Datenänderung 06.08.2025 Die Stadt Heldburg teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 01.08.2025 unter anderem mit, dass seitens der Behörde laut Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel bestehen. Der Verkaufsgegenstand befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Bereich eines Flächennutzungsplanentwurfes (in Bearbeitung). Dem Amt liegen keine Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen vor. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2025/2026 nicht an.