Datenänderung 25.08.2025 Die Stadtverwaltung Görlitz teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 19.08.2025 unter anderem mit, dass der Verkaufsgegenstand im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt. Das Flurstück ist nicht im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Görlitz (...) dargestellt. Dieser gilt nur für das alte Stadtgebiet ohne Eingemeindungen. Derzeit wird ein gesamtstädtischer Flächennutzungsplan erarbeitet. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wurde mit Stadtratsbeschluss am 16.04.2025 gebilligt. Im Entwurf des Flächennutzungsplanes (Stand: 20.12.2024) ist das Flurstück 59/1, Gemarkung Kunnerwitz Flur 1 als Fläche für die Landwirtschaft nach § 5 Abs. 2 Nr. 9 Buchstabe a) nach BauGB dargestellt. Die derzeitige Darstellung im Entwurf hat noch keine Rechtsverbindlichkeit.