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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Ehemaliges Einfamilienhaus mit Bungalow im Außenbereich von Mühlenbeck **leerstehend**
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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16567 Mühlenbecker Land OT Mühlenbeck
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Bundesland
Brandenburg
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
609 m², lt. Grundbuchangaben.
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Baujahr
um 1923, lt. Energieausweis.
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Grundbuch
Amtsgericht Oranienburg Grundbuch von Mühlenbeck Blatt 2816 Flur 3 Flurstück 4
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
ca. 160 m² Nutzfläche, lt. Angabe des Veräußerers.
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Nutzungsart
Leerstehend
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Mikrolage
Das Verkaufsobjekt liegt zwischen der südlich gelegenen A 10 (ca. 38 m Luftlinie) und der nördlich gelegenen Autobahnauffahrt/-abfahrt zur / von der A 10 (ca. in 85 m Luftlinie). Es liegt ca. 2 km nördlich außerhalb des Ortskerns von Mühlenbeck und direkt an der L 21, welche von Liebenwalde im Norden nach Schildow im Süden verläuft.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Nein
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Fassade
Strukturputz, tlw. Graffiti.
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
Satteldach als Holzsparrenkonstruktion mit Ziegeleindeckung, Anbau mit Walmdachkonstruktion, außenliegende Dachentwässerung.
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Heizung
Nicht mehr vorhanden.
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Sanitär
Vorhanden, tlw. zerstört.
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Treppen
Holztreppe und Raumspartreppe ins Dachgeschoss, Metalltreppe in Kellergeschoss.
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Erschließung
Die Zuwegung erfolgt über die Liebenwalder Straße, einer öffentlich gewidmeten Landesstraße (L 21). Die öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen liegen straßenseitig an. Die Hausanschlüsse Strom, Wasser und Abwasser (Hauspumpenwerk einschließlich Schaltanlage; derzeit außer Betrieb) sind hergestellt.
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
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Behörde
Gemeinde Mühlenbecker Land, Liebenwalder Straße 1, 16567 Mühlenbecker Land, Tel.: 033 056/ 841 0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Energieausweis
Bedarfsausweis, 435 kWh/(m²a), Heizöl, Bj. 1923, H.
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Vertragsbestandteile
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer.
Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein rechteckig geschnittenes Grundstück nebst ehemaligem Wohnhaus und Nebengebäude mit einer Fläche von 609 m², lt. Grundbuchangaben.
Das teilunterkellerte, eingeschossige ehemalige Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss wurde vermutlich um 1923 erbaut und zuletzt 1999/2000 teilsaniert. Seit Oktober 2017 steht es leer bzw. wurde danach teilweise illegal genutzt.
Beim Nebengebäude handelt es sich um einen, ca. 30-40 Jahre alten - Typenbungalow aus Fertigteilen in Sandwichbauweise. Fassade aus Asbestzementplatten, Pultdachkonstruktion mit Bitumenabdeckung. Außenmaße ca. 6 m x 5 m.
Der Veräußerin liegen keinerlei Bauunterlagen/Baugenehmigungen vor. Nach Auskunft des Fachdienstes Baudienstleistungen des LK OHV befinden sich keine Bauunterlagen/Baugenehmigungen im Archiv der unteren Bauaufsichtsbehörde und im allgemeinen Kreisarchiv.
Die bestehenden Gebäude sind aufgrund des Bauplanungsrechts aktuell nicht nachnutzbar. Eine rechtsverbindliche Auskunft ist nur über eine formgerechte Bauvoranfrage zu erhalten. Das Objekt befindet sich darüber hinaus in der 40m - Bauverbotszone gemäß § 9 Bundesfernstraßengesetz (FStrG).
Es ist nicht auszuschließen, dass Materialien verbaut wurden, die nach den heutigen Regelungen als Gebäudeschadstoffe (z. B. Asbest, Teerpappe, Holzschutzmittel etc.) gelten.
Die Gebäude weisen infolge des langen Leerstandes und durch Vandalismus Schäden auf und sind aufgrund ihres baulichen Zustandes nicht mehr nachnutzbar. Aufgrund eines Kellereinbruchs vor einigen Jahren wurden Teile der Rohrleitungen entwendet. Die Heizung ist nicht mehr funktionsfähig. Im Jahre 2022 hat es einen Brand gegeben.
Auf dem Grundstück befinden sich diverse Laubbäume, Sträucher sowie Wildwuchs. Zudem befinden sich auf dem Grundstück und in den Gebäuden diverse Ablagerungen von Müll. Im Gebäude sind noch altes Mobiliar und div. bewegliche Gegenstände vorhanden. Die Funktionsfähigkeit sämtlicher Gebäudetechnik sowie der ggf. noch vorhandenen Geräte in der Küche (E-Herd, Abzugshaube, Geschirrspüler etc.) wurden nicht geprüft und sind höchstwahrscheinlich defekt.
Der vereinbarte Kaufpreis bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück nebst Gebäude und wesentliche Bestandteile. Im Objekt etwa vorhandene bewegliche Gegenstände und Einbauten werden nicht mitverkauft, es besteht kein Anspruch auf Übereignung. Der Verkauf erfolgt insofern ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers, der mit Übergabe des Objekts sein Eigentum an diesen etwa noch vorhandenen Gegenständen aufgibt. Es liegt im Ermessen des Erstehers, bewegliche Gegenstände und Einbauten auf eigene Kosten zu entsorgen oder weiter zu benutzen.
Der Verkaufsgegenstand ist eingezäunt, die Umfriedung ist teilweise abgängig und schadhaft.
Hinter dem Grundstück (östlich), u.a. über die Flurstücke 18/6 und 372, verläuft eine Hochspannungstrasse (ca. 40 m Luftlinie). Hochspannungsfreileitungen besitzen grundsätzlich einen Schutzstreifen für den sicheren Betrieb der Leitung; es gibt jedoch weder dingliche noch schuldrechtliche Vereinbarungen zulasten des Verkaufsobjekts. Eine Klärung obliegt dem Käufer.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
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