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Ehemaliges Einfamilienhaus mit Bungalow im Außenbereich von Mühlenbeck **leerstehend**

  • Lage des Verkaufsgegenstandes - Ehemaliges Einfamilienhaus mit Bungalow im Außenbereich von Mühlenbeck **leerstehend**
    Lage des Verkaufsgegenstandes
  • Nördliche Ansicht - Ehemaliges Einfamilienhaus mit Bungalow im Außenbereich von Mühlenbeck **leerstehend**
    Nördliche Ansicht
  • Zufahrtsbereich - Ehemaliges Einfamilienhaus mit Bungalow im Außenbereich von Mühlenbeck **leerstehend**
    Zufahrtsbereich
  • Südliche Ansicht mit Eingang zum Haus - Ehemaliges Einfamilienhaus mit Bungalow im Außenbereich von Mühlenbeck **leerstehend**
    Südliche Ansicht mit Eingang zum Haus
  • Nördliche Ansicht - Ehemaliges Einfamilienhaus mit Bungalow im Außenbereich von Mühlenbeck **leerstehend**
    Nördliche Ansicht
  • Seiteneingang zum Haus - Ehemaliges Einfamilienhaus mit Bungalow im Außenbereich von Mühlenbeck **leerstehend**
    Seiteneingang zum Haus
  • Innenansicht ehemaliges Wohnhaus - Ehemaliges Einfamilienhaus mit Bungalow im Außenbereich von Mühlenbeck **leerstehend**
    Innenansicht ehemaliges Wohnhaus
  • Innenansicht ehemaliges Wohnhaus - Ehemaliges Einfamilienhaus mit Bungalow im Außenbereich von Mühlenbeck **leerstehend**
    Innenansicht ehemaliges Wohnhaus
  • Innenansicht ehemaliges Wohnhaus (Küche) - Ehemaliges Einfamilienhaus mit Bungalow im Außenbereich von Mühlenbeck **leerstehend**
    Innenansicht ehemaliges Wohnhaus (Küche)
  • Innenansicht ehemaliges Wohnhaus (Dachgeschoss) - Ehemaliges Einfamilienhaus mit Bungalow im Außenbereich von Mühlenbeck **leerstehend**
    Innenansicht ehemaliges Wohnhaus (Dachgeschoss)
  • Innenansicht ehemaliges Wohnhaus (Bad) - Ehemaliges Einfamilienhaus mit Bungalow im Außenbereich von Mühlenbeck **leerstehend**
    Innenansicht ehemaliges Wohnhaus (Bad)
  • Bungalow - Ehemaliges Einfamilienhaus mit Bungalow im Außenbereich von Mühlenbeck **leerstehend**
    Bungalow
  • Lageskizze - Ehemaliges Einfamilienhaus mit Bungalow im Außenbereich von Mühlenbeck **leerstehend**
    Lageskizze
  • Lageskizze - Ehemaliges Einfamilienhaus mit Bungalow im Außenbereich von Mühlenbeck **leerstehend**
    Lageskizze
  • Lage des Verkaufsgegenstandes - Ehemaliges Einfamilienhaus mit Bungalow im Außenbereich von Mühlenbeck **leerstehend**
    Lage des Verkaufsgegenstandes

Auktions-ID 463-0003

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
40.700 EUR *
SP 3.000 EUR
Höchstgebot

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Datenänderung

Die Objektbeschreibung wurde am 10.11.2025 durch den Veräußerer und das Auktionshaus aktualisiert. Wir bitten um Beachtung.

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Ehemaliges Einfamilienhaus mit Bungalow im Außenbereich von Mühlenbeck **leerstehend**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Liebenwalder Straße 29
    16567 Mühlenbecker Land OT Mühlenbeck
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 609 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Baujahr um 1923, lt. Energieausweis.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Oranienburg Grundbuch von Mühlenbeck Blatt 2816 Flur 3 Flurstück 4
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Gesamtfläche ca. 160 m² Nutzfläche, lt. Angabe des Veräußerers.
  • Nutzungsart Leerstehend
  • Aussage Bauamt
    Die Gemeinde Mühlenbecker Land Fachbereich I Bau, Planung, Wirtschaftsförderung Fachdienst Bauordnung, Planung teilt dem Veräußerer per E-Mail vom 26.08.2025 unverbindlich u.a. mit, dass das Flurstück 4 Flur 3 Liebenwalder Straße 29 planungsrechtlich im Außenbereich liegt und somit nach § 35 BauGB zu beurteilen ist. Hier sind nur sog. privilegierte Bauvorhaben zulässig. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan ist es als Landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Eine Bauakte existiert (bei der Gemeindeverwaltung) nicht. Weitere Planungen sind dort nicht vorgesehen. Nach Kenntnisstand der Behörde besteht dort kein Bodendenkmal. Hinweis: Die Stromleitung/Trasse der Stromversorgung verläuft in der Nähe des Grundstückes und schränkt daher ggf. die mögliche Bebauung ein.

    Die Gemeinde Mühlenbecker Land Fachbereich I Bau, Planung, Wirtschaftsförderung Fachdienst Bauordnung, Planung teilt dem Veräußerer per E-Mail vom 24.04.2024 u.a. mit, dass für die Gemeinde Mühlenbecker Land eine Stellplatzsatzung sowie eine Gehölzschutzsatzung vorliegt.

    Die Gemeinde Mühlenbecker Land teilt dem Auktionshaus u.a. mit, dass seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen oder Mängel für das Objekt bestehen. Das Objekt liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und ist im rechtkräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Kein Denkmalschutz. Kein Sanierungsgebiet. Lage im Landschaftsschutzgebiet. Keine Hinweise für Altlasten oder Bodenkontamination. Es sind keine Beschlüsse gefasst wonach im Jahr 2025/26 Erschließungskosten im Sinne des BauGB oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.

    Der Landkreis Oberhavel Dezernat I - Bauen, Wirtschaft und Umwelt FB Umwelt und Kreislaufwirtschaft FD Umweltschutz und Abfallbeseitigung teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 30.07.2025 mit, dass der Verkaufsgegenstand nicht im Altlasten- und Bodenschutzkataster des Landkreises Oberhavel als Altlast-/Altlastenverdachtsfläche registriert ist.

    Der Landkreis Oberhavel Dezernat I - Bauen, Wirtschaft und Umwelt FB Bauordnung und Kataster Untere Bauaufsichtsbehörde teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 01.09.2021 mit, dass sich auf dem Verkaufsgegenstand keine Baulast eingetragen ist.

  • Mikrolage
    Das Verkaufsobjekt liegt zwischen der südlich gelegenen A 10 (ca. 38 m Luftlinie) und der nördlich gelegenen Autobahnauffahrt/-abfahrt zur / von der A 10 (ca. in 85 m Luftlinie). Es liegt ca. 2 km nördlich außerhalb des Ortskerns von Mühlenbeck und direkt an der L 21, welche von Liebenwalde im Norden nach Schildow im Süden verläuft.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Keller
    Teilunterkellert.
  • Fassade
    Strukturputz, tlw. Graffiti.
  • Dach / Dachrinnen / Schornstein
    Satteldach als Holzsparrenkonstruktion mit Ziegeleindeckung, Anbau mit Walmdachkonstruktion, außenliegende Dachentwässerung.
  • Heizung
    Nicht mehr vorhanden.
  • Sanitär
    Vorhanden, tlw. zerstört.
  • Treppen
    Holztreppe und Raumspartreppe ins Dachgeschoss, Metalltreppe in Kellergeschoss.
  • Erschließung
    Die Zuwegung erfolgt über die Liebenwalder Straße, einer öffentlich gewidmeten Landesstraße (L 21). Die öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen liegen straßenseitig an. Die Hausanschlüsse Strom, Wasser und Abwasser (Hauspumpenwerk einschließlich Schaltanlage; derzeit außer Betrieb) sind hergestellt.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.muehlenbecker-land.de
  • Behörde Gemeinde Mühlenbecker Land, Liebenwalder Straße 1, 16567 Mühlenbecker Land, Tel.: 033 056/ 841 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Energieausweis
    Bedarfsausweis, 435 kWh/(m²a), Heizöl, Bj. 1923, H.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein rechteckig geschnittenes Grundstück nebst ehemaligem Wohnhaus und Nebengebäude mit einer Fläche von 609 m², lt. Grundbuchangaben.

    Das teilunterkellerte, eingeschossige ehemalige Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss wurde vermutlich um 1923 erbaut und zuletzt 1999/2000 teilsaniert. Seit Oktober 2017 steht es leer bzw. wurde danach teilweise illegal genutzt.

    Beim Nebengebäude handelt es sich um einen, ca. 30-40 Jahre alten - Typenbungalow aus Fertigteilen in Sandwichbauweise. Fassade aus Asbestzementplatten, Pultdachkonstruktion mit Bitumenabdeckung. Außenmaße ca. 6 m x 5 m.

    Der Veräußerin liegen keinerlei Bauunterlagen/Baugenehmigungen vor. Nach Auskunft des Fachdienstes Baudienstleistungen des LK OHV befinden sich keine Bauunterlagen/Baugenehmigungen im Archiv der unteren Bauaufsichtsbehörde und im allgemeinen Kreisarchiv.

    Die bestehenden Gebäude sind aufgrund des Bauplanungsrechts aktuell nicht nachnutzbar. Eine rechtsverbindliche Auskunft ist nur über eine formgerechte Bauvoranfrage zu erhalten. Das Objekt befindet sich darüber hinaus in der 40m - Bauverbotszone gemäß § 9 Bundesfernstraßengesetz (FStrG).

    Es ist nicht auszuschließen, dass Materialien verbaut wurden, die nach den heutigen Regelungen als Gebäudeschadstoffe (z. B. Asbest, Teerpappe, Holzschutzmittel etc.) gelten.

    Die Gebäude weisen infolge des langen Leerstandes und durch Vandalismus Schäden auf und sind aufgrund ihres baulichen Zustandes nicht mehr nachnutzbar. Aufgrund eines Kellereinbruchs vor einigen Jahren wurden Teile der Rohrleitungen entwendet. Die Heizung ist nicht mehr funktionsfähig. Im Jahre 2022 hat es einen Brand gegeben.

    Auf dem Grundstück befinden sich diverse Laubbäume, Sträucher sowie Wildwuchs. Zudem befinden sich auf dem Grundstück und in den Gebäuden diverse Ablagerungen von Müll. Im Gebäude sind noch altes Mobiliar und div. bewegliche Gegenstände vorhanden. Die Funktionsfähigkeit sämtlicher Gebäudetechnik sowie der ggf. noch vorhandenen Geräte in der Küche (E-Herd, Abzugshaube, Geschirrspüler etc.) wurden nicht geprüft und sind höchstwahrscheinlich defekt.

    Der vereinbarte Kaufpreis bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück nebst Gebäude und wesentliche Bestandteile. Im Objekt etwa vorhandene bewegliche Gegenstände und Einbauten werden nicht mitverkauft, es besteht kein Anspruch auf Übereignung. Der Verkauf erfolgt insofern ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers, der mit Übergabe des Objekts sein Eigentum an diesen etwa noch vorhandenen Gegenständen aufgibt. Es liegt im Ermessen des Erstehers, bewegliche Gegenstände und Einbauten auf eigene Kosten zu entsorgen oder weiter zu benutzen.

    Der Verkaufsgegenstand ist eingezäunt, die Umfriedung ist teilweise abgängig und schadhaft.

    Hinter dem Grundstück (östlich), u.a. über die Flurstücke 18/6 und 372, verläuft eine Hochspannungstrasse (ca. 40 m Luftlinie). Hochspannungsfreileitungen besitzen grundsätzlich einen Schutzstreifen für den sicheren Betrieb der Leitung; es gibt jedoch weder dingliche noch schuldrechtliche Vereinbarungen zulasten des Verkaufsobjekts. Eine Klärung obliegt dem Käufer.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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