Datenänderung 05.08.2025 Die Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 04.08.2025 unter anderem mit, dass seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel für das Objekt bestehen. Das Grundstück liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes. Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz. Das Flurstück liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Es gibt keine Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz im Jahr 2025/2026 anfallen werden.