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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Wasserfläche und Uferbereich ´Der runde See´ in der Uckermark
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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16278 Angermünde OT Mürow
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Bundesland
Brandenburg
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
2.989 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Schwedt/Oder von Mürow, Blatt 144, Flur 1 Flurstück 135
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragsfrei
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Angermünde ist eine Kleinstadt im Landkreis Uckermark im Land Brandenburg.
Der staatlich anerkannte Erholungsort Angermünde ist das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum der südöstlichen Uckermark und liegt ca. 80 km nordöstlich von Berlin und ca. 20 km westlich von Schwedt/Oder, an der B2 und B198. Im Stundentakt besteht Bahnanschluss nach Berlin.
Angermünde liegt inmitten des Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin mit dem Nationalpark Unteres Odertal und dem UNESCO- Weltnaturerbe.
Mürow ist ein Ortsteil der Stadt Angermünde. Das Angerdorf Mürow liegt ca. 10 km nördlich von Angermünde in einer seenreichen Landschaft der südlichen Uckermark.
Im äußersten Nordosten liegt ein kurzes Stück der B2 (Oder-Lausitz-Straße) auf der Gemarkung von Mürow. Durch den südlichen Teil von Mürow führt die Bahnstrecke Berlin-Stettin, der nächstgelegene Haltepunkt ist in Angermünde.
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Mikrolage
Der von Grün- und Landwirtschaftsflächen umgebene ´Der runde See´ liegt ca. 700 m nordöstlich der Ortslage des Ortsteils Mürow.
Bei dem ´Der runde See´ handelt es sich um einen von drei Seen (´Der runde See´, ´Sacksee´ und ´Der lange See´), die nordöstlich des Ortsteils Mürow liegen und im Verhältnis zueinander dreieckig angeordnet sind und durch ein intaktes Grabensystem, dem Mürowgraben, miteinander verbunden sind. Die in der Lageskizze eingezeichneten Gräben sind vorhanden und wasserführend.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Nein
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Erschließung
Nicht erschlossen. Keine öffentliche Zuwegung, Zugang nur über fremde Grundstücke möglich. Kein Gas, kein Strom, kein Wasser/Abwasser, keine Telekommunikation, kein Leitungsbestand.
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
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Behörde
Stadt Angermünde, Markt 24, 16278 Angermünde, Tel.: 03331/ 260 00
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt das unregelmäßig geschnittene Flurstück 135 der Flur 1 mit einer Grundstücksgröße von 2.989 m², lt. Grundbuchangabe.
Lt. Kartenmaterial handelt es sich bei dem Verkaufsgegenstand um das Flurstück vom ´Der runder See´ mit Wasserfläche und Uferbereich.
Bei dem ´Der runde See´ handelt es sich um ein stehendes, zum Teil dicht bewachsenes Gewässer mit Zu- und Abläufen. Der Verkaufsgegenstand ist von den eingefriedeten und vollständig mit Schilf bewachsenen Nachbarflurstücken 134 und 163 umgeben, die eine ortsnahe Begehung verhindern, und daher ist eine Lokalisierung/Abgrenzung des Verkaufsgegenstandes nicht möglich. Die umliegenden Acker-/Grünfläche sind sumpfig.
Zur DDR-Zeit wurde das Gewässer durch den Anglerverband genutzt. Der Zustand des Gewässers lässt aber vermuten, dass eine gewerbliche Nutzungsmöglichkeit (z.B. Fischerei/Wassersport u.ä.) - unabhängig von ihrer etwaigen Genehmigungspflicht - und/oder zu Freizeitzwecken ausgeschlossen ist. Dem Veräußerer sind keine Nutzungs-, Pacht- oder sonstigen Verträge für den Verkaufsgegenstand bekannt.
´Der runde See´ ist mit den benachbarten Seen ´Sacksee´ und ´Der lange See´ durch ein wasserführendes Grabensystem, dem Mürowgraben, miteinander verbunden.
Der Verkaufsgegenstand hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland, d.h. es gibt keine gesicherte Zuwegung und ein Zugang ist nur über fremde Grundstücke möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.
Gemäß Angabe des Veräußerers liegt der Verkaufsgegenstand nicht in einer vom Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (KMBD) ausgewiesenen Kampfmittelverdachtsfläche (Stand 2019). Dem Veräußerer sind auch keine Hinweise für sonstige Kontaminationen bekannt.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de