Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt eine vertragsfreie Waldfläche mit einer ehemaligen Gartenlaube und einer Grundstücksgröße von 2.502 m², lt. Grundbuchangabe.
Die Verkaufsfläche ist mit zahlreichen großgewachsenen Laub-/ und Nadelbäumen (hauptsächlich mit Birken, Kiefern und Fichten) bewachsen.
Das Objekt wurde bis zum 30.09.2025 als Erholungsgrundstück genutzt. Die kleine Gartenlaube wurde in einfacher Holz-/ bzw. Fertigbaubauweise errichtet und weist Alterserscheinungen und Abnutzungen auf. Über eine technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Sanitäranlagen etc.) verfügt das Gebäude nicht. Das Gebäude ist weitestgehend, bis auf wenige alte, wertlose Einrichtungsgegenstände, beräumt. Das Dach der Gartenlaube ist mit Teerpappe eingedeckt und weist einige Mängel auf. Die Verwendung von Gebäudeschadstoffen, z. B. Asbest, Holzschutzmittel, kann seitens des Veräußerers nicht ausgeschlossen werden.
Die Gartenlaube besteht aus 2 Räumen (insgesamt etwa 16 m²) und 1 Abstellraum (etwa 1 m²). Die Wohn-/ Nutzfläche beträgt geschätzt insgesamt etwa 17 m². Der Veräußerer teilt unverbindlich mit, dass die Gartenlaube etwa 6 m lang und 3,30 m breit ist. Das Baujahr ist nicht bekannt, vermutlich 1950er bzw. 1960er Jahre.
Dem Veräußerer liegen keine Bauunterlagen, keine Baugenehmigung, Prüfbescheid oder ähnliches zu der Gartenlaube vor.
Das Verkaufsobjekt ist teilweise mit einem Jägerzaun eingefriedet. Zum Nachbarflurstück 247 (Hausnummer 40) ist keine Zaunstellung vorhanden, lediglich lose gepflanzte, großgewachsene Sträucher bilden eine Begrenzung bzw. bieten Sichtschutz zwischen beiden Flurstücken.
Es befinden sich teilweise Ablagerungen von Totholz sowie Baumaterialien und eine Metalltonne (deren vorhergehende Nutzung nicht bekannt ist) auf dem Grundstück. Weitere Müllablagerungen können nicht ausgeschlossen werden.
Der Veräußerer teilt mit, dass das Grundstück gemäß der Kampfmittelverdachtskarte (Stand 2019) in einem Gebiet verzeichnet ist, das als pauschal kampfmittelverdächtig gilt. Eine flurstückskonkrete Auskunft des Kampfmittelbeseitigungsdienstes des Zentraldienstes der Polizei Brandenburg (KMBD) liegt nicht vor. Allerdings liegen dem Veräußerer zu Nachbarflurstücken in der Radelandsiedlung Auskünfte des KMBD vor, wonach in dem Gebiet eine Kampfmittelbelastung bekannt ist. Eine Munitionsfreigabe konnte daher für die Nachbarflurstücke nicht erteilt werden und ist erst nach Durchführung einer Kampfmittelräumung erreichbar.
Der regionale Fachplaner des zentralen Kontaminationsmanagements des Veräußerers hat am 10.03.2023 (zu Nachbargrundstücken) und 13.10.2025 Folgendes mitgeteilt: Resultierend aus intensiven Kampfhandlungen zum Ende des II. Weltkrieges (Im Gebiet Radeland-Zesch-Dornswalde befand sich am 29. und 30. April 1945 die Hauptgruppe von drei aufgespaltenen Gruppen der aus dem Kessel von Halbe ausgebrochenen 9.Armee nebst Flüchtlingen. Das 3.Gardeschützenkorps, die 50. und 96. Gardeschützendivision der 28. Armee (Rote Armee) griff diesen Bereich am 30. April an. Es kam zu intensiven Kampfhandlungen, bevor weitere Ausbruchsversuche Richtung Westen erfolgten. Es ist damit zu rechnen, dass der allgemeine Kampfmittelverdacht auch für den Verkaufsgegenstand bestätigt wird, jedoch ohne weiter zu konkretisieren.
Seitens des Veräußerers besteht aufgrund der derzeitigen Erkenntnislage kein Handlungsbedarf im nutzungsparallelen Zustand. Bei einem geplanten Bodeneingriff müssen aufgrund der Lage in einer Kampfmittelverdachtsfläche jedoch Maßnahmen der Kampfmitteluntersuchung bzw. -räumung zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes erfolgen.
Sonstige Kontaminationen sind dem Veräußerer nicht bekannt.
Der Veräußerer teilt mit, dass die Radelandsiedlung an die Landschaftsschutzgebiete ´Baruther Urstromtal´ und ´Luckenwalder Heide´ angrenzt.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.