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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Teilweise vertragslos genutzte Wald-/Gehölzfläche **nahe dem Baggersee & dem Schloss Gusow**
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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Verlängerung Paul-Bethge-Straße
15306 Gusow-Platkow OT Gusow
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Bundesland
Brandenburg
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
3.290 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) von Gusow, Blatt 748, Flur 1, Flurstück 129
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragslose Nutzung
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Die Gemeinde Gusow-Platkow liegt an der B167 zwischen Wriezen und Seelow, am Rande des Oderbruchs, der Seelower Höhen und ca. 6 km vom Naturpark „Märkische Schweiz“ entfernt. Die Gemeinde wird vom Amt Seelow-Land verwaltet.
Der Ortsteil Gusow liegt ca. 2 km südöstlich von Platkow und ca. 5 km nordwestlich von Seelow.
Der Bahnhof Seelow-Gusow liegt an der Bahnstrecke Berlin-Küstrin, der von der Regionalbahnlinie RB 26 (Berlin Ostkreuz-Kostrzyn) angefahren wird.
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Mikrolage
Der Verkaufsgegenstand befindet sich in westlicher Stadtrandlage, an der Verlängerung der Paul-Bethge-Straße. In direkter Nachbarschaft befinden sich unter anderem der Baggersee Gusow, das Strandbad & Campinggelände am Baggersee Gusow sowie das Schloss Gusow.
Ferner befinden sich in der unmittelbaren Nachbarschaft ´Die Bauerngärten´ (katasterliche Bezeichnung gemäß Geoportal), welche Felder sind, die mit verschiedenen Nutzpflanzen bepflanzt wurden und des weiteren weitläufige landwirtschaftlich genutzte Flächen.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Keine Angabe
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
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Behörde
Amtsverwaltung Seelow-Land, Küstriner Straße 67, 15306 Seelow, Tel.: 03346 - 804920, E-Mail: info@amt-seelow-land.de
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt das Flurstück 129 der Flur 1 mit einer Grundstücksgröße von 3.290 m², lt. Grundbuchangabe.
Das grundbuchlich als Waldfläche verzeichnete Flurstück liegt als schmaler Feldgehölzstreifen innerhalb einer bewirtschafteten Ackerfläche. Gemäß Kartenmaterial ist das Grundstück teilweise in die Nutzung der Ackerfläche mit einbezogen. Dem Veräußerer liegt keine vertragliche Vereinbarung über eine Nutzung vor. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.
Das Grundstück befindet sich in einem ausgewiesenen Kampfmittelverdachtsgebiet.
Laut Kartenmaterial ist südlich der Verkaufsfläche ein Wasserlauf.
Der Verkaufsgegenstand liegt an der Verlängerung der Paul-Bethge-Straße, hat jedoch keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland. Es handelt sich um ein gefangenes Flurstück ohne gesicherte Zuwegung, d.h. eine Zuwegung ist nur über Flurstücke im Fremdeigentum möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de