Datenänderung 24.10.2025 Die Stadt Kremmen teilt im Schreiben vom 24.10.2025 Folgendes mit: Für das Objekt bestehen seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel. Das Objekt befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Fläche für Wald. Das Objekt liegt nicht in einem Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet und es besteht kein Denkmalschutz. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach im Jahr 2025/2026 Erschließungskosten im Sinne des BauGB sowie Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.