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Grünland teilweise mit Gehölzbewuchs zwischen einem Wohn- und einem Gewerbegebiet am Rande des Westerwalds * lt. FNP Mischgebiet

  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Grünland teilweise mit Gehölzbewuchs zwischen einem Wohn- und einem Gewerbegebiet am Rande des Westerwalds * lt. FNP Mischgebiet
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick auf Flurstück 331 und Umgebung - Grünland teilweise mit Gehölzbewuchs zwischen einem Wohn- und einem Gewerbegebiet am Rande des Westerwalds * lt. FNP Mischgebiet
    Blick auf Flurstück 331 und Umgebung
  • Blick über Nachbarflurstück Richtung Flurstück 331 - Grünland teilweise mit Gehölzbewuchs zwischen einem Wohn- und einem Gewerbegebiet am Rande des Westerwalds * lt. FNP Mischgebiet
    Blick über Nachbarflurstück Richtung Flurstück 331
  • Blick auf Zuwegung zur Verkaufsfläche - Grünland teilweise mit Gehölzbewuchs zwischen einem Wohn- und einem Gewerbegebiet am Rande des Westerwalds * lt. FNP Mischgebiet
    Blick auf Zuwegung zur Verkaufsfläche
  • Lageskizze - Grünland teilweise mit Gehölzbewuchs zwischen einem Wohn- und einem Gewerbegebiet am Rande des Westerwalds * lt. FNP Mischgebiet
    Lageskizze
  • Lageskizze - Grünland teilweise mit Gehölzbewuchs zwischen einem Wohn- und einem Gewerbegebiet am Rande des Westerwalds * lt. FNP Mischgebiet
    Lageskizze
  • Umgebungsskizze - Grünland teilweise mit Gehölzbewuchs zwischen einem Wohn- und einem Gewerbegebiet am Rande des Westerwalds * lt. FNP Mischgebiet
    Umgebungsskizze

Auktions-ID 462-0002

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
9.400 EUR *
SP 3.200 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Grünland teilweise mit Gehölzbewuchs zwischen einem Wohn- und einem Gewerbegebiet am Rande des Westerwalds * lt. FNP Mischgebiet
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Nahe Weidelbacher Straße
    35708 Haiger ST Weidelbach
  • Bundesland Hessen
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 3.442 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Dillenburg Grundbuch von Weidelbach, Blatt 1033, Gemarkung Weidelbach, Flur 7 Flurstücke 327, 331, 455/328 und 456/328 und

    Amtsgericht Dillenburg Grundbuch von Weidelbach, Blatt 820, Gemarkung Weidelbach, Flur 9 Flurstück 90
  • Belastungen im Grundbuch
    Blatt 820
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Blatt 1033
    Abt. II lfd. Nr. 8 lastend auf Flurstück 456/328: Hat auf dem südlichen Kopf die Heufahrt zu dulden.

    Abt. II lfd. Nr. 9 lastend auf Flurstück 331: Die Parzelle hat auf dem nördlichen Kopf die Heufahrt zu dulden.

    Abt. II lfd. Nr. 10 lastend auf Flurstück 327: Die Parzelle hat auf dem südlichen Kopf die Heufahrt zu dulden.

    Abt. II lfd. Nr. 11 lastend auf Flurstück 455/328: Die Parzelle hat auf dem südlichen Kopf die Heufahrt zu dulden. Eingetragen 16.01.1903.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt die Eintragungen in Abt. II lfd. Nrn. 8 bis 11 des Grundbuchblattes 1033 als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
  • Aussage Bauamt
    Der Magistrat der Stadt Haier teilte per E-Mail vom 26.01.2024 mit, dass die Flurstücke im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes aus dem Jahr 2006 liegen.

    Ergänzend dazu teilte die Stadt Haiger telefonisch auf Rückfrage dem Veräußerer mit, dass lt. Flächennutzungsplan die Flurstücke als Mischgebiet ausgewiesen sind. Es gibt aber weder einen Bebauungsplan noch ist die Erschließung gesichert.
    Eine Entscheidung, ob eine Bebauung der Fläche möglich ist, kann nur über eine Bauvoranfrage geklärt werden. Aufgrund der Lage ist auch die Umweltschutzbehörde anzuhören. Lt. Flächennutzungsplan handelt es sich derzeit bei den Flurstücken um keine Zuwachsflächen.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.haiger.de
  • Behörde Stadt Haiger, Marktplatz 7, 35708 Haiger, Tel.: 02773/ 811 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt im Übrigen ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abt. II (außer lfd. Nrn. 8 bis 11 des Grundbuchblattes 1033) und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Soweit Lasten in Abteilung II des Grundbuches eingetragen sind bzw. werden, insbesondere Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, sonstige Dienstbarkeiten sowie etwaige Sanierungsvermerke, sind diese von dem Ersteher ohne Anrechnung auf das Höchstgebot als nicht wertmindernd zu übernehmen. Dies gilt auch für Baulasten.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Grundstück steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein unregelmäßig geschnittenes, unbebautes Grundstücksareal zwischen einem Wohn- und einem Gewerbegebiet, bestehend aus 5 überwiegend zusammenhängenden Flurstücken mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 3.442 m², lt. Grundbuchangaben.

    Die jeweils im Grundbuch als Landwirtschaftsfläche verzeichneten Flurstücke haben lt. Grundbuchangabe folgende Grundstücksgrößen:
    Flurstück 327 mit 867 m², Flurstück 331 mit 399 m², Flurstück 455/328 mit 632 m², Flurstück 456/328 mit 602 m² und Flurstück 90 mit 942 m².

    Die Flurstücke stellen überwiegend Grünland dar. Die Flurstücke 90 und 456/328 weisen partiell und das Flurstück 331 stärkeren Gehölzbewuchs auf.

    Lt. Kartenmaterial grenzt an der südlichen Flurstücksgrenze der Flurstücke 90, 456/328, 455/328 und 327 ein schmales Grabenflurstück an. Dieses trennt das südlich vom Flurstück 90 liegende Flurstück 331. Es konnte nicht geprüft werden, ob dieser Graben in der Örtlichkeit erkennbar ist. An der südlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 331 verläuft lt. Kartenmaterial der „Roßbach“.

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Verkaufsfläche ganz oder teilweise genutzt wird. Ob die Nutzung vertragslos oder über einen Pachtvertrag erfolgt, ist nicht bekannt. Dem Veräußerer liegt keine vertragliche Vereinbarung vor. Ein mündlicher oder schriftlicher Pachtvertrag kann aber auch nicht ausgeschlossen werden. Eine Klärung obliegt dem Erwerber.

    Die Verkaufsflurstücke befinden sich zwischen einem Wohn- und einem Gewerbegebiet und hier hinter bebauten Wohngrundstücken der Weidelbacher Straße 52, 54, 56, 58 und 60. Zu Gunsten des Flurstücks 90 ist in den Grundbüchern der Flurstücke 93/2, 92/1, 302/91, 96/3 und 99 ein Fahrtrecht eingetragen, damit besteht für das Flurstück 90 Anbindung an öffentliches Straßenland und die daran angrenzenden Verkaufsflurstücke 327, 455/328 und 456/328 sind ebenfalls erreichbar.

    Nur das Flurstück 331 ist aufgrund des trennenden Grabenfremdflurstücks gefangen, d.h. das Flurstück hat keine gesicherte Zuwegung. Eine Klärung bzw. Regelung zur verkehrlichen Erschließung obliegt dem Ersteher. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.

    Es konnte nicht geprüft werden, inwieweit eventuell vorhandene Einfriedungen der Nachbarflurstücke mit den tatsächlichen Flurstücksgrenzen übereinstimmen.

    Der Verkaufsgegenstand ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Der Veräußerer weist aber darauf hin, dass eine mögliche Bebauung der Fläche nur über eine Bauvoranfrage beim zuständigen Landkreis geklärt werden kann.

    Der Verkaufsgegenstand wurde nicht durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses besichtigt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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