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Ehemaliges Wochenendhausgrundstück in Hanglage **vertragsfrei**

  • Lage des Verkaufsgegenstandes - Ehemaliges Wochenendhausgrundstück in Hanglage **vertragsfrei**
    Lage des Verkaufsgegenstandes
  • Angrenzende Bebauung - Ehemaliges Wochenendhausgrundstück in Hanglage **vertragsfrei**
    Angrenzende Bebauung
  • Verkaufsgegenstand - Ehemaliges Wochenendhausgrundstück in Hanglage **vertragsfrei**
    Verkaufsgegenstand
  • Südlicher Bereich des Grundstückes - Ehemaliges Wochenendhausgrundstück in Hanglage **vertragsfrei**
    Südlicher Bereich des Grundstückes
  • Lage des Verkaufsgegenstandes - Ehemaliges Wochenendhausgrundstück in Hanglage **vertragsfrei**
    Lage des Verkaufsgegenstandes
  • Blick in die Straße - Verkaufsgegenstand links - Ehemaliges Wochenendhausgrundstück in Hanglage **vertragsfrei**
    Blick in die Straße - Verkaufsgegenstand links
  • Ehemaliges Wochenendhausgrundstück in Hanglage **vertragsfrei**
  • Ehemaliges Wochenendhausgrundstück in Hanglage **vertragsfrei**
  • Ehemaliges Wochenendhausgrundstück in Hanglage **vertragsfrei**

Auktions-ID 458-0013

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
3.900 EUR *
SP 400 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Ehemaliges Wochenendhausgrundstück in Hanglage **vertragsfrei**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Oberer Felsbergweg 3
    06313 Ahlsdorf
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 639 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Eisleben Grundbuch von Ahlsdorf Blatt 1439 Flur 6 Flurstück 54
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 06.07.2023 u.a. mit, dass für den Bereich des Verkaufsgegenstandes keine bergbaulichen Arbeiten, die den Maßgaben des Bundesberggesetzes unterliegen, geplant sind. Hinweise auf mögliche Beeinträchtigungen durch umgegangenen Altbergbau liegen dem LAGB für das Flurstück nicht vor. Vom tieferen geologischen Untergrund ausgehende, durch natürliche Subrosionsprozesse bedingte Beeinträchtigungen der Geländeoberfläche (bspw. Erdfälle) sind dem LAGB für das zu betrachtende Grundstück nicht bekannt und auch nicht zu erwarten. Entsprechend im LAGB vorliegender Karten wird der oberflächennahe Untergrund bereits aus Sandsteinen des Rotliegenden gebildet. Meist ist der hangende Bereich als entfestigter Verwitterungshorizont ausgebildet, jedoch können gering bis nicht entfestigte Bereiche nicht ausgeschlossen werden. Es wird empfohlen, im Vorfeld der Errichtung von Neubebauung, eine standortbezogene Baugrunduntersuchung nach DIN 4020 bzw. DIN EN 1997-2 durchführen zu lassen, sodass die Gründung den Begebenheiten angepasst werden kann.

    Das Umweltamt des Landkreises Mansfeld-Südharz teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 26.06.2023 u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstand nicht in einem Nationalpark, Naturschutzgebiet, einem Nationalen Naturmonument oder als solchem einstweilig sichergestellten Gebiet liegt.

    Das Umweltamt des Landkreises Mansfeld-Südharz teilt dem Veräußerer im separaten Schreiben vom 09.06.2023 ergänzend mit, dass keine Einträge in der Datei schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten (DSBA) vorliegend. Schädliche Bodenveränderungen im Sinne von § 2 Abs. 3 BBodSchG sind nicht bekannt.

    Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Mansfeld-Südharz teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 22.06.2023 u.a. mit, dass kein Trinkwasserschutz- oder durch Verordnung festgesetztes Überschwemmungsschutzgebiet berührt wird. Wasserrechtliche Belange werden nicht berührt.

    Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Mansfeld-Südharz teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 13.06.2023 u.a. mit, dass anhand vorliegender Belastungskarten und Erkenntnisse keine Erkenntnisse über eine Belastung des Verkaufsgegenstandes mit Kampfmitteln gewonnen werden konnten.

    Das Bauordnungsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 13.06.2023 mit, dass für den Verkaufsgegenstand keine Baulasten eingetragen sind.

    Die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra - FD Bauverwaltung - teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 12.06.2023 u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstand im Innenbereich gemäß § 34 BauGB und im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Wochenendhaus dargestellt ist. Erschließung mit Elektrizität und Wasser. Keine verkehrstechnische Erschließung.

    Die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Mansfeld-Südharz teilt dem Veräußerer per E-Mail vom 07.08.2023 mit, dass keine denkmalrechtlichen Belange berührt werden.

    Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt -Landesmuseum für Vorgeschichte- teilt dem Veräußerer per E-Mail vom 14.06.2023 mit, dass aus Sicht der Bau- und Kunstdenkmalpflege keine Belange betroffen sind.

    Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt -Landesmuseum für Vorgeschichte- teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 16.06.2023 u.a. mit, dass aus archäologischer Sicht keine Einwände bestehen.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein ehemaliges Wochenendhausgrundstück mit einer Grundstücksgröße von 639 m², lt. Grundbuchangaben.

    Der grundbuchlich als Wohnbaufläche geführte Verkaufsgegenstand stellt sich als bestockte Grünfläche in Hanglage dar.

    Die Zuwegung erfolgt über das östlich anliegende Fremdflurstück 129. Vertragliche Vereinbarungen bestehen nicht. Eine Grunddienstbarkeit (Wegerecht) zugunsten des Flurstücks 54 besteht ebenso nicht. Es obliegt dem Ersteher sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des dafür zu nutzenden Grundstückes in Verbindung setzen.

    Der Veräußerer weist auf folgendes hin: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich im Erdboden noch Restbestände ehemaliger Bebauung befinden. Die Regenentwässerung des westlich anliegenden Bungalows Nr. 1 (Fremdflurstück 53) erfolgt augenscheinlich auf dem verkaufsgegenständlichen Grundstück. Zwischen dem westlich anliegendem Fremdflurstück 53 und dem verkaufsgegenständlichen Grundstück befindet sich ein Zaun. Ob dieser mit den Flurstücksgrenzen übereinstimmt, ist nicht bekannt. Im südlichen Grundstücksbereich befindet sich ein Bauzaun; dieser stimmt nicht mit den südlichen Flurstücksgrenzen überein. Der nördliche Grundstücksbereich wird höchstwahrscheinlich als Stellplatz genutzt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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