Datenänderung 30.04.2025 Die Verbandsgemeinde Wethautal teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 30.04.2025 unter anderem mit, dass seitens der Behörde laut Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel bestehen. Der Verkaufsgegenstand liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Bereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Grünfläche § 37 Biotop. Der Verkaufsgegenstand befindet sich in einem Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2025/2026 nicht an.