Bitte warten...

Ehemaliger Kaufmannshof mit ruinösen Nebengebäuden *südlicher Altstadtbereich, ca. 40 km von der Hallenser Innenstadt entfernt*

  • Straßenansicht der Scheune - Ehemaliger Kaufmannshof mit ruinösen Nebengebäuden *südlicher Altstadtbereich, ca. 40 km von der Hallenser Innenstadt entfernt*
    Straßenansicht der Scheune
  • Straßenansicht des Wohnhauses - Ehemaliger Kaufmannshof mit ruinösen Nebengebäuden *südlicher Altstadtbereich, ca. 40 km von der Hallenser Innenstadt entfernt*
    Straßenansicht des Wohnhauses
  • Straßenansicht des Wohnhauses - Ehemaliger Kaufmannshof mit ruinösen Nebengebäuden *südlicher Altstadtbereich, ca. 40 km von der Hallenser Innenstadt entfernt*
    Straßenansicht des Wohnhauses
  • Beispielhafte Innenansicht - Ehemaliger Kaufmannshof mit ruinösen Nebengebäuden *südlicher Altstadtbereich, ca. 40 km von der Hallenser Innenstadt entfernt*
    Beispielhafte Innenansicht
  • Nach Abriss des Nebengebäudes und des Anbaus - Ehemaliger Kaufmannshof mit ruinösen Nebengebäuden *südlicher Altstadtbereich, ca. 40 km von der Hallenser Innenstadt entfernt*
    Nach Abriss des Nebengebäudes und des Anbaus
  • Lageskizze - Ehemaliger Kaufmannshof mit ruinösen Nebengebäuden *südlicher Altstadtbereich, ca. 40 km von der Hallenser Innenstadt entfernt*
    Lageskizze

Auktions-ID 463-0005

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
11.500 EUR *
SP 11.500 EUR
Startpreis

Um auf dieses Objekt bieten zu können, müssen Sie zuerst einen Bietantrag stellen.

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Ehemaliger Kaufmannshof mit ruinösen Nebengebäuden *südlicher Altstadtbereich, ca. 40 km von der Hallenser Innenstadt entfernt*
  • Immobilienart Wohnhaus/Geschäftshaus
  • Adresse
    Wörthe 1
    06425 Alsleben (Saale)
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 984 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Baujahr 2. Hälfte des 18. Jhdt. lt. Denkmalverzeichnis.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Bernburg von Alsleben Blatt 2828 Flur 12 Flurstück 568
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II, lfd. Nr. 1: Ein Sanierungsverfahren wird durchgeführt.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt die Eintragung in Abt. II, lfd. Nr. 1 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
  • Nutzungsart Leerstehend
  • Aussage Bauamt
    Der Salzlandkreis FD Bauordnung und Hochbau teilt der Veräußerin im Schreiben vom 17.04.2024 u.a. folgendes mit: Der Fachdienst Bauordnung wurde von der Verbandsgemeinde Saale-Wipper informiert, dass großflächig Mauerteile des sich auf Ihrem oben genannten Grundstück befindlichen Nebengebäudes auf das östlich, angrenzende Nachbargrundstück (Burgstraße 31) gestürzt sind. Die darauffolgende Ortsbesichtigung der baulichen Anlagen ergab, dass sich das teileinstürzte, grenzständige Nebengebäude in einem sehr schlechten baulichen Zustand befindet. So ist die Dachkonstruktion des bereits erwähnten Nebengebäudes sehr stark geschädigt. Die Dachabdichtung ist großflächig zerstört und offen. Dadurch konnte in der Vergangenheit Witterung (z.B. Regen) ungehindert eindringen und negativ auf die vorhandene Bausubstanz einwirken. Dies hatte zur Folge, dass die Geschossdecken im Inneren des Gebäudes nahezu vollständig eingestürzt sind. Bei einem Teileinsturz des Daches hat sich ein großer Teil der östlichen Gebäudeaußenwand aus dem Verbund gelöst und ist auf das unmittelbar angrenzende v. g. Nachbargrundstück herabgestürzt. In diesem Zusammenhang wurde bspw. der im Abbruchfenster befindliche Hühnerstall vollständig zerstört. Auf Grund des aktuellen baulichen Zustandes muss auch in Zukunft wird weiteren Teileinstürzen der unmittelbar grenzständigen Bausubstanz gerechnet werden, da für jenes Ensemble (siehe beigefügtem Lageplan) der grenzständigen Nebengebäude die Standsicherheit nicht mehr nachgewiesen werden kann. Der in südlicher Richtung errichtete Anbau des Nebengebäudes (im beiliegenden Lageplan blau gekennzeichnet) weist ebenfalls deutlich erkennbare Schäden an der Bausubstanz auf und vermittelt einen stark ruinösen Eindruck. Auch in diesem Gebäudeteil konnte in der Vergangenheit Witterung (z.B. Regen) ungehindert eindringen und negativ auf die vorhandene Bausubstanz einwirken. Dies hatte zur Folge, dass die Geschossdecke teilweise einstürzt und statisch relevante Konstruktionshölzer der Dach- und Deckenkonstruktion verfault und nicht mehr ausreichend tragfähig sind. Auf Grund des aktuell sehr schlechten baulichen Zustandes beider Nebengebäude muss jederzeit damit gerechnet werden, dass weitere Teileinstürze unmittelbar bevorstehen. Die Teile, welche dann auf das unmittelbar angrenzende Nachbargrundstück herabfallen, würden somit das Leben und die Gesundheit von Personen, die sich auf dem Nachbargrundstück aufhalten, stark gefährden. Aus diesem Grunde liegt hier eine gegenwärtige erhebliche Gefahr im Sinne von § 3 Buchstabe b und c des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Mai 2014 (GVBI. LSA S. 182, 380) in der derzeit geltenden Fassung vor. Aufgrund dieser Gefährdung der öffentlichen Sicherheit genügen die Gebäude nicht mehr den allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen. Gemäß § 3 Abs. 1 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (GVBI. LSA S. 440) in der derzeit geltenden Fassung sind bauliche Anlagen jedoch so instand zu halten, dass von ihnen keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, insbesondere von Leben und Gesundheit, ausgeht.


    Der Salzlandkreis FD Bauordnung und Hochbau verfügte gegenüber der Veräußerin im Schreiben vom 23.05.2024, das Nebengebäude sowie den Anbau an der östlichen Grundstücksgrenze innerhalb eines Monats nach Zustellung vollständig abzubrechen und den anfallenden Schutt zu entsorgen. Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei dem abzubrechenden Nebengebäude um ein nicht freistehendes Gebäude handelt, muss die Standsicherheit des nördlich angebauten Gebäudes, vor Beginn der Abbruchmaßnahmen durch einen qualifizierten Tragwerksplaner oder eine qualifizierte Tragwerksplanerin im Sinne des § 65 Abs. 2 BauO LSA beurteilt und nachgewiesen werden. Die Abbrucharbeiten sind, soweit notwendig, durch den qualifizierten Tragwerksplaner oder die qualifizierte Tragwerksplanerin zu überwachen. Gleichzeitig wird die sofortige Vollziehung der Abbruchmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse angeordnet.
  • Makrolage
    Die Stadt Alsleben (Saale) liegt im Salzlandkreis in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, die ihren Sitz in Güsten hat.

    Die Stadt liegt im Naturpark Unteres Saaletal, am östlichen Ausläufer des Harzvorlandes und am Westufer der unteren Saale, ca. 50 km vor deren Mündung bei Barby in die Elbe.

    Durch Alsleben verläuft der Saale-Radweg, der die Bundesländer Bayern (Fichtelgebirge, Frankenwald), Thüringen (Thüringer Schiefergebirge) sowie Sachsen-Anhalt berührt.

    Im 19. und 20. Jhdt. war die Stadt im Wesentlichen durch Schifffahrt und Schiffbau geprägt.

    Alsleben liegt in etwa in der Mitte zwischen Halle und Magdeburg, ca. 5 km von der A14 entfernt. Die Auffahrt Ilberstedt zur A36 (Bernburg-Braunschweig) liegt ca. 12 km nördlich. Über Aschersleben (ca. 20 km westlich) und Bernburg (ca. 12 km nordöstlich) ist die Anbindung an die B180 und B185 bzw. B71 und B185 gegeben.
  • Mikrolage
    Das Verkaufsobjekt befindet sich im südlichen Altstadtbereich von Alsleben. Das Wohnhaus ist ein Eckgebäude Burgstraße/Wörthe, das Speichergebäude prägt südlich vom Wohnhaus an der Wörthe eine Platzsituation.

    Das Umfeld ist durch schmale Straßen mit überwiegend geschlossener Bebauung geprägt.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Ja
  • Denkmalschutz Bemerkung
    Das Objekt in Alsleben (Saale), Wörthe 1 ist in der Denkmalliste unter der OBJ-Dok-Nr.: 09460021 verzeichnet.
    Sachbegriff: Wohnhaus, Speicher.
    Ausweisungsart: Baudenkmal.
    Ausweisungsmerkmal: Kulturgeschichtlich & bau- und kunstgeschichtlich & städtebaulich
    Schutz.Bed.: Kaufmannsgut im südlichen Altstadtbereich, 2. Hälfte 18. Jahrhundert, das Wohnhaus als Eckgebäude an der Burgstraße/Wörthe mit wichtiger städtebaulicher Funktion, das stattliche Speichergebäude aus Kalkstein mit seiner großen Toreinfahrt prägt die Platzsituation im Bereich zur Bebauung an der katholischen Kirche auf der Wörthe.
    Baubeschreibung:
    Wohnhaus: Eckgebäude zur Burgstraße, zweigeschossiger verputzter Kalksteinbau von fünf Achsen, die mittlere Achse als Risalit ausgebildet und mit zweiflügliger Eingangstür mit Oberlicht, steiles Mansarddach.
    Speicher: Stattlicher Bau an der Wörthe (neben dem Grundstück Wörthe 3), über einen langen Hof zu erreichen bzw. von der Wörthe her zu befahren, stattlicher Kalksteinbau von zwei Geschossen mit Satteldach, das Obergeschoß Fachwerk mit Kalksteinausmauerung, große Toreinfahrt.
  • Keller
    Zwei Teilunterkellerungen im nordöstlichen (aus dem Haus zugängig) und im westlichen (vom Hof aus zugängig) Teil des Wohnhauses, jeweils Tonnengewölbe.
  • Fassade
    Straßenseitig verputzt, hofseitig EG-Bereich Bruchsteinmauerwerk mit Restputzflächen.
  • Fenster
    Einfach verglaste Holzfenster in unterschiedlichen Ausführungen und Erhaltungsstand.
  • Dach / Dachrinnen / Schornstein
    Satteldach mit Betondachsteindeckung, im Eckbereich Burgstraße/Wörthe flach geneigter Pultdachbereich mit Wellasbestdeckung.

    Schornsteine soweit einsehbar Mauerwerksschornsteinköpfe.
  • Heizung
    Ehemals Einzelfeuerstätten.
  • Sanitär
    Waschgelegenheiten, WC, Badewannen mit Badeofen, vereinzelt noch vorhanden, nicht mehr nutzbar.
  • Treppen
    Massive Treppenläufe in die Teilunterkellerungen, geradläufige Holzgeschosstreppen, Holzstiege zum Dachboden.
  • Türen
    Hauszugang über 2-geteilte Holzrahmentür mit Füllung, Glaseinsätzen und Oberlicht. Hofseitig 1-flüglige Holzrahmentüren mit Füllung und Glaseinsatz. Innen Futter- und Blendrahmentüren in unterschiedlicher Ausführung und Erhaltungszustand.
  • Erschließung
    Lt. Voreigentümer mit Wasser, Abwasser, Elektro und Gas erschlossen, die Anschlüsse sind abgemeldet.

    Im Hof weisen Schachtabdeckungen auf mögliche unterirdische Anlagen/Gruben/Schächte hin, nähere Informationen hierzu liegen nicht vor.
  • Sonstiges
    Außenwände: Massive Wandstellungen und Fachwerk.
    Innenwände: Überwiegend verschlissene Wandbeläge (Tapeten, Farbanstriche, Putzflächen).
    Decken: Über Teilunterkellerungen massiv, sonst Holzbalkendecken, teilweise mit Unterzügen.
    Fußböden: Steinzeugfliesen, verschlissene Dielung und/oder Beläge.

    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.saale-wipper.de
  • Behörde Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Platz der Freundschaft 1, 39439 Güsten, Tel.: 039 262/ 877-0
  • Besichtigungsverm. Außendienst Die Funktionsfähigkeit der Anlagen konnte vom Auktionshaus nicht geklärt werden.
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Das Objekt befindet sich im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet. Der Kaufvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Genehmigung durch die Sanierungsverwaltungsstelle. Für den Fall, dass diese von der Verwaltungsbehörde verweigert wird, behält sich der Veräußerer vor, von dem Kaufvertrag zurückzutreten.

    Unabhängig vom Vorliegen der sanierungsrechtlichen Genehmigung ist der Kaufpreis termingerecht zu hinterlegen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein ehemaliger Kaufmannshof im südlichen Altstadtbereich, unweit der Saale. Das unregelmäßig geschnittene Grundstück hat eine Grundstücksgröße von 984 m², lt. Grundbuchangabe.

    Das Grundstück ist entlang der Burgstraße und im Eckbereich Burgstraße/Wörthe mit einem 2-geschossigen Wohnhaus bebaut. Auf dem Innenhof befinden sich diverse Nebengebäude und Schuppen sowie ein Scheunen- und Speichergebäude mit Tordurchfahrt. Es besteht Grenzbebauung zu den Grundstücksnachbarn.

    Die Wohnfläche für ehemals 8 Wohnungen betrug ca. 472 m² und die ehemalige Gewerbefläche ca. 392 m². Die Flächenangaben wurden mangels Aufmaß geschätzt. Veräußerer und Auktionshaus übernehmen für die vorgenannten Flächenangaben keine Haftung. Es obliegt dem Ersteher auf eigene Kosten ein Aufmaß zu erstellen. Der Zuschnitt sowie der Ausstattungsstandard des Wohnhauses entsprechen nicht den heutigen Anforderungen.

    Veräußerer und Auktionshaus liegen keine Angaben über etwaige Nutzflächen der Nebengebäude beziehungsweise Scheune vor.

    Die denkmalgeschützten Gebäude befinden sich in einem stark sanierungs- und modernisierungsbedürftigen Zustand.

    Unter anderem sind Putz-, Mauerwerks- und Nässeschäden vorhanden. Der komplette Ausbau, sofern noch vorhanden, ist verschlissen bzw. marode und nicht mehr nutzbar. Aufsteigende Feuchtigkeit sowie partiell tierischer und pflanzlicher Befall in Teilen der Holzkonstruktionen sind vorhanden. Eine Untersuchung des Befalls durch einen Sachverständigen ist bislang nicht erfolgt. Nach Angaben des Veräußerers liegen diesem keine detaillierten Informationen zu dem jeweiligen Befall vor. Alle Einbauten sind einsturzgefährdet beziehungsweise Teile davon eingestürzt.

    Aufgrund des langjährigen Leerstandes sind am und innerhalb der Gebäude allumfassende Sanierungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Mögliche bzw. erforderliche Abrissmaßnahmen wurden durch das Auktionshaus nicht geprüft. Ein möglicher Abriss bedarf der Zustimmung der Denkmalschutzbehörde.

    Der Salzlandkreis teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 17.04.2024 unter anderem mit, dass großflächige Mauerteile des Nebengebäudes auf das angrenzende Nachbargrundstück (Burgstraße 31) gestürzt sind. Bei einem Ortstermin wurden weitere Mängel unter anderem am Anbau entdeckt. Dem Veräußerer wurde eine Frist bis zum 03.05.2024 gesetzt, zur Beseitigung der geschilderten Gefahr.

    Im Schreiben vom 23.05.2024 wurde durch den Salzlandkreis eine Bauaufsichtliche Verfügung gegenüber dem Veräußerer erlassen, innerhalb einer Frist von einem Monat das Nebengebäude sowie den Anbau vollständig abzubrechen und den anfallenden Bauschutt zu entsorgen.

    Durch den Veräußerer wurde ein Gebäudestatiker mit der Prüfung beauftragt. Mit Datum vom 01.10.2024 hat der Veräußerer das Angebot der Lohnbagger GmbH für den Abbruch des Seitenflügels angenommen und beauftragt.

    Grundstück und Gebäude sind seit vielen Jahren ungenutzt, Freiflächen sind überwachsen bzw. zugewachsen. Asbesthaltige Baumaterialien kamen teilweise zum Einsatz.

    Teilweise sind im Wohnhaus und den Nebengebäuden Müllablagerungen vorhanden. Im Erdgeschoss des Speichergebäudes sind diverse Heizöltanks, Kohlebadeöfen und ehemalige, alte Ausstattungsgegenstände gelagert, die ebenfalls nicht mehr beräumt werden. Der Verkauf erfolgt insofern ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers, der mit Übergabe des Objektes sein Eigentum an den beweglichen Gegenständen aufgibt. Es liegt im Ermessen des Erstehers, die beweglichen Gegenstände zu entsorgen bzw. weiter zu benutzen.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
  • Tags:
2.319 Besucher