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2/3 MEA an ehemaligem Gewerbe- und Industriegrundstück **vertragsfrei**

  • Verkaufsgegenstand - 2/3 MEA an ehemaligem Gewerbe- und Industriegrundstück **vertragsfrei**
    Verkaufsgegenstand
  • Verkaufsgegenstand - 2/3 MEA an ehemaligem Gewerbe- und Industriegrundstück **vertragsfrei**
    Verkaufsgegenstand
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    Verkaufsgegenstand
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    Verkaufsgegenstand
  • Lageskizze - 2/3 MEA an ehemaligem Gewerbe- und Industriegrundstück **vertragsfrei**
    Lageskizze
  • 2/3 MEA an ehemaligem Gewerbe- und Industriegrundstück **vertragsfrei**
  • Lage des Verkaufsgegenstandes - 2/3 MEA an ehemaligem Gewerbe- und Industriegrundstück **vertragsfrei**
    Lage des Verkaufsgegenstandes

Auktions-ID 456-0011

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
30.100 EUR *
SP 1.200 EUR
Höchstgebot

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Datenänderung

21.07.2025
Der Veräußerer teilt bzgl. der Altlastensituation ergänzend mit, dass die Tankstelle und die Altlastflächen auf dem Gebiet der Flurstücke 63/2 und 96/63 liegen, welche bereits verkauft wurden.

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel 2/3 MEA an ehemaligem Gewerbe- und Industriegrundstück **vertragsfrei**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Siedlungsstraße
    39624 Kalbe (Milde)
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 5.348 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Gardelegen Grundbuch von Kalbe/Milde Blatt 3163 Flur 17 Flurstücke 48/2, 48/3, 49/6, 49/7 und 102/49
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Das Bauordnungsamt des Altmarkkreises Salzwedel teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 23.06.2025 u.a. mit, dass für den Verkaufsgegenstand keine Baulasten eingetragen sind.


    Gemäß der Fachtechnischen Stellungnahme der MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH zur Altlastensituation im Bereich des ehemaligen Grundstückes der Landtechnischen Instandsetzung Jävenitz vom 17.07.2014, das u.a. die verkaufsgegenständlichen Flurstücke umfasst, wurde das Gelände bis 1945 vorwiegend als Abstellfläche für Landwirtschaftsgeräte genutzt. Zwischen 1945 bis ca. 1965 diente der Standort weiterhin als Reparatur und Abstellfläche. Zusätzlich wurde eine Tankstelle errichtet, die bis Anfang der 70-iger Jahre betrieben wurde. Nach 1965 bis 1993 wurde die bisherige Nutzung fortgesetzt und zusätzlich einen neue Lackiererei errichtet. Die Gebäude und Anlagen sind nachwievor auf dem Gelände vorhanden.

    Aufgrund der ehemaligen industriellen Nutzung sind insbesondere die Bereiche ehem. Tankstelle, Lackiererei, Trafostation und die Abstellfläche der Landmaschinen als Altlastenverdachtsflächen einzustufen.

    Relevantes Schutzgut für den Standort ist in erster Linie das Grundwasser im Allgemeinen und bewirtschaftetes Grundwasser. Die nächstgelegene Trinkwasserschutzzone befindet sich ca. 8 km vom Standort. Eine Bewirtschaftung des Grundwassers im näheren Umfeld besteht nicht.

    Im Rahmen der Erstellung des Gutachtens zur Schätzung II wurde festgestellt, dass im Bereich der ehem. Tankstelle lokal begrenzt Bodenkontaminationen an MKW (bis max. 8.300 mg/kg) und BTEX (bis ca. 12 mg/kg) auf einer Fläche von ca. 100 m² und einer Tiefe bis ca. 2 m festgestellt wurde. In den Messstellen wurde BTEX (bis ca. 1,5 mg/l) und MKW (cа. 1,3 -5,8 mg/l) in relevanten Konzentrationen festgestellt. Jedoch ist hierbei einschränkend zu bemerken, dass aufgrund des geringen Wasserzulaufs während der GW-Probenahme nur Schöpfproben entnommen werden konnten. Auch ist die Lage der Messstellen zu nahe bzw. im unmittelbar ermittelten Schadenszentrum, so dass Aussagen über die Mobilität der Schadstoffe in Form einer Schadstofffahne nicht möglich sind.

    Trotz der festgestellten Schadstoffbelastungen wurde im Bericht zur Schätzung II aus gutachterlicher Sicht keine unmittelbare Gefahr für die Schutzgüter ausgewiesen und damit auch keine akuten Gefahrenabwehrmaßnahmen postuliert. Jedoch wurde im Bereich der ehem. Tankstelle ein begrenzter Bodenaustausch ausgewiesen, der ggf. bei einer Nutzungsänderung des Standortes durchzuführen ist. Weiterhin wurde festgestellt, dass Grundstücksmängel bedingt durch die vorhandenen Wellasbestdächer und ölverschmutzter Betonfußböden im Bereich der Abstellflächen vorhanden sind.

    Fazit: Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass im Bereich der ehem. Tankstelle bei einem Ausbau der Tanktechnik zusätzlich kontaminierter Boden anfällt. Da die anstehenden Böden des oberen Grundwasserleiters eine relativ geringe Durchlässigkeit (schluffige Sande сa. 106 m/s) aufweisen und damit nur geringe Fließgeschwindigkeiten des Grundwasser vorherrschen, ist der eingetretene Schaden im Bereich der ehem. Tankstelle als örtlich begrenzt einzustufen. Im Rahmen eines Verkaufs des Grundstückes wird daher empfohlen, bei einer endgültigen Stilllegung der Tanktechnik baubegleitend den kontaminierten Boden im Bereich der ehem. Tankstelle zu beseitigen. Ggf. ist hierfür aufgrund des geringen Grundwasserflurabstandes eine Bauwasserhaltung mit Abreinigung notwendig. Weitere Untersuchungen zu Ermittlung des Grundwasserpfades sind aufgrund der geringdurchlässigen Bodenschichten aus fachtechnischer Sicht nicht erforderlich. Vor der Einleitung von weiteren Schritten ist jedoch bei LAF zu prüfen, ob eine Freistellung zum Standort vorliegt.


    Die Untere Bodenschutzbehörde des Altmarkkreises Salzwedel teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 25.03.2024 u.a. folgendes mit: Da es sich bei dem in Rede stehenden Standort (Gemarkung Kalbe, Flur 17, Flurstücke 63/2 und 96/63) um eine, von der Altlastenhaftung freigestellte Fläche handelt (Freistellungsbescheid vom 24.08.2017) bedürfen Maßnahmen der zuständigen Unteren Bodenschutzbehörde, die den Gegenstand der Freistellung berühren, des Einvernehmens der LAF (§ 19 BodSchAG LSA).

    Im Zeitraum von Oktober bis November 2015 wurde auf dem Grundstück eine Sanierungsmaßnahme zur Beseitigung nutzungsbedingt vor 1990 entstandener Bodenverunreinigungen im Zuge der Gefahrenabwehr durchgeführt (vgl. Abschlussdokumentation vom 07.12.2015). Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme wurde eine offene Grundwasserhaltung betrieben, bei der im Baugrubenwasser in geringem Umfang MKW, BTEX-Aromaten und PAK auftraten. Aus diesem Grund wurde durch die UBB - nach Abschluss der Bodensanierung - die Durchführung einer Grundwasserüberwachung gefordert.

    Im Rahmen des Grundwassermonitorings wurden nach Abschluss der Bodensanierung im November 2015 an den 3 Messstellen (GWM 01/17 bis GWM 03/17) insgesamt 4 Untersuchungskampagnen durchgeführt.

    Nach erfolgter Aus- und Bewertung sämtlicher Analysenergebnisse bestehen aus Sicht des Altmarkkreises Salzwedel als zuständige untere Bodenschutzbehörde keine Bedenken bzgl. der Einstellung des Grundwassermonitorings. Dem Rückbau wird zugestimmt.
  • Makrolage
    Die Stadt Kalbe (Milde) ist ein staatlich anerkannter Erholungsort im Altmarkkreis Salzwedel in Sachsen-Anhalt.

    Kalbe (Milde) liegt zentral in der Altmark am Fluss Milde etwa sechs Kilometer östlich der Bundesstraße 71. Die Autobahn A14 ist ca. 40 km entfernt. Der nächste Flugplatz 180 km.

    Seit etwa 2008 ist Kalbe in das neue ÖPNV-Konzept des Altmarkkreises Salzwedel eingebunden. Dieses besteht unter anderem aus dem Landesbus 100 (Salzwedel-Kalbe-Gardelegen-Magdeburg) und der Buslinie 500 (Kalbe-Brunau-Salzwedel). Die kleinen Dörfer werden meist durch Rufbusse bedient, deren Fahrpläne auf die Buslinien abgestimmt sind. Grundtakt ist werktags alle zwei Stunden, am Wochenende gibt es vor allem vormittags Lücken im Fahrplan.

    Die Region ist insgesamt sehr ländlich und größtenteils durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt.

    Gardelegen liegt ca. 18 km südlich und Salzwedel ca. 36 km nördlich von Kalbe (Milde) entfernt. Die Landeshauptstadt Magdeburg liegt ca. 75 km südlich. Es besteht Anbindung ans Schienennetz Salzwedel Magdeburg.
  • Mikrolage
    Das Grundstück liegt direkt in der Stadt Kalbe (Milde) gegenüber eines Discounters.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu
  • Internetadresse Gemeinde
    https://www.stadt-kalbe-milde.de/
  • Behörde Einheitsgemeinde Stadt Kalbe (Milde), Schulstraße 11, 39624 Kalbe (Milde), Tel.: 039080/971-0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein 2/3 Miteigentumsanteil an einer Industriebrache in zentraler Ortslage mit einer Grundstücksgröße von 5.348 m², lt. Grundbuchangaben.

    Der Verkaufsgegenstand besteht aus insgesamt fünf teilweise zusammenhängenden Flurstücken inklusive Lagerhallen und Garagen.

    Die einst industriell und später für einen landwirtschaftlichen Betrieb genutzten Lagerhallen befinden sich in einem desolaten Zustand. Die Tore zu den Hallen sind nicht mehr vorhanden. Die Fenster sind offen. Das Dach ist marode. Umfangreiche Müllablagerungen sind zu verzeichnen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass asbesthaltige Baustoffe, insbesondere bei der Dacheindeckung, verwendet wurden. Im Übrigen vermittelt das Grundstück einen verwahrlosten Zustand.

    Die Genehmigungsfähigkeit des Abrisses wurde vom Auktionshaus nicht geprüft.

    Der Veräußerer weist darauf hin, dass der übrige 1/3 Miteigentumsanteil einer Erbengemeinschaft gehört. Aufgrund der Vielzahl an Personen könnte eine gemeinsame Veräußerung in Zukunft schwierig sein.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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