Datenänderung 10.06.2025 Die Große Kreisstadt Sebnitz teilt im Schreiben vom 05.06.2025 Folgendes mit: Für das Objekt bestehen seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel. Das Objekt liegt im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet. Ein Flächennutzungsplan existiert für diesen Bereich nicht und es besteht auch kein Denkmalschutz für das Objekt. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach im Jahr 2025/ 2026 Erschließungskosten im Sinne des BauGB sowie Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.