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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Vertragsfreies Wohngrundstück mit Garten **inklusive desolater Doppelhaushälfte**
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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06388 Südliches Anhalt OT Edderitz
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Bundesland
Sachsen-Anhalt
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
560 m², lt. Grundbuchangaben.
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Baujahr
1945, lt. Energieausweis.
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Grundbuch
Amtsgericht Köthen Grundbuch von Edderitz Blatt 1396 Flur 2 Flurstück 227
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
Ca. 186 m²
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Leerstehend
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Die Ortschaft Edderitz ist ein Ortsteil der Stadt Südliches Anhalt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, welcher im südöstlichen Sachsen-Anhalt gelegen ist. Die Einheitsgemeinde hat eine Fläche von 192,5 km². Davon entfallen ca. 10,3 km² auf den Ortsteil Edderitz. Die bis 2010 selbstständige Gemeinde Edderitz liegt knapp 8,0 km südlich der Kreisstadt Köthen (Anhalt) und hat aktuell etwas über 1.000 Einwohner. Das Dorf selbst besitzt eine einfache, ländliche Infrastruktur. Die dörfliche Gemeinde befindet sich ca. 11 km nordwestlich von Weißandt-Gölzau und ca. 9 km südlich von der Kreisstadt Köthen.
Die nächstgelegenen Großstädte sind Dessau-Roßlau ca. 32 km nordöstlich von Edderitz und Halle (Saale) ca. 27 km in südlicher Richtung. Die Entfernung zur Landeshauptstadt Magdeburg beträgt 72 km in nördlicher Richtung.
In Edderitz kreuzen sich die Kreisstraßen K 2073 und K 2075. Die nächstgelegene Bundesstraße B 183 (Köthen (Anhalt) - Bad Liebenwerda) verläuft ca. 7 km entfernt in östlicher Richtung. Die nächste Anschlussstelle der Autobahn A 14 (Dresden - Magdeburg) ist rd. 12 km (Anschlussstelle Lobejün) entfernt. Der Flughafen LeipzigHalle ist ca. 40 km entfernt. Der nächstgelegene Anschluss an das Bahnnetz ist in Köthen (Anhalt) vorhanden.
Von Edderitz bestehen Busverbindungen u.a. nach Köthen (Anhalt), Radegast und Gröbzig. Die nächstgelegene Bushaltestelle liegt wenige Gehminuten vom Verkaufsobjekt entfernt. In der dörflichen Gemeinde gibt es einige Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen. Einkaufsmöglichkeiten für Waren des täglichen Bedarfs sind in Edderitz in eingeschränkten Umfang vorhanden. Die nächstgelegenen Supermärkte befinden sich in Köthen oder Gröbzig. In Edderitz gibt es eine Kindertagesstätte und eine Grundschule. Die Sekundarschule der Sadt Südliches Anhalt befindet sich in Gröbzig. Ein Gymnasium ist in Köthen (Anhalt) vorhanden. Die Grundschule befindet sich ca. 100 m vom
Verkaufsobjekt entfernt.
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Mikrolage
Das gegenständliche Grundstück liegt im westlichen Bereich der Ortslage Edderitz, im Kreuzungsbereich der Karl-Marx-Straße und der Schulstraße. In der näheren Umgebung befinden sich überwiegend ein- bis zweigeschossige Wohnhäuser in offener Bauweise.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Nein
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Keller
Estrichboden, verputztes oder gestrichenes Mauerwerk, massive Decke zwischen Eisenträgern, Metallrahmenfenster mit Schutzgittern
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Fenster
Überwiegend alte Holzfenster, teilweise neue Kunststofffenster, überwiegend mit Rolläden.
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
Doppelhaushälfte mit Steildach als Krüppelwalmdach (Holzkonstruktion ohne Wärmedämmung), alte Ziegeleindeckung, Zwischenbau mit Flachdachausführung und Bitumenbahnen, westlicher Anbau mit teilweise zerstörtem Flachdach. Dachentwässerung über Zinkblech mit Farbanstrich. Gemauerter Schornstein.
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Heizung
Einzelne Räume mit Kachel-/ Warmluftofen, der überwiegende Teil der Räume ist ohne Heizmöglichkeit. Warmwasser ehemals über Elektroboiler, derzeit ohne.
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Sanitär
Bad im hofseitigen Anbau teilweise gefliest mit Wanne, WC und Waschbecken,
insgesamt einfache Installation und Ausstattung, zum Teil auf Putz.
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Elektro
Soweit ersichtlich einfache und überwiegend veraltete Installation und Ausstattung, zum Teil auf Putz
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Treppen
Einfache, gerade Holztreppe im Austritt 1/4-gewändelt, massive Kellertreppe
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Türen
Überwiegend alte Holztüren mit Farbanstrich und teilweise mit Glaseinsatz
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
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Behörde
Stadt Südliches Anhalt, Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt, Tel.: 034978 / 265 - 0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Energieausweis
Bedarfsausweis, 336 kWh/(m²a), Braunkohle, Bj. 1945, H.
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Vertragsbestandteile
Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Bei diesem Objekt kann der Kaufpreis nur auf einem Notaranderkonto des den Kaufvertrag beurkundenden Notars hinterlegt werden.
Die Versteigerung erfolgt u.a. im Auftrag des Nachlasspflegers. Der Kaufvertragsabschluss bedarf zu seiner Wirksamkeit der nachlassgerichtlichen Genehmigung und deren Zustellung. Der Kaufpreis - mit Ausnahme der Bietungssicherheit - braucht erst einen Monat nach Zugang einer Mitteilung des Notars über die erfolgte Zustellung hinterlegt zu werden.
Abweichend von den Versteigerungsbedingungen soll die Übergabe des Objektes erst am Monatsersten nach vertragsgemäßer Hinterlegung des Kaufpreises und Vorliegen der nachlassgerichtlichen Genehmigung bei dem Kaufvertrag beurkundenden Notar erfolgen.
Der Nachlasspfleger weist darauf hin, dass bei diesem Zuschlag aufgrund der nachlassgerichtlichen Genehmigung mit einer längeren Abwicklungsdauer zu rechnen ist.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Das an zwei innerörtlichen Straßen gelegene Eckgrundstück mit einer Größe von 560 m², lt. Grundbuchangaben, ist mit einer Doppelhaushälfte bebaut, die hofseitig durch einen zweigeschossigen Anbau erweitert wurde. Die Doppelhaushälfte ist eingeschossig und voll unterkellert. Das Dachgeschoss wurde hofseitig angehoben und zu Wohnzwecken ausgebaut. Der nicht unterkellerte Anbau, bestehend aus Erd- und Obergeschoss ist ein ehemaliger Schuppen und wurde in den 1970 er Jahren umgebaut. 1990 wurde ein Teil der Fenster erneuert. Auf dem Grundstück befinden sich ein Schuppen sowie eine Sommerlaube. Das Wohnhaus ist seit mehr als 15 Jahren leerstehend.
Dach des hinteren Anbaus undicht; Decken im Bereich des hinteren Anbaus durch eindringende Feuchtigkeit stark beschädigt, teilweise vorhandene Putzschäden und -abplatzungen an der Fassade, Farbabplatzungen am Anstich im Sockelbereich, feuchtigkeitsbedingte Putzschäden im Kellerbereich, Eisenträger der Kellerdecke mit Rostschäden, überwiegend keine Heizmöglichkeit, teilweise fehlen Steckdosen und Schalter, ein Rollladen defekt sowie teilweise Glasscheiben von Fenstern und Innentüren, Verschleiß des gesamten Innenausbaus, im und am gesamten Wohnhaus besteht erheblicher Reparaturstau sowie Sanierungs-, Modernisierung- und Renovierungsbedarf. Das Wohnhaus befindet sich in einem nicht bewohnbaren Zustand. Bei dem Schuppen handelt es sich um ein massives Gebäude mit flachem Pultdach und einem alten Holzfenster. Die Fassade ist verputzt. Das Dach ist augenscheinlich mit Welleternitplatten eingedeckt und bereits eingebrochen. Der Boden ist mit Ziegeln ausgelegt.
Das Geländeniveau des zum Verkauf stehenden Gesamtgrundstücks ist weitestgehend eben. Der Zuschnitt ist unregelmäßig. Entlang der Karl-Marx-Straße hat das Grundstück eine Grenzlänge von rd. 16 m. Die Grenzlänge entlang der Schulstraße beträgt 30 m. Von der Karl-Marx-Straße aus- gehend beträgt die Grundstückstiefe rd. 28 m. Laut Liegenschaftskarte liegt eine einseitige Grenzbebauung durch das auf dem Grundstück vorhandene Wohnhaus inkl. Anbau und den ehemaligen Schuppen vor. Des Weiteren gibt es teilweise eine einseitige Grenzbebauung durch die Gebäude der Nachbargrundstücke. Eine Überbauung der Grundstücksgrenzen ist weder anhand der Liegenschaftskarte noch in der Örtlichkeit erkennbar.
Gegenwärtig verfügt der Verkaufsgegenstand über keine medientechnische Erschließung. Es ist Sache des Erstehers, sich bei der Kommune bzw. den Ver- und Entsorgungsunternehmen weitergehend zu informieren und notwendige Ver- und Entsorgungseinrichtungen/ Anschlüsse/ Wiederinbetriebnahme/ Erneuerung von Anschlüssen entsprechend seines Bedarfs und gegebener Notwendigkeiten zu seiner Kostenlast zu klären/zu realisieren.
Nachrichtlich ist das Grundstück im rechtkräftigen Flächennutzungsplan von Edderitz von 11/1997 als Wohnbaufläche ausgewiesen (Innenbereich gemäß § 34 BauGB). Das Verkaufsobjekt liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Be- bauungsplanes, sondern in einem Gebiet, das als ein „im Zusammenhang bebauter Orts- teil“ anzusehen ist. Auf den Gebäuden als auch auf dem Grund und Boden befindet sich kein Denkmalschutz. Im Baulastenverzeichnis befinden sich keine Eintragungen. Ein Altlastenverdacht ist nicht vermerkt. Der Verkaufsgegenstand liegt nicht in einem Sanierungsgebiet. Das Objekt ist nicht in einem Bodenordnungsverfahren einbezogen. Laut Auskunft des Bauamtes der Stadt Südliches Anhalt liegt das Grundstück nicht im Bereich einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung.
Der vereinbarte Kaufpreis bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück nebst Gebäude und wesentliche Bestandteile. Im Objekt etwa vorhandene bewegliche Gegenstände und Einbauten werden nicht mitverkauft, es besteht kein Anspruch auf Übereignung. Der Verkauf erfolgt insofern ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers, der mit Übergabe des Objekts sein Eigentum an diesen etwa noch vorhandenen Gegenständen aufgibt. Es liegt im Ermessen des Erstehers, bewegliche Gegenstände und Einbauten auf eigene Kosten zu entsorgen oder weiter zu benutzen.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de