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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Ruinöses Wohnhaus nordwestlich von Halle (Saale)
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Immobilienart
Wohnhaus/Geschäftshaus
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- Adresse
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06343 Mansfeld OT Großörner
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Bundesland
Sachsen-Anhalt
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
236 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
Ca. 1920, geschätzt.
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Grundbuch
Amtsgericht Eisleben von Großörner, Blatt 1610, Flur 1 Flurstück 356
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III lfd. Nr. 1: 1.622,90 € Sicherungshypothek für den Landkreis Mansfeld-Südharz.
Der Veräußerer verpflichtet sich zur Löschung der Eintragung in Abt. III lfd. Nr. 1 des Grundbuches.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Leerstehend
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Nein
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
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Behörde
Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld, Lutherstraße 9, 06343 Stadt Mansfeld, Tel.: 034 782/871 0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein Grundstück in Ortslage von Großörner mit einer Grundstücksgröße von 236 m², lt. Grundbuchangabe, welches mit einem ehemaligen Wohnhaus und Nebengelass bebaut ist.
Aufgrund des sehr langen Leerstandes und der unterlassenen Unterhaltung sind umfangreiche Bauschäden vorhanden. Im Erdgeschoss ist aufsteigende Feuchtigkeit erkennbar. Aufgrund der alten, undichten Dacheindeckung und der eingetretenen Feuchtigkeit sind bereits im Raum hinter der Haustür die Decken und Fußböden vom Dachboden bis zum Keller eingebrochen. Teilweise hängen die Decken in den ehemaligen Zimmern herunter, teilweise sind die Räume mit Bauschutt verschüttet. Auf dem Dachboden befinden sich völlig marode Balken und die Dachholzkonstruktion ist von tierischen Schädlingen befallen. Eine Untersuchung des tierischen Befalls durch einen Sachverständigen ist bislang nicht erfolgt. Nach Angaben des Veräußerers liegen diesem keine detaillierten Informationen zu diesem Befall vor.
Insgesamt handelt es sich um ein nicht mehr bewohnbares und ruinöses Wohngebäude. Auf eine weitergehende Objektbeschreibung wurde daher verzichtet. Die Genehmigungsfähigkeit eines Abrisses wurde vom Auktionshaus und Veräußerer nicht geprüft.
Die Nebengelasse sind ebenfalls ruinös und abrissreif.
Aufgrund des sehr schlechten baulichen Zustandes und der Einsturzgefahr wurde das Objekt durch den Veräußerer nur in Teilbereichen besichtigt. Der Veräußerer weist ausdrücklich darauf hin, dass das Objekt nicht gefahrlos betreten werden kann.
Das gesamte Objekt ist nicht beräumt. Es befinden sich Müllablagerungen, nicht mehr nutzbares Altmobiliar und alte Gebrauchsgegenstände sowie der Bauschutt noch im Gebäude, die nicht mehr durch den Veräußerer beräumt werden. Eine Beräumung obliegt dem Ersteher.
Der sich auf der südwestlichen Giebelseite des Gebäudes befindliche Hauszugang stand zum Zeitpunkt der Besichtigung durch den Veräußerer offen. Mit dem Zeitpunkt des Lasten-/Nutzenwechsels obliegt die Sicherung des Objektes dem Ersteher.
Eine Grundstückseinfriedung ist nicht mehr vorhanden. Der Garten ist vollkommen zugewachsen und verwildert. Im hinteren Grundstücksteil befindet sich ein Hanggelände.
Das Objekt ist nicht an die zentrale öffentliche Schmutzwassereinrichtung angeschlossen.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de