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Vertragslos als Weideland genutzte Grünfläche im Randbereich einer Wohnsiedlung in Meyenburg in der Prignitz

  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Vertragslos als Weideland genutzte Grünfläche im Randbereich einer Wohnsiedlung in Meyenburg in der Prignitz
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsfläche östliche Grundstücksgrenze und Umgebung - Vertragslos als Weideland genutzte Grünfläche im Randbereich einer Wohnsiedlung in Meyenburg in der Prignitz
    Blick auf Verkaufsfläche östliche Grundstücksgrenze und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsfläche nördliche Grundstücksgrenze und Umgebung - Vertragslos als Weideland genutzte Grünfläche im Randbereich einer Wohnsiedlung in Meyenburg in der Prignitz
    Blick auf Verkaufsfläche nördliche Grundstücksgrenze und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsfläche westliche Grundstücksgrenze und Umgebung - Vertragslos als Weideland genutzte Grünfläche im Randbereich einer Wohnsiedlung in Meyenburg in der Prignitz
    Blick auf Verkaufsfläche westliche Grundstücksgrenze und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsfläche und angrenzende Nachbarbebauung - Vertragslos als Weideland genutzte Grünfläche im Randbereich einer Wohnsiedlung in Meyenburg in der Prignitz
    Blick auf Verkaufsfläche und angrenzende Nachbarbebauung
  • Blick auf Anbau auf der Verkaufsfläche und angrenzende Nachbarbebauung - Vertragslos als Weideland genutzte Grünfläche im Randbereich einer Wohnsiedlung in Meyenburg in der Prignitz
    Blick auf Anbau auf der Verkaufsfläche und angrenzende Nachbarbebauung
  • Blick auf Anbau auf der Verkaufsfläche und angrenzende Nachbarbebauung - Vertragslos als Weideland genutzte Grünfläche im Randbereich einer Wohnsiedlung in Meyenburg in der Prignitz
    Blick auf Anbau auf der Verkaufsfläche und angrenzende Nachbarbebauung
  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Lagerung von Holzmasten und altem Baumaterial - Vertragslos als Weideland genutzte Grünfläche im Randbereich einer Wohnsiedlung in Meyenburg in der Prignitz
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Lagerung von Holzmasten und altem Baumaterial
  • Blick auf Verkaufsfläche - Vertragslos als Weideland genutzte Grünfläche im Randbereich einer Wohnsiedlung in Meyenburg in der Prignitz
    Blick auf Verkaufsfläche
  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Grundfläche abgetragenes Gebäude - Vertragslos als Weideland genutzte Grünfläche im Randbereich einer Wohnsiedlung in Meyenburg in der Prignitz
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Grundfläche abgetragenes Gebäude
  • Blick auf Verkaufsfläche - Lagerung abgetragenes Gebäudematerial - Vertragslos als Weideland genutzte Grünfläche im Randbereich einer Wohnsiedlung in Meyenburg in der Prignitz
    Blick auf Verkaufsfläche - Lagerung abgetragenes Gebäudematerial
  • Ansicht B103 - Verkaufsfläche linke Seite - Vertragslos als Weideland genutzte Grünfläche im Randbereich einer Wohnsiedlung in Meyenburg in der Prignitz
    Ansicht B103 - Verkaufsfläche linke Seite
  • Blick auf Umgebung und B103 - Vertragslos als Weideland genutzte Grünfläche im Randbereich einer Wohnsiedlung in Meyenburg in der Prignitz
    Blick auf Umgebung und B103
  • Lageskizze - Vertragslos als Weideland genutzte Grünfläche im Randbereich einer Wohnsiedlung in Meyenburg in der Prignitz
    Lageskizze
  • Lageskizze - Vertragslos als Weideland genutzte Grünfläche im Randbereich einer Wohnsiedlung in Meyenburg in der Prignitz
    Lageskizze
  • Umgebungsskizze - Vertragslos als Weideland genutzte Grünfläche im Randbereich einer Wohnsiedlung in Meyenburg in der Prignitz
    Umgebungsskizze

Auktions-ID 455-0006

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vertragslos als Weideland genutzte Grünfläche im Randbereich einer Wohnsiedlung in Meyenburg in der Prignitz
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Bergsoll (hinter Nr. 15)
    16945 Meyenburg GT Bergsoll
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 2.635 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Perleberg von Meyenburg, Blatt 1469, Gemarkung Meyenburg, Flur 17 Flurstück 49/4
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragslose Nutzung
  • Aussage Bauamt
    Das Amt Meyenburg teilte per E-Mail vom 23.03.2023 mit, dass das Grundstück sich bauplanungsrechtlich laut BauGB nach § 35 im Außenbereich befindet. Die vorhandene Bautiefe in der näheren Umgebung liegt vor dem Grundstück. Für den GT Bergsoll gibt es keine Satzung oder einen B-Plan.
    Der Gemeindeteil ist im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Meyenburg als Flächen für Kleinsiedlungsgebiete nach § 2 der BauNVO ausgewiesen. Der FNP stellt eine unverbindliche Planung dar. Das Grundstück ist nicht erschlossen, es liegt nicht in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche.

    Ergänzend dazu teilte per E-Mail vom 22.01.2025 das Amt Meyenburg mit, dass sich an der Bebaubarkeit des Grundstücks aus bauplanungsrechtlicher Sicht bis heute nichts geändert und die unverbindliche Auskunft aus März 2023 nach wie vor Bestand hat.

    Der Landkreis Prignitz teilte im Schreiben vom 03.04.2023 mit, dass im Baulastenverzeichnis des Landkreises Prignitz für das Flurstück keine Baulasten geführt werden.

    Des Weiteren teilte der Landkreis Prignitz im Schreiben vom 03.02.2025 mit, dass das Flurstück nicht im Altlastenkataster des Landkreises Prignitz geführt wird und derzeit keine Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht auf das Vorliegen einer schädli­chen Bodenveränderung im Sinne des § 2 Abs. 3 und 4 BBodSchG begründen. Des Weiteren sind keine Altlasten oder altlastverdächtige Flächen im Sinne des § 2 Abs. 5 und 6 BBodSchG bekannt.

    Das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum teilte per E-Mail vom 27.01.2025 mit, dass es nach derzeitigem Kenntnisstand auf dem Grundstück keine Baudenkmale gibt.

    Weiterhin teilte im Schreiben vom 20.01.2025 das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum mit, dass für das Flurstück nach derzeitigem Kenntnisstand keine Hinweise auf ein Bodendenkmal vorliegen.
    Vorsorglich wird aber darauf hingewiesen, dass auch mit unentdeckten oder bislang noch nicht aktenkundig gewordenen Bodendenkmalen zu rechnen ist, insbesondere da sich die Liegenschaft lediglich rund 100 m nördlich des Bodendenkmals in Bearbeitung Nr. 111821 (i.S.d. BbgD SchG § 2, Abs. 1,2 Nr. 4) befindet. Hierbei handelt es sich um eine Siedlung der Urgeschichte.
  • Makrolage
    Meyenburg ist eine Stadt im Landkreis Prignitz in Brandenburg und Verwaltungssitz des gleichnamigen Amtes.

    Sie liegt ca. 17 km nördlich von Pritzwalk und ca. 20 km von Plau am See.

    Meyenburg liegt am Südufer des Elbe-Nebenflusses Stepenitz und grenzt im Norden an Mecklenburg. Bei Meyenburg entspringt außer der Stepenitz die Dosse, deren Oberlauf die Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern bildet. Nordöstlich von Meyenburg, in Altenhof (Mecklenburg) entspringt die Elde.

    Meyenburg liegt an der B103 ca. 10 km nördlich der A24 Berlin-Hamburg (Anschlussstelle Meyenburg). Über die B103 und die nördlich der Stadt abzweigende B198 besteht eine Verbindung zur Anschlussstelle Röbel der A19 Berlin-Rostock. Die L14 verbindet Meyenburg mit Parchim und Wittstock.

    Die Stadt liegt an der Bahnstrecke Neustadt-Meyenburg. Der Bahnhof Meyenburg wird von der Regionalbahnlinie RB 74 Pritzwalk-Meyenburg der Hanseatischen Eisenbahn (HANS) bedient.

    Der Gemeindeteil Bergsoll liegt etwa 1 km südlich von Meyenburg an der B103, die u.a. zur südlich gelegenen Anschlussstelle Meyenburg der A24 Berlin-Hamburg führt.
  • Mikrolage
    Die Verkaufsfläche liegt am westlichen Rand der Kleinsiedlung Bergsoll und hier hinter dem bebauten Grundstück Bergsoll 15.

    Die Umgebung besteht aus Wohnbebauung, gewerblich genutzten Grundstücken sowie Landwirtschaftsflächen.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Das Flurstück hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland, d.h. eine Zuwegung ist nicht vorhanden und das Flurstück ist nur über Fremdflurstücke erreichbar. Lediglich die nordwestliche Flurstücksecke grenzt an den straßenbegleitenden Grünstreifen der B103.

    Das Flurstück ist medienmäßig nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.amtmeyenburg.de
  • Behörde Amt Meyenburg, Freyensteiner Straße 42, 16945 Meyenburg, Tel.: 033 968/ 825 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das Flurstück 49/4 der Flur 17 mit einer Grundstücksgröße von 2.635 m², lt. Grundbuchangabe.

    Das mit einem Maschendrahtzaun eingefriedete, ebene und nahezu rechteckig geschnittene Grundstück hat eine Länge von ca. 68,5 m und eine Breite von ca. 38,5 m.

    Das im Grundbuch als Gebäude- und Freifläche und Landwirtschaftsfläche ausgewiesene Flurstück, ist mit Hecken, Sträuchern und Bäumen bewachsen, die nicht vom Veräußerer gepflanzt worden.

    Die Verkaufsfläche wird vom Eigentümer des Flurstücks 49/3, Bergsoll 15, überwiegend als Grün- und Weidefläche genutzt. Der Nutzer hat das Grundstück in drei Bereiche unterteilt und lagert dort auch Gegenstände wie z. B. Holzmasten, Dachziegel etc..

    Die Nutzung erfolgt vertragslos und unentgeltlich, es bestehen keine vertraglichen Vereinbarungen. Es obliegt dem Ersteher hier eine Klärung oder vertragliche Regelung herbeizuführen.

    Gemäß der Liegenschaftskarte überbaut das Stallgebäude des Flurstücks 49/3 (Bergsoll 15) geringfügig das Verkaufsflurstück. Auf der Rückseite des Stallgebäudes befindet sich ein Durchgang mit einem überdachten Anbau, der ebenfalls als Stall genutzt wird. Dieser Anbau, der nicht vom Veräußerer errichtet wurde und im Eigentum des Nutzers steht, befindet sich vollständig auf dem Verkaufsgrundstück. Eine Klärung obliegt auch hier dem Ersteher.

    An der südöstlichen Flurstückgrenze stand ehemals ein kleines Gebäude auf dem Grundstück, welches bodengleich zurückgebaut wurde. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass noch unterirdische Gebäudeteile oder Fundamentreste im Erdreich vorhanden sind.

    Das Flurstück hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland, d.h. eine Zuwegung ist nicht vorhanden und das Flurstück ist nur über Fremdflurstücke erreichbar. Lediglich die nordwestliche Flurstücksecke grenzt an den straßenbegleitenden Grünstreifen der B103. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.

    Gemäß Angabe des Veräußerers befindet sich das Flurstück nicht in einem Naturschutzgebiet (NSG) oder Landschaftsschutzgebiet (LSG) und es sind auf dem Flurstück auch keine gesetzlich geschützten Biotope bekannt. Der Verkaufsgegenstand liegt nicht im Bereich einer Gestaltungs-, Erhaltungs- oder Sanierungssatzung.

    Weiterhin teilt der Veräußerer mit, dass der Verkaufsgegenstand nicht in einer vom Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (KMBD) ausgewiesenen Kampfmittelverdachtsfläche (Stand 2019) liegt. Dem Veräußerer sind auch keine Hinweise oder Verdachtsmomente für sonstige Kontaminationen bekannt.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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