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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Gepflegte Grünfläche hinter Wohnbebauung direkt am ´Mühlenbach´ ca. 10 km nördlich von Koblenz
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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56170 Bendorf (Rhein) ST Mülhofen
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Bundesland
Rheinland-Pfalz
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
256 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Koblenz von Sayn, Blatt 2697, Gemarkung Sayn, Flur 5 Flurstück 87/7
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Bendorf ist eine verbandsfreie Stadt im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz und liegt rechtsrheinisch zwischen Koblenz und Neuwied. Bendorf ist gemäß Landesplanung als Mittelzentrum ausgewiesen.
Bendorf liegt an der Deutschen Limes-Straße. Es befand sich dort das Kastell Bendorf am Obergermanischen Limes, von dem aber nichts mehr zu sehen ist.
Bendorf verfügt über einen Anschluss an die A48 sowie an die B42 und an die B413.
Mülhofen ist ein Stadtteil der Stadt Bendorf. Der Ort ist im Laufe der Jahre auf der heutigen Gemarkung Sayn aus einer Ansammlung von Mühlen am Saynbach entstanden.
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Mikrolage
Die Verkaufsfläche liegt im nordöstlichen Randbereich einer größeren Landwirtschaftsfläche östlich von Mülhofen zwischen der B42 und einer Bahntrasse, nahe der Hüttenstraße und direkt am ´Mühlenbach´.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Keine Angabe
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
Schutzgebiete können im Landschaftsinformationssystem Rheinland-Pfalz ´LANIS´ von jedem eingesehen werden: https://geodaten.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/index.php.
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Behörde
Stadtverwaltung Bendorf, Im Stadtpark 1-2, 56170 Bendorf, Tel.: 02622/ 703 0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt das unregelmäßig geschnittene Flurstück 87/7 mit einer Grundstücksgröße von 256 m², lt. Grundbuchangabe.
Das im Grundbuch als Ackerland verzeichnete Flurstück ist der nordöstliche Bestandteil einer größeren Landwirtschaftsfläche östlich von Mülheim zwischen der B42 und einer Bahntrasse und stellt sich als gepflegte Grünfläche dar.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Verkaufsfläche ganz oder teilweise in die Nutzung der angrenzenden Flächen vertragslos mit einbezogen ist. Dem Veräußerer ist keine vertragliche Vereinbarung über eine Nutzung bekannt. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.
Lt. Kartenmaterial verläuft der ´Mühlenbach´ im nordöstlichen Grenzbereich der Verkaufsfläche.
Der Verkaufsgegenstand hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland, d.h. es handelt sich um ein gefangenes Flurstück ohne gesicherte Zuwegung und eine Zuwegung ist nur über einen von der Hüttenstraße abzweigenden Wirtschaftsweg und über Flurstücke im Fremdeigentum möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.
Gemäß öffentlich einsehbarem Landschaftsinformationssystem Rheinland-Pfalz liegt der Verkaufsgegenstand in der Landschaft ´Neuwieder Rheintalweitung´ und im Naturraum ´Mittelrheingebiet (mit Siebengebirge)´.
Der Verkaufsgegenstand wurde nicht durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses besichtigt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de