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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Vertragsfreies Grundstück auf der Insel Usedom direkt am Usedomer See *zwischen Peenestrom & Stettiner Haff*
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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Ostklüne (nahe Hausnummer 7)
17406 Usedom OT Ostklüne
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Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
4.502 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Greifswald von Usedom, Blatt 1682, Flur 1, Flurstück 21
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragsfrei
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Usedom ist eine Landstadt auf der gleichnamigen Insel Usedom in Mecklenburg-Vorpommern. Sie gehört zum Landkreis Vorpommern-Greifswald und ist Verwaltungssitz des Amtes Usedom-Süd, dem weitere 14 Gemeinden angehören. Zur sprachlichen Abgrenzung von der Insel Usedom wird sie auch Stadt Usedom oder Usedom-Stadt genannt.
Der Ortsteil Ostklüne gehört zu Usedom.
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Mikrolage
Der Verkaufsgegenstand liegt am Usedomer See, nahe der Wohnbebauung Ostklüne Hausnummer 7. Die Umgebung besteht überwiegend aus Grün- und Landwirtschaftsflächen.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Keine Angabe
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Erschließung
Der Verkaufsgegenstand ist nicht erschlossen.
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
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Behörde
Amt Usedom-Süd, Markt 7, 17406 Usedom, Tel.: 038 372/ 7500
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt das Flurstück 21 der Flur 1 mit einer Grundstücksgröße von 4.502 m², lt. Grundbuchangabe.
Das vertragsfreie Grundstück liegt direkt am Usedomer See. Es ist teilweise mit stauender Nässe im Uferrandbereich bzw. mit hohem Grundwasserspiegel zu rechnen.
Zum Zeitpunkt der Besichtigung durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses gab es Hochwasser in dieser Region und das Grundstück hat sich als reine Wasserfläche dargestellt.
Gemäß unverbindlicher Auskunft des Voreigentümers befindet sich das Objekt im Küsten- und Gewässerschutzstreifen nach § 19 Landesnaturschutzgesetz sowie nach § 89 Landeswassergesetz und ist Bestandteil des Naturparks ´Insel Usedom´.
Das Flurstück hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland. Eine Zuwegung ist nur über Flurstücke im Fremdeigentum möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.
Der Veräußerer teilt unverbindlich folgendes mit: Das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hat in der Vergangenheit einen Antrag über einen freiwilligen Landtausch der benachbarten Fremdflurstücke 17, 26/1 und 26/2 inklusive Wegerechten (Dienstbarkeiten) bearbeitet. Das Verkaufsflurstück ist in diesem Verfahren Nebenbeteiligter, da zugunsten des Verkaufsflurstückes im Grundbuch des Fremdflurstückes 17 ein Wegerecht eingetragen ist. Der Ersteher tritt in dieses Verfahren ein und wird alle Rechte für und gegen sich gelten lassen.
Hinweis des Auktionshauses: Es ist nicht bekannt, ob in den Grundbüchern der benachbarten Fremdflurstücke 19 und 24 Wegerechte (Dienstbarkeiten) zugunsten des Verkaufsgegenstandes eingetragen sind. Die Flurstücke 19 und 24 sind, gemäß telefonischer Auskunft des staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern gegenüber einem Mitarbeiter des Auktionshauses am 05.02.2025, nicht Verfahrensbeteiligte des freiwilligen Landtausches.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de