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Vertragsfreie Gehölzfläche mit Resten einer ehemaligen Kläranlage + Splitterfläche an der Ohre

  • Blick auf Flur 3 Flurstück 93/2 - Vertragsfreie Gehölzfläche mit Resten einer ehemaligen Kläranlage + Splitterfläche an der Ohre
    Blick auf Flur 3 Flurstück 93/2
  • Flur 3 Flurstück 93/2 - Vertragsfreie Gehölzfläche mit Resten einer ehemaligen Kläranlage + Splitterfläche an der Ohre
    Flur 3 Flurstück 93/2
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    Flur 3 Flurstück 93/2
  • Lageskizze Flur 3 Flurstück 93/2 - Vertragsfreie Gehölzfläche mit Resten einer ehemaligen Kläranlage + Splitterfläche an der Ohre
    Lageskizze Flur 3 Flurstück 93/2
  • Lageskizze Flur 3 Flurstück 93/2 - Vertragsfreie Gehölzfläche mit Resten einer ehemaligen Kläranlage + Splitterfläche an der Ohre
    Lageskizze Flur 3 Flurstück 93/2
  • Lageskizze Flur 4 Flurstück 14/4 - Vertragsfreie Gehölzfläche mit Resten einer ehemaligen Kläranlage + Splitterfläche an der Ohre
    Lageskizze Flur 4 Flurstück 14/4
  • Lageskizze Flur 4 Flurstück 14/4 - Vertragsfreie Gehölzfläche mit Resten einer ehemaligen Kläranlage + Splitterfläche an der Ohre
    Lageskizze Flur 4 Flurstück 14/4
  • Lage des Verkaufsgegenstandes - Vertragsfreie Gehölzfläche mit Resten einer ehemaligen Kläranlage + Splitterfläche an der Ohre
    Lage des Verkaufsgegenstandes

Auktions-ID 458-0015

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
2.000 EUR *
SP 500 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vertragsfreie Gehölzfläche mit Resten einer ehemaligen Kläranlage + Splitterfläche an der Ohre
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    39343 Westheide OT Hillersleben
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 2.079 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Haldensleben Grundbuch von Hillersleben Blatt 1413 Flur 3 Flurstück 93/2

    Amtsgericht Haldensleben Grundbuch von Hillersleben Blatt 1594 Flur 4 Flurstück 14/4
  • Belastungen im Grundbuch
    Blatt 1413:

    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Blatt 1594:

    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Flur 3 Flurstück 93/2:

    Die Verbandsgemeinde Elbe-Heide (Bauverwaltung) teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 08.07.2024 u.a. mit, dass Flur 3, Flurstück 93/2 im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt und im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt ist. Keine Erschließung. Keine baulichen Auflagen oder Mängel bekannt. Kein Denkmalschutz. Keine Belange des Naturschutzes.

    Der Landkreis Börde, Amt für Planung und Umwelt, SG Naturschutz und Forsten teilt dem Veräußerer per E-Mail vom 09.07.2024 u.a. mit, dass Flur 3, Flurstück 93/2 nicht in einem bestehenden, geplanten oder einstweilig sichergestellten Schutzgebiet gemäß § 23 bis 29 und § 32 BNatSchG liegt und auch kein gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG beinhaltet. Zu beachten ist lediglich, dass die Gehölze (Bäume und Sträucher) der Gehölzschutzverordnung des Landkreises Börde unterliegen und die entsprechenden Verbote gelten.

    Der Landkreis Börde, Amt für Planung und Umwelt, SG Wasserwirtschaft teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 15.07.2024 u.a. mit, dass Flur 3, Flurstück 93/2 sich gemäß § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete sowie gemäß § 78b WHG außerhalb von Hochwasserrisikogebieten befindet. Gewässer erster und zweiter Ordnung, im Sinne des WHG i.V.m. dem Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA), verlaufen nicht auf bzw. angrenzend zum Flurstück. Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete sind nicht betroffen.

    Der Landkreis Börde, Amt für Planung und Umwelt, SG Abfallüberwachung teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 30.01.2024 u.a. mit, dass Flur 3, Flurstück 93/2 nicht im Altlastenkataster des Landkreises Börde registriert ist. Das Vorhandensein schädlicher Bodenveränderungen kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.

    Die Behörde ergänz per E-Mail vom 28.04.2025 folgendes: Das Flurstück ist nicht im Altlastenkataster des Landkreises Börde registriert. Nach Prüfung der „Gefährdungsabschätzung (Phase IIa) TrÜbPl Altmark, HVA Hillersleben Süd (05MAGD038 AB/AC) der IHU GmbH Stendal vom 14.05.2003 einschließlich der Anlagen und der Stellungnahme der OFD Magdeburg, Bau 14 zum Bericht „Gefährdungsabschätzung Phase IIa - Heeresversuchsanstalt Hillersleben vom 24.11.2003 ist ein Handlungsbedarf zur Erkundung des Gefahrenverdachts nicht abzuleiten. Es besteht aus Sicht der unteren Bodenschutzbehörde kein weiterer Untersuchungsbedarf auf dem in Rede stehenden Grundstück.
    Werden bei der Entwicklung des Geländes Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers festgestellt oder ergeben sich Hinweise bzw. Verdachtsmomente, dass Verunreinigungen erfolgt sind, so sind diese dem Fachdienst Natur und Umwelt des Landkreises Börde anzuzeigen. Anfallendes organoleptisch auffälliges Material ist generell zu separieren und durch ein geeignetes Ingenieurbüro zu untersuchen. Die Untersuchungsergebnisse sind der unteren Abfallbehörde des Landkreises Börde vor Beginn der Entsorgung vorzulegen. Es ist entsprechend der Deklarationsanalyse ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten bzw. gemeinwohlverträglich zu beseitigen.

    Der Landkreis Börde, Rechtsamt, SG I Ordnung und Sicherheit teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 05.08.2021 u.a. mit, dass Flur 3, Flurstück 93/2 als Kampfmittelverdachtsfläche eingestuft ist. Gegen die gegenwärtige Nutzung der Fläche liegen keine Bedenken vor. Sofern Baumaßnahmen oder erdeingreifende Maßnahmen jeglicher Art vorgesehen sind, ist eine auf den Einzelfall ausgerichtete Anfrage einzureichen.

    Der Landkreis Börde, Dezernat 3, Bauordnungsamt, SG Bauverwaltung bescheinigt dem Veräußerer im Schreiben vom 08.07.2024, dass auf Flur 3 Flurstück 93/2 derzeit keine Baulast i.S.d. § 82 BauO LSA eingetragen ist.

    Der Landkreis Börde, Bauordnungsamt, SB Denkmalschutz teilt dem Veräußerer per E-Mail vom 08.07.2024 mit, dass sich auf Flur 3 Flurstück 93/2 keine Kulturdenkmale i.S.d. § 2 DenkmSchG LSA befinden. Bekannte archäologische Kulturdenkmale sind ebenfalls nicht betroffen.


    Flur 4 Flurstück 14/4:

    Die Verbandsgemeinde Elbe-Heide (Bauverwaltung) teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 07.07.2022 u.a. mit, dass Flur 4, Flurstück 14/4 im Flächennutzugsplan als festgesetztes Überschwemmungsgebiet nach § 76 (2) Nr. 1 WHG dargestellt ist und in keiner Hinsicht erschlossen ist.


    Der Landkreis Börde, Rechtsamt, SG I Ordnung und Sicherheit teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 19.02.2020 u.a. mit, dass auf Grundlage vorliegender Belastungskarten und Erkenntnissen kein hinreichender Verdacht auf eine Belastung mit Kampfmitteln oder Resten davon auf Flur 4, Flurstück 14/4 gewonnen werden konnte.


    Der Landkreis Börde, Natur- und Umweltamt, SG Abfallüberwachung teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 03.04.2020 u.a. mit, dass Flur 4, Flurstück 14/4 nicht im Altlastenkataster des Landkreises Börde registriert ist.

    Der Landkreis Börde, Natur- und Umweltamt, SG Naturschutz und Forsten teilt dem Veräußerer per E-Mail vom 07.07.2022 u.a. mit, dass Flur 4 Flurstück 14/4 sich gemäß § 50 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt im 10 m breiten Gewässerschonstreifen der Ohre (Gewässer I. Ordnung) sowie im FFH-Gebiet ´Untere Ohre´ FFH0024 einschließlich des 10 m breiten UFerrandstreifens (Kapitel 1, § 2 (4) N2000-LVO LSA befindet. Nach der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft NR. 92/43/EWG sowie den Regelungen der Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt (N2000-LVO LSA), sind naturnahe Fließgewässer mit besonderer Bedeutung als Lebensraum eines vielfältigen Artenspektrums zu erhalten. Eine erhebliche Beeinträchtigung bzw. Verschlechterung des Schutzgebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen (z.B. Veränderung der Bodenoberfläche im Uferbereich oder innerhalb des Uferrandstreifens von 10 m) ist verboten.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer und die Bundesrepublik Deutschland übernehmen keine Haftung für das Freisein des Verkaufsgegenstandes von schädlichen Bodenveränderungen i. S. v. § 2 Abs. 3 BBodSchG oder Altlasten i. S. v. § 2 Abs. 5 BBodSchG sowie von sonstigen Grundstücks- und Gebäudekontaminationen. Die vorstehende Regelung ist abschließend und schließt eine Beteiligung des Veräußerers und der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere auch nach § 24 Abs. 2 BBodSchG aus. Wird der Veräußerer oder die Bundesrepublik Deutschland von Behörden oder Dritten wegen schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten auf dem Verkaufsgegenstand in Anspruch genommen (insbesondere nach § 24 Abs. 2 BBodSchG), ist der Ersteher verpflichtet, den Veräußerer und die Bundesrepublik Deutschland von sämtlichen Kosten einer solchen Inanspruchnahme freizustellen.

    Ausgleichsansprüche des Erstehers gegen den Veräußerer und die Bundesrepublik Deutschland wegen schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten (insbesondere solche nach § 24 Abs. 2 BBodSchG) sind ausgeschlossen.

    Der Ersteher verpflichtet sich, bei einer Veräußerung des Verkaufsgegenstandes oder Teilen davon an einen Dritten oder Rechtsnachfolger diesem die vorstehend geregelte Freistellung einschließlich des Ausschlusses von Ausgleichsansprüchen mit der Maßgabe aufzuerlegen, dass auch alle weiteren Rechtsnachfolger entsprechend gegenüber dem Veräußerer und der Bundesrepublik Deutschland im Sinne eines echten Vertrages zu Gunsten Dritter (§ 328 BGB) zu verpflichten sind.

    Der Veräußerer hat die Kampfmittelverdachtsfläche nicht über die Erkenntnisse der Stellungnahme vom 05.08.2021 des Landkreises Börde, Rechtsamt, SG I Ordnung und Sicherheit, hinaus untersucht. Der Veräußerer übernimmt keine Haftung für das Freisein des Kaufobjektes von Kampfmitteln gleich welcher Art und welchen Umfangs. Er haftet auch nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung des Kaufobjektes aufgrund des eventuellen Vorhandenseins von Kampfmitteln bzw. des Kampfmittelverdachtes.

    Der Veräußerer haftet darüber hinaus nicht für Schäden durch auf dem Kaufobjekt vorhandenes Kriegsgerät oder bisher nicht entfernte Kampfmittel. Ansprüche des Erstehers wegen eventuell vorhandener Kampfmittel - aus welchem Rechtsgrund auch immer - sind ausgeschlossen.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen zwei getrennt liegende Flurstücke mit einer summierten Grundstücksgröße von 2.079 m², lt. Grundbuchangaben.

    Das in eine vorwiegend landwirtschaftlich genutzte Feldflur zwischen den Ortschaften Meseberg und Hillersleben eingebettete und im Grundbuch als Gehölz mit einer Fläche von 2.076 m² ausgewiesene Flurstück 93/2 der Flur 3 stellt sich als stark verwilderte Gehölz- und Unlandfläche mit Bestandteilen einer ehemaligen Kläranlage dar. Auf der Fläche befinden sich zwei runde Klärbecken, ein kleines Gebäude (vermutlich Pumpenhaus), ein massiver Aufbau der von einem Erdwall umgeben ist (vermutlich Vorklär-/Absetzbecken) sowie Reste von Betonstützen. Eine Nutzung erfolgt anscheinend seit mehreren Jahrzehnten nicht. Sämtliche Aufbauten sind ruinös und verschlissen. Auf Grund der früheren Nutzung kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich auf dem Grundstück und im Erdreich noch weitere Bebauungen/Anlagen/Leitungen usw. bzw. Reste davon befinden. Vereinzelt sind auf dem Verkaufsobjekt Grüngut- sowie Unrat- und Müllablagerungen auszumachen. Die Zuwegung erfolgt über einen am Verkaufsobjekt entlanglaufenden Feldweg. Eine medientechnische Erschließung gibt es nicht.

    Das Grundstück liegt heute inmitten einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, ca. 670 m östlich der Ortschaft Hillersleben. 1945 lag es gemäß der Historisch-genetischen Rekonstruktion (HgR) zur ehemaligen Heeresversuchsanstalt Hillersleben (heute Truppenübungsplatz Altmark) aus dem Jahre 1999 im äußersten Südosten der ehemaligen Heeresversuchsanstalt Hillersleben. Die nächstgelegenen militärischen Anlagen der Versuchsanstalt lagen in rund 600 m Entfernung. Nördlich befand sich das ehemalige Munitionslager und östlich Kfz-Hallen und die Kommandantur. Auf dem Verkaufsobjekt selbst befand sich laut HgR eine Kläranlage.

    Das unmittelbar an die Ohre grenzende Flurstück 14/4 der Flur 4 ist sowohl im Grundbuch als auch in der Darstellung im Liegenschaftskataster als Gehölzfläche ausgewiesen. Das Grundstück verfügt über keine öffentliche Zuwegung und liegt in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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