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Wochenendgrundstück mit Resten ehemaliger Bebauung **vertragsfrei**

  • Verkaufsgegenstand - Wochenendgrundstück mit Resten ehemaliger Bebauung **vertragsfrei**
    Verkaufsgegenstand
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    Verkaufsgegenstand
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    Verkaufsgegenstand
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    Verkaufsgegenstand
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    Verkaufsgegenstand
  • Blick in die Straße - Wochenendgrundstück mit Resten ehemaliger Bebauung **vertragsfrei**
    Blick in die Straße
  • Lageskizze - Wochenendgrundstück mit Resten ehemaliger Bebauung **vertragsfrei**
    Lageskizze
  • Lageskizze - Wochenendgrundstück mit Resten ehemaliger Bebauung **vertragsfrei**
    Lageskizze
  • Lage des Verkaufsgegenstandes - Wochenendgrundstück mit Resten ehemaliger Bebauung **vertragsfrei**
    Lage des Verkaufsgegenstandes

Auktions-ID 458-0012

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
3.200 EUR *
SP 700 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Wochenendgrundstück mit Resten ehemaliger Bebauung **vertragsfrei**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Oberer Felsbergweg 22
    06313 Ahlsdorf
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 514 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Eisleben Grundbuch von Ahlsdorf Blatt 1439 Flur 6 Flurstücke 60, 79 und 80
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 17.04.2023 u.a. mit, dass für den Bereich des Verkaufsgegenstandes keine bergbaulichen Arbeiten, die den Maßgaben des Bundesberggesetzes unterliegen, geplant sind. Hinweise auf mögliche Beeinträchtigungen durch umgegangenen Altbergbau liegen dem LAGB für die Flurstücke nicht vor. Vom tieferen geologischen Untergrund ausgehende, durch natürliche Subrosionsprozesse bedingte Beeinträchtigungen der Geländeoberfläche (bspw. Erdfälle) sind dem LAGB für das zu betrachtende Grundstück nicht bekannt und auch nicht zu erwarten. Bereits oberflächennah können hier Festgesteine (bspw. Erdfälle) des Oberrotliegenden anstehen. Meist ist der hangende Bereich als entfestigter Verwitterungshorizont ausgebildet, dennoch können auch gering bist nicht entfestigte Bereich vorliegen. Nach Unterlagen ist im Bereich des Grundstückes das Auftreten von oberflächennahen Grundwasserständen bzw. Staunässe zumindest zeitweise weniger als 2 m unter Gelände nicht ausgeschlossen. Die Klärung der Grundwassersituation im Standortbereich sollte im Rahmen der Baugrunduntersuchung erfolgen. Es wird empfohlen, im Vorfeld der Errichtung von Neubebauung, eine standortbezogene Baugrunduntersuchung nach DIN 4020 bzw. DIN EN 1997-2 durchführen zu lassen, sodass die Gründung den Begebenheiten angepasst werden kann.

    Das Umweltamt des Landkreises Mansfeld-Südharz teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 27.03.2023 u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstand nicht in einem Nationalpark, Naturschutzgebiet, einem Nationalen Naturmonument oder als solchem einstweilig sichergestellten Gebiet liegt. Kein Trinkwasserschutz- oder durch Verordnung festgesetztes Überschwemmungsschutzgebiet berührt wird. Wasserrechtliche Belange werden ebenso nicht berührt. Keine schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten bekannt.

    Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Mansfeld-Südharz teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 23.05.2023 u.a. mit, dass anhand vorliegender Belastungskarten und Erkenntnissen keine Erkenntnisse über eine Belastung des Verkaufsgegenstandes mit Kampfmitteln gewonnen werden konnten.

    Das Bauordnungsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 17.03.2023 mit, dass für den Verkaufsgegenstand keine Baulasten eingetragen sind.

    Die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra - FD Bauverwaltung - teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 31.05.2023 u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstand im Innenbereich gemäß § 34 BauGB und im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Wochenendhaus dargestellt ist. Erschließung mit Elektrizität und Wasser. Keine verkehrstechnische Erschließung. Kein Denkmalschutz.

    Die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Mansfeld-Südharz teilt dem Veräußerer per E-Mail vom 22.05.2023 mit, dass keine denkmalrechtlichen Belange berührt werden.

    Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt -Landesmuseum für Vorgeschichte- teilt dem Veräußerer per E-Mail vom 12.04.2023 mit, dass seitens der Bau- und Kunstdenkmalpflege keine Belange betroffen sind.

    Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt -Landesmuseum für Vorgeschichte- teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 23.05.2023 u.a. mit, dass aus archäologischer Sicht keine Einwände bestehen.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein ungenutztes Grundstück in Hanglage bestehend aus drei zusammenhängenden Flurstücken mit einer Gesamtgröße von 514 m², lt. Grundbuchangaben.

    Auf dem stark mit Bäumen und Sträuchern bewachsenen Verkaufsgegenstand sind noch Reste der vorherigen Bebauung in Form einer massiven Betonbodenplatte und Steintreppe vorhanden. Ebenso sind Fässer zum Auffangen von Regenwasser sowie ein seit einiger Zeit nicht mehr genutzter Wasserhahn vorhanden. Die dazugehörige Trinkwasserleitung wurde durch den dort ansässigen Verein verlegt. Die Abrechnung erfolgte ebenso über den Verein.

    Es wird darauf hingewiesen, dass der Verkaufsgegenstand gemäß Planauskunft der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra und vorliegendem Kartenmaterial verkehrstechnisch nicht erschlossen ist. Es obliegt dem Ersteher sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des dafür zu nutzenden Grundstückes in Verbindung setzen.

    Auf dem Grundstück befinden sich Zaunstellungen (Maschendraht und Holz). Es ist nicht bekannt, ob die Zaunstellungen mit den Grundstücksgrenzen übereinstimmen.

    Der Veräußerer weist darauf hin, dass entlang der westlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 60 eine Telekommunikationsleitung verläuft. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Leitung das Flurstück tangiert. Der vorliegende Leitungsplan ist nicht eindeutig.

    Das Grundstück kann nach Angaben der zuständigen Ver- und Entsorgungsträger nicht an das öffentliche Ab- und Trinkwassernetz angeschlossen werden bzw. ist ein Anschluss auf absehbare Zeit nicht geplant.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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