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23,6 ha große Waldfläche nebst Wohngebäude, Garage und Scheune **vertragsfrei**

  • Lage des Verkaufsgegenstandes - 23,6 ha große Waldfläche nebst Wohngebäude, Garage und Scheune **vertragsfrei**
    Lage des Verkaufsgegenstandes
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    Lage des Verkaufsgegenstandes
  • Blick auf die Obstwiese (Richtung Nord) - 23,6 ha große Waldfläche nebst Wohngebäude, Garage und Scheune **vertragsfrei**
    Blick auf die Obstwiese (Richtung Nord)
  • Garagengebäude - 23,6 ha große Waldfläche nebst Wohngebäude, Garage und Scheune **vertragsfrei**
    Garagengebäude
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    Garagengebäude
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    Garagengebäude
  • Scheune - 23,6 ha große Waldfläche nebst Wohngebäude, Garage und Scheune **vertragsfrei**
    Scheune
  • Wohngebäude - 23,6 ha große Waldfläche nebst Wohngebäude, Garage und Scheune **vertragsfrei**
    Wohngebäude
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    Wohngebäude
  • Wohngebäude (Innenraumansicht) - 23,6 ha große Waldfläche nebst Wohngebäude, Garage und Scheune **vertragsfrei**
    Wohngebäude (Innenraumansicht)
  • Wohngebäude (Innenraumansicht) - 23,6 ha große Waldfläche nebst Wohngebäude, Garage und Scheune **vertragsfrei**
    Wohngebäude (Innenraumansicht)
  • Wohngebäude (Innenraumansicht) - 23,6 ha große Waldfläche nebst Wohngebäude, Garage und Scheune **vertragsfrei**
    Wohngebäude (Innenraumansicht)
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    Wohngebäude (Innenraumansicht)
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    Wohngebäude (Innenraumansicht)
  • Zuwegung - 23,6 ha große Waldfläche nebst Wohngebäude, Garage und Scheune **vertragsfrei**
    Zuwegung
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    Zuwegung
  • Baumbestand - 23,6 ha große Waldfläche nebst Wohngebäude, Garage und Scheune **vertragsfrei**
    Baumbestand
  • Baumbestand - 23,6 ha große Waldfläche nebst Wohngebäude, Garage und Scheune **vertragsfrei**
    Baumbestand
  • Ronnebecker Bäke - 23,6 ha große Waldfläche nebst Wohngebäude, Garage und Scheune **vertragsfrei**
    Ronnebecker Bäke
  • Biotop - 23,6 ha große Waldfläche nebst Wohngebäude, Garage und Scheune **vertragsfrei**
    Biotop
  • Lageskizze - 23,6 ha große Waldfläche nebst Wohngebäude, Garage und Scheune **vertragsfrei**
    Lageskizze
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    Lageskizze

Auktions-ID 455-0005

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel 23,6 ha große Waldfläche nebst Wohngebäude, Garage und Scheune **vertragsfrei**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Banzendorfer Weg
    16835 Lindow (Mark)
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 236.779 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Baujahr ca. 1938/39, Umbau ca. 1970
  • Grundbuch
    Amtsgericht Neuruppin Grundbuch von Lindow (Mark) Blatt 193 Flur 6 Flurstücke 4, 7/3 und 8
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Das Amt Lindow (Mark) teilt dem Veräußerer per E-Mail vom 19.09.2024 u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstand gemäß Flächennutzungsplan als Fläche für Landwirtschaft und Fläche für Wald ausgewiesen ist. Ein Bebauungsplan bzw. eine Satzung existieren für die Flurstücke nicht. In absehbarer Zeit sind keine Erschließungs- und/oder Straßenausbaumaßnahmen vorgesehen. Es sind keine Erschließungs- und/oder Straßenausbaubeiträge offen. Zudem sind keine Straßenlandeinziehungen bzw. -abtretungen zu erwarten.


    Das Bau- und Umweltamt des Landkreises Ostprignitz-Ruppin (Technische Bauaufsicht) teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 30.09.2024 mit, dass für die verkaufsgegenständlichen Flurstücke keine Eintragungen im Baulastenverzeichnis vorliegen.


    Das Bau- und Umweltamt des Landkreises Ostprignitz-Ruppin (Untere Naturschutzbehörde) teilt dem Veräußerer per E-Mail vom 19.09.2024 u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstand Bestandteil des Naturparkes ´Stechlin-Ruppiner Land´ ist. Rechtsgrundlage ist die Erklärung zum Naturpark ´Stechlin-Ruppiner Land´ des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 13.06.2001. Das Land Brandenburg hat seit 1996 eine flächendeckende Biotop- und Nutzungskartierung herausgegeben. Im nord-östlichen Bereich des Flurstücks 7/3 ist ein geschütztes Biotop, ein sogenannter Großseggen-Schwarzerlenwald kartiert worden. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind verboten (§ 30 Bundesnaturschutzgesetz). Da sich die Flurstücke 7/3 und 8 größtenteils im Wald befinden, sind forstliche Belange zu beachten.


    Das Bau- und Umweltamt des Landkreises Ostprignitz-Ruppin (Abfall, Boden und Wasser) teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 01.10.2024 u.a. mit, dass auf dem Verkaufsgegenstand im ALBOKAT (Altlasten- und Bodenschutzkataster) des Landkreises keine Altlasten oder Verdachtsflächen gemäß § 2 Abs. 3 bis 6 BBodSchG registriert sind.

    Das Bau- und Umweltamt des Landkreises Ostprignitz-Ruppin (Rechtliche Bauaufsicht und Denkmalschutz) teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 26.09.2024 u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstand nicht mit einem Denkmal bebaut ist. Die Flurstücke befinden sich innerhalb einer Bodendenkmalsverdachtsfläche des Gewässerentwicklungskonzepts Rhin.

    Das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum Abteilung Bodendenkmalpflege / Archäologisches Landesmuseum (Dezernat Archäologische Denkmalpflege, Referat AIDZ) teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 16.09.2024 u.a. mit, dass auf dem Verkaufsgegenstand keine Hinweise auf Bodendenkmale vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit unentdeckten oder bislang noch nicht aktenkundig gewordenen Bodendenkmalen zu rechnen ist, insbesondere da die Liegenschaften Bestandteile einer, durch die Nähe zu Gewässern in Verbindung mit speziellen topographischen Gegebenheiten definierten Fläche sind. Solche Flächen (hier WRRL-Verdachtsfläche ID 4101, Rhin2) gelten grundsätzlich als bevorzugte archäologische Siedlungsgebiete. Des Weiteren befinden sich die Liegenschaften lediglich rund 60 bis 350 m westsüdwestlich des in Bearbeitung stehenden Bodendenkmals Nr. 100957 (i.S.d. BbgD SchG § 2, Abs. 1,2 Nr. 4). Es handelt sich dabei um eine urgeschichtliche Siedlung.

    Die Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege (Dezernat Inventarisation und Dokumentation, Referat Inventarisation) teilt dem Veräußerer per E-Mail vom 16.10.2024 ergänzend mit, dass es auf dem Verkaufsgegenstand keine Baudenkmale gibt.
  • Makrolage
    Die Stadt Lindow (Mark) im Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegt ca. 60 km nördlich von Berlin an der Deutschen Tonstraße im Naturpark Stechlin-Ruppiner Land inmitten von Kiefern- und Mischwäldern auf einer Landbrücke, umgeben von drei Seen: dem Wutzsee, dem Gudelacksee und dem Vielitzsee.

    Lindow liegt an der Landesstraße 19 zwischen Rheinsberg und Kremmen.
    Der Bahnhof Lindow liegt an der Bahnstrecke Löwenberg-Flecken Zechlin und wird ganzjährig von der Regionalbahnlinie RB 54 von Rheinsberg nach Löwenberg bedient. Einzelne Fahrten werden bis Berlin durchgebunden.
    Durch die Ostprignitz-Ruppiner Personennahverkehrsgesellschaft ist Lindow mit einer PlusBus- sowie weiteren Regionalbuslinien verbunden.
  • Mikrolage
    Etwa 3 km nördlich der Stadt Lindow (Mark) am Banzendorfer Weg.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Der Verkaufsgegenstand ist südlich über das auch zum Verkauf stehende Flurstück 4 mit dem Banzendorfer Weg (Flurstück 77, Eigentümer Stadt Lindow, hier allerdings nicht als Gemeindestraße ausgewiesen) verbunden und ist ein nicht befestigter, befahrbarer Waldweg. Im Osten grenzt die Liegenschaft an den Banzendorfer Weg (Flurstück 118, Eigentümer Stadt Lindow) ist ein nicht befestigter, befahrbarer Waldweg (Im Brandenburg-Viewer als Gemeindestraße ausgewiesen.

    Es bestehen keine Grundstücks- oder Hausanschlüsse für Erdgas, TW/AW, Strom und Telekommunikation.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
  • Internetadresse Gemeinde
    https://www.amt-lindow-mark.de/
  • Behörde Amt Lindow (Mark), Straße des Friedens 20, 16835 Lindow (Mark), Tel.: 033933 896-30
  • Besichtigungsverm. Außendienst Die Funktionsfähigkeit der Anlagen konnte vom Auktionshaus nicht geklärt werden.
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt eine aus drei unregelmäßig geschnittenen zusammenhängenden Flurstücken bestehende Waldfläche nebst Wohngebäude, Garage und Scheune mit einer Gesamtgrundstücksgröße von 236.779 m², lt. Grundbuchangaben.

    Das Flurstück 4 (606 m²) ist ca. 4 m breit und ca. 150 m lang; es grenzt südlich an den Banzendorfer Weg und hat an der Nordseite einen etwa 12 m langen Berührungspunkt mit dem Flurstück 7/3; im Grundbuch wird das Flurstück als Verkehrsfläche ausgewiesen und auch als solches genutzt; es handelt sich um einen nicht befestigten, befahrbaren Waldweg.

    Das Flurstück 7/3 (184.005 m²) umschließt an der Nordseite die bebauten, eigentumsfremden Flurstücke 7/1 und 7/2 mit der Anschrift „Banzendorfer Weg 10“; sie sind gefangen und können zurzeit nur über das verkaufsgegenständliche Flurstück 7/3 angefahren werden. Über das Flurstück 7/3 verlaufen mehrere unbefestigte Waldwege, die auch als Zuwegung zu den Flurstücken 7/1 und 7/2 dienen. Dinglich oder vertraglich gesicherte Wegerechte existieren nicht.

    Das Flurstück 8 (52.168 m²) grenzt östlich an das Flurstück 7/3 und ist nicht bebaut. Quer über das Flurstück verläuft ein unbefestigter Waldweg.

    Die nördliche Grundstücksgrenze der Flurstücke 7/3 und 8 folgt der Rönnebecker Bäke (Fließgewässer) und nimmt unregelmäßige Formen an. Der Lauf des zum Teil 2-3 m breiten Fließgewässers ändert sich aufgrund von Bau- und Stauaktivitäten diverser Biberpopulationen. Der aktuelle Verlauf der Rönnebecker Bäke entspricht deshalb nicht der tatsächlichen Grundstücksgrenze und verläuft zum Teil auch geringfügig auf den Flurstücken 7/3 und 8.

    Nach Angaben des Veräußerers weist der Verkaufsgegenstand u.a. folgenden Waldbestand auf:
    Douglasie, 60 Jahre, Ertragsklasse II, Fläche ca. 9 ha
    Roteiche, 60 Jahre, Ertragsklasse I,5, Fläche ca. 0,6 ha
    Kiefer, 45 Jahre, Ertragsklasse I, Fläche ca. 2,35 ha
    Lärche, 55 Jahre, Ertragsklasse I, Fläche ca. 0,85 ha
    Kiefer, 105 Jahre, Ertragsklasse I, Fläche ca. 3,32 ha
    Fichte, 40 Jahre, Ertragsklasse I, Fläche ca. 0,45 ha
    Kiefer, 60 Jahre, Ertragsklasse I, Fläche ca. 1,8 ha
    Erle, 75 Jahre, Ertragsklasse II, Fläche ca. 2,3 ha
    Birke, 60 Jahre, Ertragsklasse I, Fläche ca. 0,5579 ha

    Darüber hinaus sind auf dem Flurstück 7/3 auf mehreren Lichtungen Brachen zu verzeichnen.

    Auf dem Flurstück 7/3 befinden sich an der nördlichen Grundstücksgrenze zwei Gebäude, die von den Eigentümern der Flurstücke 7/1 und 7/2 ursprünglich errichtet und bis zuletzt genutzt wurden. Bei den Gebäuden handelt es sich um ein ehemaliges Stallgebäude, das in den 1970er Jahren zu einer Wohneinheit umgebaut wurde, und einem Funktionsgebäude bestehend aus einem einen Garagentrakt für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge mit angeschlossener Scheune.

    Das eingeschossige Wohngebäude hat eine Grundfläche von ca. 75 m² (ca. 6 m x ca. 12,5 m); es besteht aus einem Eingangsbereich mit WC sowie einem links und rechts abgehenden Wohnraum. Im Wohnraum links ist in der hinteren Gebäudeecke ein kleiner separater Raum mit einem Handwaschbecken abgetrennt worden; im Wohnraum rechts ist in der hinteren Gebäudeecke ein Bad mit einer Dusche und einem Handwaschbecken eingebaut worden. Die Räume sind mit Teppich und Kunststoffware ausgelegt und die Decken zum Teil mit Holz vertäfelt. Das flachgeneigte Pultdach besteht aus einer Holzbalkenkonstruktion, die mit einer Dachpappe abgedichtet wurde.

    Das Funktionsgebäude setzt sich aus zwei Gebäudeteilen zusammen, die L-förmig angeordnet und miteinander verbunden sind. Das eingeschossige, großräumige Garagengebäude hat eine Grundfläche von ca. 150 m² (ca. 5 m x ca. 30 m) und verfügt über vier zwei-flügelige Metallgaragentore. Drei Tore befinden sich auf der innenliegenden Längsseite des Gebäudes und ein Garagentor auf der südlichen Stirnseite. Die Böden des Garagengebäudes sind unbefestigt und die Fassaden mit Metallwellblechen verkleidet. Die Raumhöhe beträgt etwa 3,5 m; das flach geneigte Satteldach ist mit Dachpappe gedeckt. An der Nordseite des Garagentrakts schließt sich in östlicher Richtung eine in Holzkonstruktion errichtete Scheune an; die stützenfreie Grundfläche beträgt ca. 100 m² (ca. 5 m x ca. 20 m); in der Scheune steht ein beweglicher, mit Metallrädern versehener Dreschkasten, der aus den 1930er Jahren stammt (Eigentümer Dreschkasten war der Erbauer der Scheune); mit Ausnahme des Dreschkastens sind alle anderen Gebäude (Wohngebäude und Garagentrakt) vollständig geräumt.

    Das ehemaligen Wohngebäude befindet sich in einem altersgerechten Zustand (Alter ca. 50 Jahre); mit Ausnahme der Kunststofffenster (Erneuerung in 2007) sind keine erkennbaren Renovierungsmaßnahmen seit Errichtung des Gebäudes in den 1970er Jahren vorgenommen worden. Am ehemaligen Wohngebäude sind keine offensichtlichen Bauschäden erkennbar

    Das Garagengebäude befindet sich in einem altersgerechten Zustand (Alter ca. 85 Jahre); die ursprüngliche Dachkonstruktion im Bereich des südlichen Gebäudeteils ist vermutlich durch Holzfachwerkträger ersetzt worden. Das Garagengebäude ist funktionstüchtig; offensichtliche Bauschäden sind nicht erkennbar.

    Das Scheunengebäude ist in Gänze nach Norden geneigt und wird durch Hilfskonstruktionen auf der Rückseite des Gebäudes aufrechtgehalten; von einer Standsicherheit kann nicht ausgegangen werden, es besteht augenscheinlich Einsturzgefahr; das Betreten des Gebäudes ist nicht gestattet. Das Scheunengebäude ist in seiner Gesamtheit einsturzgefährdet und daher abrissbedürftig.

    Bei der Errichtung der Aufbauten können Baustoffe verwendet worden sein, die nach den aktuell geltenden abfallrechtlichen Vorschriften als schadstoffhaltig zu bezeichnen sind (z. B. asbesthaltige Materialien, Teerpappe und/oder Holzschutzmittel).

    Über das Flurstück 7/3 verläuft ein oberirdisches Elektrokabel der E.DIS Netz GmbH, das die Liegenschaften „Banzendorfer Weg 10“ (Flurstück 7/1) und „Banzendorfer Weg 11“ (Flurstück 5) verbindet; das Elektrokabel wird mittels Holzmasten in einer Höhe von etwa 4 - 5 m über das Grundstück geführt. Ausgehend von der Liegenschaft „Banzendorfer Weg 10“ (Flurstück 7/1) verläuft in südwestlicher Richtung eine oberirdische Telekommunikationsleitung, deren Betreiber/Eigentümer nicht bekannt ist; die Leitung wird mittels Holzmasten in einer Höhe von 4 5 m über das Grundstück geführt. Das ehemalige Wohngebäude auf dem Verkaufsgrundstück wurde mit Strom und TW vom Eigentümer des Flurstücks 7/1 versorgt; neben dem Hauseingang befindet sich auf der Wandinnenseite ein Elektrounterzähler; die unmittelbar hinter dem Zähler abgehenden Sicherungen waren zum Zeitpunkt der Besichtigung ausgeschaltet; ein Wasserzähler ist nicht vorhanden Lage bzw. Vorhandensein einer Abwassergrube ist unbekannt. Im Banzendorfer Weg verläuft eine Gasleitung.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
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