Datenänderung 04.07.2025 Das Amt Seelow-Land teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 03.07.2025 unter anderem mit, dass seitens der Behörde laut Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel bestehen. Der Verkaufsgegenstand liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Fläche für die Landwirtschaft, Grundwassersicherstellungsgebiet, Abbaufläche. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2025/2026 nicht an.