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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Vertragsfreie mit Wildwuchs und Gehölzen bewachsene Fläche an der Bahntrasse im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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17089 Gnevkow
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Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
3.029 m², lt. Grundbuchangaben.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Neubrandenburg Grundbuch von Gnevkow, Blatt 260, Flur 2 Flurstücke 150 und 183
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragsfrei
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Gnevkow ist eine Gemeinde im Nordosten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Sie wird vom Amt Treptower Tollensewinkel mit Sitz in Altentreptow verwaltet.
Gnevkow liegt etwa zehn Kilometer nordwestlich von Altentreptow und etwa 22 Kilometer südöstlich von Demmin.
Die L35 (ehemalige B96) verläuft östlich der Gemeinde. Die A20 ist über den Anschluss Anklam zu erreichen. Durch die Gemeinde führt die Bahnstrecke Neubrandenburg-Stralsund (Berliner Nordbahn).
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Mikrolage
Der Verkaufsgegenstand liegt ca. 2,2 km südöstlich von Gnevkow und östlich des Ortsteiles Marienhöhe auf der östlichen Seite der aktiven Bahntrasse Berliner Nordbahn (Stralsund-Berlin).
Die Umgebung besteht aus Landwirtschaftsflächen.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Keine Angabe
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
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Behörde
Amt Treptower Tollensewinkel, Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow, Tel.: 03961/ 2551 0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Das Objekt ist Bestandteil eines Flurbereinigungsverfahrens. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er mit dem Erwerb des Grundstücks als neuer Teilnehmer in das Flurbereinigungsverfahren eintritt.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Verfahren Gestalt, Größe und Lage des Grundstückes verändert werden könnten.
Die grundbuchliche Abwicklung, eine ggf. erforderliche Belastung des Grundstücks und die Eigentumsumschreibung können wegen des Verfahrens ggf. eine längere Zeit in Anspruch nehmen.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt eine naturbelassene mit Wildwuchs und Strauchwerk/ Gehölzen bewachsene Fläche mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 3.029 m².
Der Verkaufsgegenstand besteht aus den beiden zusammenhängenden Flurstücken 150 mit 307 m² und 183 mit 2.722 m², jeweils lt. Grundbuchangabe. Das Flurstück 150 wird durch das schmale Fremdflurstück 151 geteilt und besteht damit aus zwei Teilflächen.
Das Flurstück 151 bildete ehemals die Verlängerung der Straße Marienhöhe und damit die Zuwegung. Die Zuwegung ist nicht mehr existent und gemäß Kartenmaterial verfügt die Verkaufsfläche nun über keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland, d.h. über keine gesicherte Zuwegung und ist damit nur über Flurstücke im Fremdeigentum erreichbar. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.
Gemäß dem Geoportal Mecklenburg-Vorpommern sind die im Außenbereich liegenden Flurstücke als Verkehrsbegleitfläche Bahnverkehr ausgewiesen.
Die Flurstücke liegen im Bereich des Flurbereinigungsverfahrens Gnevkow.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de