bezieht sich ausschließlich auf die zwei Grundstücke nebst Gebäude und wesentliche Bestandteile. Im Objekt etwa vorhandene bewegliche Gegenstände und Einbauten werden nicht mitverkauft, es besteht kein Anspruch auf Übereignung. Der Verkauf erfolgt insofern ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers, der mit Übergabe des Objekts sein Eigentum an diesen etwa noch vorhandenen Gegenständen aufgibt. Es liegt im Ermessen des Erstehers, bewegliche Gegenstände und Einbauten auf eigene Kosten zu entsorgen oder weiter zu benutzen.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.