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Vertragsfreie Waldfläche angrenzend an bebaute Grundstücke unweit des Ortskerns von Borkwalde

  • Blick auf Verkaufsfläche nördliche Grundstücksgrenze und Umgebung Richtung Brücker Weg - Vertragsfreie Waldfläche angrenzend an bebaute Grundstücke unweit des Ortskerns von Borkwalde
    Blick auf Verkaufsfläche nördliche Grundstücksgrenze und Umgebung Richtung Brücker Weg
  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Vertragsfreie Waldfläche angrenzend an bebaute Grundstücke unweit des Ortskerns von Borkwalde
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung vom Brücker Weg - Vertragsfreie Waldfläche angrenzend an bebaute Grundstücke unweit des Ortskerns von Borkwalde
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung vom Brücker Weg
  • Blick auf Verkaufsfläche südöstliche Grundstücksgrenze und Nachbarflurstück 157 - Vertragsfreie Waldfläche angrenzend an bebaute Grundstücke unweit des Ortskerns von Borkwalde
    Blick auf Verkaufsfläche südöstliche Grundstücksgrenze und Nachbarflurstück 157
  • Blick auf Verkaufsfläche westliche Grundstücksgrenze und Umgebung - Vertragsfreie Waldfläche angrenzend an bebaute Grundstücke unweit des Ortskerns von Borkwalde
    Blick auf Verkaufsfläche westliche Grundstücksgrenze und Umgebung
  • Bestand auf der Verkaufsfläche - Vertragsfreie Waldfläche angrenzend an bebaute Grundstücke unweit des Ortskerns von Borkwalde
    Bestand auf der Verkaufsfläche
  • Bestand auf der Verkaufsfläche - Vertragsfreie Waldfläche angrenzend an bebaute Grundstücke unweit des Ortskerns von Borkwalde
    Bestand auf der Verkaufsfläche
  • Ruinöse Holzhütte - Vertragsfreie Waldfläche angrenzend an bebaute Grundstücke unweit des Ortskerns von Borkwalde
    Ruinöse Holzhütte
  • Ruinöse Holzhütte - Vertragsfreie Waldfläche angrenzend an bebaute Grundstücke unweit des Ortskerns von Borkwalde
    Ruinöse Holzhütte
  • Ruinöse Holzhütte - Vertragsfreie Waldfläche angrenzend an bebaute Grundstücke unweit des Ortskerns von Borkwalde
    Ruinöse Holzhütte
  • Ruinöse Holzhütte - Vertragsfreie Waldfläche angrenzend an bebaute Grundstücke unweit des Ortskerns von Borkwalde
    Ruinöse Holzhütte
  • Ruinöse Holzhütte - Vertragsfreie Waldfläche angrenzend an bebaute Grundstücke unweit des Ortskerns von Borkwalde
    Ruinöse Holzhütte
  • Ablagerungen in der Holzhütte - Vertragsfreie Waldfläche angrenzend an bebaute Grundstücke unweit des Ortskerns von Borkwalde
    Ablagerungen in der Holzhütte
  • Ablagerungen auf der Verkaufsfläche - Vertragsfreie Waldfläche angrenzend an bebaute Grundstücke unweit des Ortskerns von Borkwalde
    Ablagerungen auf der Verkaufsfläche
  • Ablagerungen auf der Verkaufsfläche - Vertragsfreie Waldfläche angrenzend an bebaute Grundstücke unweit des Ortskerns von Borkwalde
    Ablagerungen auf der Verkaufsfläche
  • Lageskizze - Vertragsfreie Waldfläche angrenzend an bebaute Grundstücke unweit des Ortskerns von Borkwalde
    Lageskizze
  • Umgebungsskizze - Vertragsfreie Waldfläche angrenzend an bebaute Grundstücke unweit des Ortskerns von Borkwalde
    Umgebungsskizze
  • Lageskizze - Vertragsfreie Waldfläche angrenzend an bebaute Grundstücke unweit des Ortskerns von Borkwalde
    Lageskizze

Auktions-ID 461-0002

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
11.400 EUR *
SP 4.000 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vertragsfreie Waldfläche angrenzend an bebaute Grundstücke unweit des Ortskerns von Borkwalde
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Brücker Weg 31
    14822 Borkwalde
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 1.290 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Brandenburg an der Havel von Borkwalde, Blatt 237, Flur 1 Flurstück 156
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Das Amt Brück teilte in der E-Mail vom 24.03.2025 mit, dass sich das Flurstück planungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB befindet. Der planungsrechtliche Außenbereich ist grundsätzlich als nicht bebaubar einzuordnen. Die Gemeinde Borkwalde verfügt über keinen wirksamen Flächennutzungsplan.
    Hinweis des Veräußerers: Im Entwurf des Flächennutzungsplanes (Stand 2018) der Gemeinde Borkwalde ist das Grundstück als Wald ausgewiesen. Der Entwurf ist nicht vollständig an die Ziele der Raumordnung angepasst und muss deshalb noch überarbeitet werden (Beginn 1. Quartal 2024).

    Der Landkreis Potsdam-Mittelmark bescheinigte dem Veräußerer im Schreiben vom 22.04.2025, dass auf dem Grundstück keine Baulast im Sinne des § 84 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) in der geltenden Fassung eingetragen ist.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Das Flurstück liegt am Brücker Weg, einem Sandweg, bei dem es sich um eine öffentlich gewidmete Gemeindestraße handelt, die jedoch nicht ausgebaut ist.

    Das Verkaufsobjekt ist medienseitig nicht erschlossen. Strom- und Wasserleitungen liegen in der Straße. Es gibt keine öffentliche Abwasserentsorgungsanlage.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.amt-brueck.de
  • Behörde Amt Brück, Ernst-Thälmann-Straße 59, 14822 Brück, Tel.: 033 844/ 620
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesrepublik Deutschland (Entschädigungsfonds).

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das trapezförmig geschnittene Flurstück 156 unweit des Ortskerns von Borkwalde mit einer Grundstücksgröße von 1.290 m², lt. Grundbuchangabe.

    Bei dem ungenutzten und im Grundbuch als Gebäude- und Freifläche, Waldfläche Brücker Weg 31 ausgewiesenen Grundstück handelt es sich um eine Waldfläche, die überwiegend mit ca. 90-jährigen Kiefern im Hauptbestand bestockt ist und jahrelang der Natur überlassen wurde. Sie ist deshalb teilweise sehr verwildert und weist geringfügige Mengen an Totholz auf. Der Bodenbewuchs setzt sich vorrangig aus Gräsern und Moos zusammen.

    Das in ruhiger Lage neben bebauten Grundstücken liegende Flurstück ist teilweise durch Maschendrahtzäune von den Nachbarflurstücken eingefriedet und im hinteren Bereich mit einer maroden, teilweise eingefallenen Holzhütte bebaut, welche nicht vom Veräußerer errichtet wurde. Die an den Außenwänden mit Teerpappe verkleidete bzw. eingedeckte Holzhütte verfügt über eine sehr einfache Konstruktion mit sehr einfachem Ausbaustandard und weist erhebliche Alterserscheinungen und Abnutzungen auf. Die Verwendung asbesthaltiger Materialien und Holzschutzmittel kann nicht ausgeschlossen werden.

    In und um die Holzhütte sind Müllablagerungen und alte nicht mehr nutzbare Alltagsgegenstände sowie Überreste einer Betoneinfassung vorhanden, welche nicht mehr vom Veräußerer entfernt werden. Eine Beräumung obliegt dem Ersteher.

    Der Veräußerer hat nicht geprüft, inwieweit die vorhandene Einzäunung mit der tatsächlichen Flurstücksgrenze übereinstimmt.

    Das Flurstück liegt am Brücker Weg, einem Sandweg, bei dem es sich um eine öffentlich gewidmete Gemeindestraße handelt, die jedoch nicht ausgebaut ist.

    Gemäß Angabe des Veräußerers ist der Verkaufsgegenstand lt. Geoportal Brandenburg zurzeit von keinem Schutzgebiet betroffen und entsprechend der Denkmaldatenbank des Geoportals Brandenburg liegen zurzeit keine Eintragungen in der Denkmalliste inkl. Bodendenkmäler des Landes Brandenburg vor. In der vom Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) des Landes Brandenburg herausgegebenen Übersichtskarte der Kampfmittelverdachtsflächen für den Landkreis Potsdam-Mittelmark (Stand 2019) ist der Verkaufsgegenstand auch nicht als eine pauschale Kampfmittelverdachtsfläche „rot“ gekennzeichnet.

    Des Weiteren sind dem Veräußerer keine Hinweise und/oder Verdachtsmomente für Altlasten oder sonstige Kontaminationen bekannt.

    Der Veräußerer weist unverbindlich darauf hin, dass es sich bei dem Grundstück um Wald im Sinne des § 2 Waldgesetz des Landes Brandenburg handeln könnte.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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