Datenänderung 25.08.2025 Die Gemeinde Mühlenbecker Land teilt dem Auktionshaus per E-Mail am 25.08.2025 unter anderem mit, dass der Verkaufsgegenstand im Innenbereich gemäß § 34 BauGB und im Bereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Sondergebiet Erholungsfläche liegt. Es wurde durch die Behörde eine Einleitung zur Änderung des Flächennutzungsplanes in Wohnbaufläche ausgelöst. Nach planungsrechtlicher Einschätzung liegen die Flurstücke in einem Bereich dessen Nutzung dem eines reinen Wohngebietes entspricht. Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2025/2026 nicht an. Nach Kenntnis der Behörde ist durch den Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband die Erschließung mit Schmutzwasser geplant. Ferner wird mitgeteilt, dass das Flurstück 165 von der Nutzungsart Straßenland ist. Nach Besitzübergang kann es vom Ersteher ggf. an die Gemeinde als Straßenland verkauft werden.