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Vertragsfreie Waldfläche mit ehemaliger Gartenlaube in Baruth/Mark **etwa 40 km südlich von Berlin entfernt**

  • Blick auf den Verkaufsgegenstand - Vertragsfreie Waldfläche mit ehemaliger Gartenlaube in Baruth/Mark **etwa 40 km südlich von Berlin entfernt**
    Blick auf den Verkaufsgegenstand
  • Verkaufsgegenstand - Vertragsfreie Waldfläche mit ehemaliger Gartenlaube in Baruth/Mark **etwa 40 km südlich von Berlin entfernt**
    Verkaufsgegenstand
  • Ehemalige Gartenlaube - Vertragsfreie Waldfläche mit ehemaliger Gartenlaube in Baruth/Mark **etwa 40 km südlich von Berlin entfernt**
    Ehemalige Gartenlaube
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    Ehemalige Gartenlaube
  • Ehemalige Gartenlaube - Vertragsfreie Waldfläche mit ehemaliger Gartenlaube in Baruth/Mark **etwa 40 km südlich von Berlin entfernt**
    Ehemalige Gartenlaube
  • Zugang zur ehemaligen Gartenlaube - Vertragsfreie Waldfläche mit ehemaliger Gartenlaube in Baruth/Mark **etwa 40 km südlich von Berlin entfernt**
    Zugang zur ehemaligen Gartenlaube
  • Innenansicht Gartenlaube - Vertragsfreie Waldfläche mit ehemaliger Gartenlaube in Baruth/Mark **etwa 40 km südlich von Berlin entfernt**
    Innenansicht Gartenlaube
  • Innenansicht Gartenlaube - Vertragsfreie Waldfläche mit ehemaliger Gartenlaube in Baruth/Mark **etwa 40 km südlich von Berlin entfernt**
    Innenansicht Gartenlaube
  • Blick auf den Verkaufsgegenstand - Vertragsfreie Waldfläche mit ehemaliger Gartenlaube in Baruth/Mark **etwa 40 km südlich von Berlin entfernt**
    Blick auf den Verkaufsgegenstand
  • Blick auf das Grundstück - Vertragsfreie Waldfläche mit ehemaliger Gartenlaube in Baruth/Mark **etwa 40 km südlich von Berlin entfernt**
    Blick auf das Grundstück
  • Totholz auf dem Grundstück - Vertragsfreie Waldfläche mit ehemaliger Gartenlaube in Baruth/Mark **etwa 40 km südlich von Berlin entfernt**
    Totholz auf dem Grundstück
  • Metalltonne auf dem Grundstück - Vertragsfreie Waldfläche mit ehemaliger Gartenlaube in Baruth/Mark **etwa 40 km südlich von Berlin entfernt**
    Metalltonne auf dem Grundstück
  • Zugang zum Grundstück - Vertragsfreie Waldfläche mit ehemaliger Gartenlaube in Baruth/Mark **etwa 40 km südlich von Berlin entfernt**
    Zugang zum Grundstück
  • Verkaufsobjekt und Umgebung - Vertragsfreie Waldfläche mit ehemaliger Gartenlaube in Baruth/Mark **etwa 40 km südlich von Berlin entfernt**
    Verkaufsobjekt und Umgebung
  • Lageskizze - Vertragsfreie Waldfläche mit ehemaliger Gartenlaube in Baruth/Mark **etwa 40 km südlich von Berlin entfernt**
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Vertragsfreie Waldfläche mit ehemaliger Gartenlaube in Baruth/Mark **etwa 40 km südlich von Berlin entfernt**
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze mit Umgebung - Vertragsfreie Waldfläche mit ehemaliger Gartenlaube in Baruth/Mark **etwa 40 km südlich von Berlin entfernt**
    Lageskizze mit Umgebung
  • Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung - Vertragsfreie Waldfläche mit ehemaliger Gartenlaube in Baruth/Mark **etwa 40 km südlich von Berlin entfernt**
    Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung

Auktions-ID 463-0002

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
26.400 EUR *
SP 7.000 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vertragsfreie Waldfläche mit ehemaliger Gartenlaube in Baruth/Mark **etwa 40 km südlich von Berlin entfernt**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Ebereschenallee 42
    15837 Baruth/Mark OT Radeland
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 2.502 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Zossen von Radeland, Blatt 299, Flur 4, Flurstück 246
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Barut/Mark teilte dem Veräußerer in der E-Mail vom 30.05.2024 unter anderem mit, dass das Flurstück im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt und sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes-Energie der Stadt Baruth vom Juni 2017 mit der Ausweisung als ´Fläche für Wald´ mit der Art der baulichen Nutzung als ´Sonderbauflächen Wochenendhausgebiet´ befindet. Das Grundstück liegt nicht innerhalb eines Bebauungsplanes, unterliegt auch nicht einer Gestaltungs-, Erhaltungs- und/oder Sanierungssatzung, Denkmalschutz.
    Die Stadt weist darauf hin, dass für einige Grundstücke in der sog. Radelandsiedlung ein Aufstellungsbeschluss für eine Bebauungsplanung durch die SVV gefasst wurde. Das Flurstück 246 der Flur 4 gehört jedoch nicht dazu.
    Das Grundstück liegt in der Ebereschenallee, die eine sonstige öffentliche Straße darstellt, die nicht ausgebaut ist und den erschließungsrechtlichen Festsetzungen nach entspricht. Es sind in der Vergangenheit keine umlegungsfähigen Kosten für Anlieger entstanden und es sind keine Erschließungsmaßnahmen, bezogen auf die Straße, in naher Zukunft geplant.

    Das Umweltamt/ Wasser, Boden, Abfall des Landkreises Teltow-Fläming teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 24.05.2024 unter anderem mit, dass das Grundstück gegenwärtig nicht im Altlastenkataster erfasst ist.

    Die Untere Bauaufsicht- und Denkmalschutzbehörde des Landkreises Teltow-Fläming teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 21.05.2024 unter anderem mit, dass keine Baulast auf dem Grundstück eingetragen wurde.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Der Verkaufsgegenstand liegt an der Ebereschenallee, die eine öffentliche, jedoch unbefestigte Erschließungsstraße darstellt.

    Der Veräußerer teilt zur medientechnische Erschließung Folgendes mit:
    Das Grundstück ist nicht an die öffentliche Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie Gasversorgung angeschlossen, da keine entsprechenden Leitungen in der Straße vorhanden sind. Leitungen für Strom liegen in der Ebereschenallee. Ein Stromanschluss am Grundstück ist nicht vorhanden, ein etwaiger Leistungsverlauf auf dem Grundstück ist nicht bekannt.

    Für den Ortsteil Radeland sind derzeit keine Investitionsmaßnahmen im Bereich der Trink- und Abwassererschließung geplant.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.stadt-baruth-mark.de
  • Behörde Stadt Baruth/Mark, Ernst-Thälmann-Platz 4, 15837 Baruth/Mark, Tel.: 033 704/ 972 -0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Energieausweis
    Entfällt, unterliegt nicht dem GEG.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt eine vertragsfreie Waldfläche mit einer ehemaligen Gartenlaube und einer Grundstücksgröße von 2.502 m², lt. Grundbuchangabe.

    Die Verkaufsfläche ist mit zahlreichen großgewachsenen Laub-/ und Nadelbäumen (hauptsächlich mit Birken, Kiefern und Fichten) bewachsen.

    Das Objekt wurde bis zum 30.09.2025 als Erholungsgrundstück genutzt. Die kleine Gartenlaube wurde in einfacher Holz-/ bzw. Fertigbaubauweise errichtet und weist Alterserscheinungen und Abnutzungen auf. Über eine technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Sanitäranlagen etc.) verfügt das Gebäude nicht. Das Gebäude ist weitestgehend, bis auf wenige alte, wertlose Einrichtungsgegenstände, beräumt. Das Dach der Gartenlaube ist mit Teerpappe eingedeckt und weist einige Mängel auf. Die Verwendung von Gebäudeschadstoffen, z. B. Asbest, Holzschutzmittel, kann seitens des Veräußerers nicht ausgeschlossen werden.

    Die Gartenlaube besteht aus 2 Räumen (insgesamt etwa 16 m²) und 1 Abstellraum (etwa 1 m²). Die Wohn-/ Nutzfläche beträgt geschätzt insgesamt etwa 17 m². Der Veräußerer teilt unverbindlich mit, dass die Gartenlaube etwa 6 m lang und 3,30 m breit ist. Das Baujahr ist nicht bekannt, vermutlich 1950er bzw. 1960er Jahre.

    Dem Veräußerer liegen keine Bauunterlagen, keine Baugenehmigung, Prüfbescheid oder ähnliches zu der Gartenlaube vor.

    Das Verkaufsobjekt ist teilweise mit einem Jägerzaun eingefriedet. Zum Nachbarflurstück 247 (Hausnummer 40) ist keine Zaunstellung vorhanden, lediglich lose gepflanzte, großgewachsene Sträucher bilden eine Begrenzung bzw. bieten Sichtschutz zwischen beiden Flurstücken.

    Es befinden sich teilweise Ablagerungen von Totholz sowie Baumaterialien und eine Metalltonne (deren vorhergehende Nutzung nicht bekannt ist) auf dem Grundstück. Weitere Müllablagerungen können nicht ausgeschlossen werden.

    Der Veräußerer teilt mit, dass das Grundstück gemäß der Kampfmittelverdachtskarte (Stand 2019) in einem Gebiet verzeichnet ist, das als pauschal kampfmittelverdächtig gilt. Eine flurstückskonkrete Auskunft des Kampfmittelbeseitigungsdienstes des Zentraldienstes der Polizei Brandenburg (KMBD) liegt nicht vor. Allerdings liegen dem Veräußerer zu Nachbarflurstücken in der Radelandsiedlung Auskünfte des KMBD vor, wonach in dem Gebiet eine Kampfmittelbelastung bekannt ist. Eine Munitionsfreigabe konnte daher für die Nachbarflurstücke nicht erteilt werden und ist erst nach Durchführung einer Kampfmittelräumung erreichbar.

    Der regionale Fachplaner des zentralen Kontaminationsmanagements des Veräußerers hat am 10.03.2023 (zu Nachbargrundstücken) und 13.10.2025 Folgendes mitgeteilt: Resultierend aus intensiven Kampfhandlungen zum Ende des II. Weltkrieges (Im Gebiet Radeland-Zesch-Dornswalde befand sich am 29. und 30. April 1945 die Hauptgruppe von drei aufgespaltenen Gruppen der aus dem Kessel von Halbe ausgebrochenen 9.Armee nebst Flüchtlingen. Das 3.Gardeschützenkorps, die 50. und 96. Gardeschützendivision der 28. Armee (Rote Armee) griff diesen Bereich am 30. April an. Es kam zu intensiven Kampfhandlungen, bevor weitere Ausbruchsversuche Richtung Westen erfolgten. Es ist damit zu rechnen, dass der allgemeine Kampfmittelverdacht auch für den Verkaufsgegenstand bestätigt wird, jedoch ohne weiter zu konkretisieren.

    Seitens des Veräußerers besteht aufgrund der derzeitigen Erkenntnislage kein Handlungsbedarf im nutzungsparallelen Zustand. Bei einem geplanten Bodeneingriff müssen aufgrund der Lage in einer Kampfmittelverdachtsfläche jedoch Maßnahmen der Kampfmitteluntersuchung bzw. -räumung zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes erfolgen.
    Sonstige Kontaminationen sind dem Veräußerer nicht bekannt.

    Der Veräußerer teilt mit, dass die Radelandsiedlung an die Landschaftsschutzgebiete ´Baruther Urstromtal´ und ´Luckenwalder Heide´ angrenzt.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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