Bitte warten...
Ihre Internetverbindung ist derzeit gestört
Neu laden
Anmelden
Immobilien
Kaufen
Verkaufen
Registrierung
Info
Über uns
Kontakt
Hilfe
Anmelden
Wochenendgrundstück mit Resten ehemaliger Bebauung **vertragsfrei**
Zurück zur Übersicht
Verkaufsgegenstand
Verkaufsgegenstand
Verkaufsgegenstand
Verkaufsgegenstand
Verkaufsgegenstand
Verkaufsgegenstand
Verkaufsgegenstand
Blick in die Straße
Lageskizze
Lageskizze
Lage des Verkaufsgegenstandes
Auktions-ID
458-0012
Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
verkauft (18.09.2025)
3.200 EUR
*
von
9760926D
SP 700 EUR
Höchstgebot
Mein Bietagent
Um auf dieses Objekt bieten zu können, müssen Sie zuerst einen Bietantrag stellen.
Das Objekt steht nur für inländische Händler zur Verfügung. Leider erfüllen Sie diese Bedingung nicht.
Datenänderung
Dokumente
Lageskizze
Lageskizze mit Luftbild
Objekt-Daten
Händler-Standort
Deutsche Internet Immobilien Auktionen
Titel
Wochenendgrundstück mit Resten ehemaliger Bebauung **vertragsfrei**
Immobilienart
Grundstück
Adresse
Oberer Felsbergweg 22
06313
Ahlsdorf
Auf Google Maps anzeigen
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Land
Deutschland
Grundstücksgröße
514 m², lt. Grundbuchangaben.
Baujahr
Grundbuch
Amtsgericht Eisleben Grundbuch von Ahlsdorf Blatt 1439 Flur 6 Flurstücke 60, 79 und 80
Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
Wohnfläche
Wohnfläche Bemerkung
Gewerbefläche
Gewerbefläche Bemerkung
Gesamtfläche
Gesamtfläche Bemerkung
Nutzungsart
Vertragsfrei
Aussage Schornsteinfeger
Aussage Bauamt
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 17.04.2023 u.a. mit, dass für den Bereich des Verkaufsgegenstandes keine bergbaulichen Arbeiten, die den Maßgaben des Bundesberggesetzes unterliegen, geplant sind. Hinweise auf mögliche Beeinträchtigungen durch umgegangenen Altbergbau liegen dem LAGB für die Flurstücke nicht vor. Vom tieferen geologischen Untergrund ausgehende, durch natürliche Subrosionsprozesse bedingte Beeinträchtigungen der Geländeoberfläche (bspw. Erdfälle) sind dem LAGB für das zu betrachtende Grundstück nicht bekannt und auch nicht zu erwarten. Bereits oberflächennah können hier Festgesteine (bspw. Erdfälle) des Oberrotliegenden anstehen. Meist ist der hangende Bereich als entfestigter Verwitterungshorizont ausgebildet, dennoch können auch gering bist nicht entfestigte Bereich vorliegen. Nach Unterlagen ist im Bereich des Grundstückes das Auftreten von oberflächennahen Grundwasserständen bzw. Staunässe zumindest zeitweise weniger als 2 m unter Gelände nicht ausgeschlossen. Die Klärung der Grundwassersituation im Standortbereich sollte im Rahmen der Baugrunduntersuchung erfolgen. Es wird empfohlen, im Vorfeld der Errichtung von Neubebauung, eine standortbezogene Baugrunduntersuchung nach DIN 4020 bzw. DIN EN 1997-2 durchführen zu lassen, sodass die Gründung den Begebenheiten angepasst werden kann.
Das Umweltamt des Landkreises Mansfeld-Südharz teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 27.03.2023 u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstand nicht in einem Nationalpark, Naturschutzgebiet, einem Nationalen Naturmonument oder als solchem einstweilig sichergestellten Gebiet liegt. Kein Trinkwasserschutz- oder durch Verordnung festgesetztes Überschwemmungsschutzgebiet berührt wird. Wasserrechtliche Belange werden ebenso nicht berührt. Keine schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten bekannt.
Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Mansfeld-Südharz teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 23.05.2023 u.a. mit, dass anhand vorliegender Belastungskarten und Erkenntnissen keine Erkenntnisse über eine Belastung des Verkaufsgegenstandes mit Kampfmitteln gewonnen werden konnten.
Das Bauordnungsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 17.03.2023 mit, dass für den Verkaufsgegenstand keine Baulasten eingetragen sind.
Die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra - FD Bauverwaltung - teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 31.05.2023 u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstand im Innenbereich gemäß § 34 BauGB und im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Wochenendhaus dargestellt ist. Erschließung mit Elektrizität und Wasser. Keine verkehrstechnische Erschließung. Kein Denkmalschutz.
Die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Mansfeld-Südharz teilt dem Veräußerer per E-Mail vom 22.05.2023 mit, dass keine denkmalrechtlichen Belange berührt werden.
Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt -Landesmuseum für Vorgeschichte- teilt dem Veräußerer per E-Mail vom 12.04.2023 mit, dass seitens der Bau- und Kunstdenkmalpflege keine Belange betroffen sind.
Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt -Landesmuseum für Vorgeschichte- teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 23.05.2023 u.a. mit, dass aus archäologischer Sicht keine Einwände bestehen.
Bruttojahresmiete
Bruttojahresmiete Bemerkung
Betriebskostenanteil
Betriebskosten Bemerkung
Nettojahresmiete
Nettojahresmiete Bemerkung
Makrolage
Mikrolage
Sanierungsgebiet
Nein
Denkmalschutz
Nein
Denkmalschutz Bemerkung
Keller
Fassade
Fenster
Dach / Dachrinnen / Schornstein
Heizung
Sanitär
Elektro
Treppen
Türen
Erschließung
Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
Behörde
Besichtigungsverm. Außendienst
-
Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
Energieausweis
Vertragsbestandteile
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein ungenutztes Grundstück in Hanglage bestehend aus drei zusammenhängenden Flurstücken mit einer Gesamtgröße von 514 m², lt. Grundbuchangaben.
Auf dem stark mit Bäumen und Sträuchern bewachsenen Verkaufsgegenstand sind noch Reste der vorherigen Bebauung in Form einer massiven Betonbodenplatte und Steintreppe vorhanden. Ebenso sind Fässer zum Auffangen von Regenwasser sowie ein seit einiger Zeit nicht mehr genutzter Wasserhahn vorhanden. Die dazugehörige Trinkwasserleitung wurde durch den dort ansässigen Verein verlegt. Die Abrechnung erfolgte ebenso über den Verein.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Verkaufsgegenstand gemäß Planauskunft der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra und vorliegendem Kartenmaterial verkehrstechnisch nicht erschlossen ist. Es obliegt dem Ersteher sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des dafür zu nutzenden Grundstückes in Verbindung setzen.
Auf dem Grundstück befinden sich Zaunstellungen (Maschendraht und Holz). Es ist nicht bekannt, ob die Zaunstellungen mit den Grundstücksgrenzen übereinstimmen.
Der Veräußerer weist darauf hin, dass entlang der westlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 60 eine Telekommunikationsleitung verläuft. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Leitung das Flurstück tangiert. Der vorliegende Leitungsplan ist nicht eindeutig.
Das Grundstück kann nach Angaben der zuständigen Ver- und Entsorgungsträger nicht an das öffentliche Ab- und Trinkwassernetz angeschlossen werden bzw. ist ein Anschluss auf absehbare Zeit nicht geplant.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
Kontakt
kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
Tags:
Grundstück
06313 Ahlsdorf
Sachsen-Anhalt
2.200
Besucher
Kontakt
Deutsche Internet
Immobilien Auktionen GmbH
Kurfürstendamm 65, 10707 Berlin
030 - 88 46 88 80
kontakt@dga-ag.de
Newsletter
E-Mail-Adresse
Anmelden