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Über 2,2 ha Wasserfläche und Uferbereich des ´Sacksees´ in der Uckermark

  • Blick auf Verkaufsgegenstand und Umgebung - Über 2,2 ha Wasserfläche und Uferbereich des ´Sacksees´ in der Uckermark
    Blick auf Verkaufsgegenstand und Umgebung
  • Über 2,2 ha Wasserfläche und Uferbereich des ´Sacksees´ in der Uckermark
  • Blick auf Verkaufsobjekt und Umgebung - Über 2,2 ha Wasserfläche und Uferbereich des ´Sacksees´ in der Uckermark
    Blick auf Verkaufsobjekt und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsobjekt und Umgebung - Über 2,2 ha Wasserfläche und Uferbereich des ´Sacksees´ in der Uckermark
    Blick auf Verkaufsobjekt und Umgebung
  • Blick auf Umgebung und Zulauf Richtung West zum Sacksee - Über 2,2 ha Wasserfläche und Uferbereich des ´Sacksees´ in der Uckermark
    Blick auf Umgebung und Zulauf Richtung West zum Sacksee
  •  Blick auf Umgebung und Südspitze Sacksee mit Zulauf - Über 2,2 ha Wasserfläche und Uferbereich des ´Sacksees´ in der Uckermark
    Blick auf Umgebung und Südspitze Sacksee mit Zulauf
  • Lageskizze - Über 2,2 ha Wasserfläche und Uferbereich des ´Sacksees´ in der Uckermark
    Lageskizze
  • Lageskizze - Über 2,2 ha Wasserfläche und Uferbereich des ´Sacksees´ in der Uckermark
    Lageskizze
  • Umgebungsskizze - Über 2,2 ha Wasserfläche und Uferbereich des ´Sacksees´ in der Uckermark
    Umgebungsskizze

Auktions-ID 455-0002

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Über 2,2 ha Wasserfläche und Uferbereich des ´Sacksees´ in der Uckermark
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Nahe Seeweg
    16278 Angermünde OT Mürow
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 22.660 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Schwedt/Oder von Mürow, Blatt 144, Flur 1 Flurstück 126
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Stadtverwaltung Angermünde teilte per E-Mails vom 23.01.2024 und 12.03.2025 Folgendes mit: Das Flurstück liegt nicht im Geltungsbereich eines wirksamen Bebauungsplanes. Im Flächennutzungsplan der Stadt Angermünde ist das Flurstück als Gewässer ausgewiesen und befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich nach § 35 BauGB. Es sind keine Beitragspflichten nach §§ 127 ff. BauGB für Erschließungsbeiträge und nach § 8 KAG Brandenburg für Straßenausbaubeiträge zu erwarten.

    Der Landkreis Uckermark, Untere Jagd- und Fischereibehörde, teilte im Schreiben vom 12.05.2025 mit, dass für das Gewässer zum heutigen Zeitpunkt keine selbständigen Fischereirechte bekannt sind.

    Weiterhin teilte der Landkreis Uckermark, Landwirtschafts- und Umweltamt, im Schreiben vom 18.01.2024 mit, dass im Altlastenkataster des Landkreises Uckermark auf dem Grundstück nach derzeitigem Kenntnisstand keine Altlast bzw. Altlastverdachtsfläche registriert ist.

    Des Weiteren bescheinigte der Landkreis Uckermark, Untere Bauaufsichtsbehörde, im Schreiben vom 17.01.2024, dass derzeit keine Baulasten im Baulastenverzeichnis eingetragen sind bzw. zur Eintragung vorliegen.

    Mit Schreiben vom 11.04.2024 teilte der Landkreis Uckermark, Untere Naturschutzbehörde, mit, dass sich das Flurstück in keinem nach dem Naturschutzrecht ausgewiesenen Schutzgebieten befindet. Des Weiteren befinden sich nach Kenntnis der UNB auf dem Flurstück keine gemäß § 30 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG´) gesetzlich geschützte Biotope. Für die zukünftige Nutzung des Flurstückes bestehen somit keine naturschutzrechtli­chen Beschränkungen.

    Das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum teilte per E-Mail vom 15.01.2024 mit, dass sich auf dem Grundstück bisher keine eingetragenen Baudenkmale im Sinne des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes (BbgDSchG) vom 1.8.2004 befinden und das Grundstück in keinem Denkmalbereich liegt.

    Ergänzend dazu teilte das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum hinsichtlich des Bodendenkmalstatus im Schreiben vom 17.01.2024 Folgendes mit: Für das Flurstück liegen nach derzeitigem Kenntnisstand keine Hinweise auf Bodendenkmale vor.
    Vorsorglich wird aber jedoch darauf hingewiesen, dass auch mit unentdeckten oder bislang noch nicht aktenkundig gewordenen Bodendenkmalen zu rechnen ist, insbesondere da sich die Liegenschaft lediglich zwischen 80 und 305 m nördlich bzw. nordöstlich oder nordwestlich des in Bearbeitung stehenden Bodendenkmals Nr. 142231 (i.S.d. BbgD SchG § 2, Abs. 1,2 Nr. 4) befindet. Es handelt sich dabei um eine Siedlung des slawischen Mittelalters.
    Im Falle der Entdeckung bisher unbekannter Bodendenkmale besteht laut Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg Meldepflicht (§ 11 Abs. 1 und 2 BbgDSchG) sowie die Pflicht zur unveränderten Erhaltung und zum Schutz vor Gefahren bis zum Ablauf einer Woche nach Entdeckung (§ 11 Abs. 3 BbgDSchG).

    Im Schreiben vom 30.01.2024 teilte der Landkreis Uckermark, Untere Denkmalschutzbehörde Folgendes mit: Bei dem Flurstück handelt es sich um den ´Sacksee´, der in einer größeren Niederung liegt. Am Rand dieser Niederung sind etliche Bodendenkmale bekannt. Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu vermuten, dass sich in dem See bisher nicht entdeckte Bodendenkmale befinden (z. B. von Menschen verlorene Objekte, gesunkene Boote usw.).
    Sollten an dem See Eingriffe vorgenommen werden (z. B. Entschlammung), ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich, die bei der Denkmalschutzbehörde des Landkreises zu beantragen ist.
  • Makrolage
    Angermünde ist eine Kleinstadt im Landkreis Uckermark im Land Brandenburg.

    Der staatlich anerkannte Erholungsort Angermünde ist das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum der südöstlichen Uckermark und liegt ca. 80 km nordöstlich von Berlin und ca. 20 km westlich von Schwedt/Oder, an der B2 und B198. Im Stundentakt besteht Bahnanschluss nach Berlin.

    Angermünde liegt inmitten des Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin mit dem Nationalpark Unteres Odertal und dem UNESCO- Weltnaturerbe.

    Mürow ist ein Ortsteil der Stadt Angermünde. Das Angerdorf Mürow liegt ca. 10 km nördlich von Angermünde in einer seenreichen Landschaft der südlichen Uckermark.

    Im äußersten Nordosten liegt ein kurzes Stück der B2 (Oder-Lausitz-Straße) auf der Gemarkung von Mürow. Durch den südlichen Teil von Mürow führt die Bahnstrecke Berlin-Stettin, der nächstgelegene Haltepunkt ist in Angermünde.
  • Mikrolage
    Der von Grün- und Landwirtschaftsflächen umgebene ´Sacksee´ liegt ca. 300 m nordöstlich der Ortslage des Ortsteils Mürow.

    Bei dem ´Sacksee´ handelt es sich um einen von drei Seen (´Sacksee´, ´Der lange See´ und ´Der runde See´), die nordöstlich des Ortsteils Mürow liegen und im Verhältnis zueinander dreieckig angeordnet sind und durch ein intaktes Grabensystem, dem Mürowgraben, miteinander verbunden sind. Die in der Lageskizze eingezeichneten Gräben sind vorhanden und wasserführend.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Nicht erschlossen. Keine öffentliche Zuwegung, Zugang nur über fremde Grundstücke möglich. Kein Gas, kein Strom, kein Wasser/Abwasser, keine Telekommunikation, kein Leitungsbestand.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.angermuende.de
  • Behörde Stadt Angermünde, Markt 24, 16278 Angermünde, Tel.: 03331/ 260 00
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das unregelmäßig geschnittene Flurstück 126 der Flur 1 mit einer Grundstücksgröße von 22.660 m², lt. Grundbuchangabe.

    Lt. Kartenmaterial handelt es sich bei dem Verkaufsgegenstand um das Flurstück des ´Sacksees´ mit Wasserfläche und Uferbereich.

    Bei dem ´Sacksee´ handelt es sich um ein stehendes, zum Teil dicht bewachsenes Gewässer mit Zu- und Abläufen. Es ist an seinen Rändern mit Schilf bewachsen. Eine Wasserfläche ist aufgrund des Schilfbewuchses nur schwer erkennbar. Der Uferbereich ist aufgrund des moorigen Untergrundes teilweise nicht zugänglich.

    Im östlichen Bereich befindet sich ein kleiner Bootssteg, welcher nicht vom Veräußerer errichtet wurde. Dem Veräußerer liegen zur Errichtung des Stegs und ggf. vertragslosen Nutzung keine Informationen vor. Dem Veräußerer sind keine Nutzungs-, Pacht- oder sonstigen Verträge bekannt.

    Zur DDR-Zeit wurde das Gewässer durch den Anglerverband genutzt. Der Zustand des Gewässers lässt aber vermuten, dass eine gewerbliche Nutzungsmöglichkeit (z.B. Fischerei/Wassersport u.ä.) - unabhängig von ihrer etwaigen Genehmigungspflicht - und/oder zu Freizeitzwecken ausgeschlossen ist.

    Der ´Sacksee´ ist mit den benachbarten Seen ´Der lange See´ und ´Der runde See´ durch ein wasserführendes Grabensystem, dem Mürowgraben, miteinander verbunden.

    Der Verkaufsgegenstand hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland, d.h. es gibt keine gesicherte Zuwegung und ein Zugang ist nur über fremde Grundstücke möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.

    Gemäß Angabe des Veräußerers liegt der Verkaufsgegenstand nicht in einer vom Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (KMBD) ausgewiesenen Kampfmittelverdachtsfläche (Stand 2019). Dem Veräußerer sind auch keine Hinweise für sonstige Kontaminationen bekannt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
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