Datenänderung 10.07.2025 Die Stadt Königsbrück teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 10.07.2025 unter anderem mit, dass seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel für das Objekt bestehen. Die Flurstücke liegen im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanentwurfes mit der Ausweisung als Landwirtschaftsfläche. Das Flurstück 926 liegt in einem Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet. Es gibt keine Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz im Jahr 2025/2026 anfallen werden.