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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Bis 30.09.2027 verpachteter Grünland-/Landwirtschaftsstreifen in Wansleben am See
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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06317 Seegebiet Mansfelder Land OT Wansleben am See
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Bundesland
Sachsen-Anhalt
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
328 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Eisleben von Wansleben, Blatt 774, Flur 2 Flurstück 189/14
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
Eventuelle, nach den gesetzlichen Bestimmungen noch einzutragende Dienstbarkeiten und Sanierungsvermerke sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf den Kaufpreis als nicht wertmindernd zu übernehmen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Verpachtet
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
€ 0,61
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Makrolage
Seegebiet Mansfelder Land ist eine Gemeinde im östlichen Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt zwischen Halle (Saale) und der Lutherstadt Eisleben.
Die B80 (Nordhausen-Halle (Saale)) durchquert die Gemeinde von Westen nach Osten.
Wansleben am See ein Ortsteil der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land liegt 15 km westlich von Halle (Saale).
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Mikrolage
Das Flurstück ist Bestandteil einer größeren Landwirtschafts-/Grünlandfläche südlich außerhalb von Wansleben und westlich der Straße ´Hutberg´.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Keine Angabe
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
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Behörde
Gemeindeverwaltung, Pfarrstraße 8, 06317 Seegebiet Mansfelder Land OT Röblingen am See, Tel.: 034 774/ 444 0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gemäß § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt das nahezu rechteckig geschnittene Flurstück 189/14 mit einer Grundstücksgröße von 328 m², lt. Grundbuchangabe.
Bei dem Flurstück handelt es sich um einen Grünland-/Landwirtschaftsstreifen innerhalb einer größeren Landwirtschaftsfläche an der Straße ´Hutberg´.
Die Verkaufsfläche ist über einen Landpachtvertrag, in dem weitere Flurstücke enthalten sind, die nicht zum Verkaufsgegenstand gehören, bis zum 30.09.2027 verpachtet. Die Jahresnettopacht beträgt € 0,61.
Der teilweise hängige und unebene Verkaufsgegenstand liegt unterhalb des Straßenniveaus am straßenbegleitenden Grünstreifen der Straße ´Hutberg´. Eine direkte Anbindung an die Straße ist nicht gegeben, so dass eine Zuwegung nur über Flurstücke im Fremdeigentum möglich ist. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.
Augenscheinlich besteht an der nördlichen Grundstücksgrenze eine Einfriedung vom Nachbargrundstück. Inwieweit diese mit der tatsächlichen Flurstücksgrenze übereinstimmt, konnte nicht geprüft werden.
Des Weiteren wird die Verkaufsfläche von einer Freileitung gequert, welche im Grundbuch nicht dinglich gesichert ist.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de