Datenänderung 19.08.2025 Die Stadt Hagen teilt im Schreiben vom 18.08.2025 Folgendes mit: Für das Objekt bestehen seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel. Die Flurstücke liegen im Innenbereich gemäß § 34 BauGB und im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Wohnbaufläche. Das Objekt liegt nicht im Sanierungsgebiet und es besteht kein Denkmalschutz. Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen liegen dem Amt nicht vor. Hinweis der Stadt: Es handelt sich um Wegeparzellen.