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Haldengrundstück im Erzgebirge

  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Haldengrundstück im Erzgebirge
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
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  • Lageskizze - Haldengrundstück im Erzgebirge
    Lageskizze
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Auktions-ID 441-0016

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Haldengrundstück im Erzgebirge
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Hohes Rad (hinter Nr. 5)
    08340 Schwarzenberg/Erzgeb. OT Erla
  • Bundesland Sachsen
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 483 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Aue-Bad Schlema von Erla, Blatt 615, Flurstück 552/3
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Gemäß Auskunft der Stadt Schwarzenberg vom 19.07.2021 befindet sich das Grundstück im Außenbereich gemäß § 35 BauGB sowie im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Fläche für die Landwirtschaft. Städtebauliche Auflagen und Besonderheiten bestehen nicht.

    Das Landratsamt Erzgebirgskreis teilte im Schreiben vom 17.08.2017 mit, dass das Flurstück nach gegenwärtiger Kenntnislage nicht als Altlastenverdachtsfläche im Kataster des Freistaates Sachsen erfasst ist. Das Flurstück liegt in der Schutzzone II des Naturparkes Erzgebirge/Vogtland.
    Weitere nach den §§ 13 bis 19 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) durch Einzelanordnung festgesetzte, einstweilig gesicherte oder geplante Schutzgebiete einschließlich FFH- und SPA-Gebiete im Rahmen des Europäischen Schutzgebietssystems „Natura 2000“ sowie besonders geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz bzw. § 21 SächsNatSchG wurden auf dem Grundstück nicht ausgewiesen.

    Das Sächsische Oberbergamt teilte im Schreiben vom 10. Januar 2024 Folgendes mit: Das Flurstück befindet sich in einem Gebiet, in dem über Jahrhunderte hinweg zum Teil umfangreiche bergbauliche Arbeiten durchgeführt wurden. Im Bereich der angezeigten Fläche ist eine Vielzahl von horizontalen und vertikalen Grubenbauen in unterschiedlichen Teufenlagen risskundig. Es handelt sich dabei um Schächte, Überhaue und Streckenauffahrungen aus der Wismut-Zeit. Die horizontalen Auffahrungen befinden sich im Niveau von rund 594 m NN und tiefer, von diesen ist keine Gefährdung für die Tagesoberfläche abzuleiten. Ein Abbau ist auf dem Flurstück nicht risskundig, aber auch nicht völlig auszuschließen.
    Im näheren Umfeld von dem Flurstück sind mehrere Schächte risskundig, auf denen im Zeitraum um 1970 auch Tagebrüche fielen. Eine Verwahrung der Schadstellen fand jedoch nicht statt.
    Auf dem Flurstück befindet sich zudem eine alte Halde. Hier ist daher mit gestörtem Baugrund zu rechnen. Fragen zu möglichen radiologischen Belastungen des Haldenmaterials beantwortet zuständigkeitshalber das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
    Aufgrund der beschriebenen bergbaulichen Situation ist nicht völlig auszuschließen, dass auch auf Flurstück nichtrisskundige Grubenbaue vorhanden sein können.

    Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie teilte im Schreiben vom 2. Februar 2024 Folgendes mit: Das Flurstück befindet sich in der radioaktiven Verdachtsfläche Nr. 17 (Pöhla) und im Gebiet eines teilweise nichtrißkundigen und oberflächennahen Alt- und Wismut-Bergbaus sowie in einem festgelegten Radonvorsorgegebiet. Aufgrund dessen sind beim Neubau von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen sowie an Arbeitsplätzen in Innenräumen zusätzliche Maßnahmen zum Schutz vor Radon einzuplanen.
    Das Strahlenschutzgesetz (§§ 121 - 132 StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (§§ 153 - 158 StrlSchV) regeln die Anforderungen an den Schutz vor Radon.
    Im Bereich des Flurstücks sowie flurstücksübergreifend befindet sich das Objekt „Halde Schacht 19“, GRS-Nr. 3630, welches It. Kataster und unserem derzeitigen Kenntnisstand als „radiologisch nicht relevant“ eingestuft wurde. Die Messwerte der Gamma-Ortsdosisleistung (ODL) aus den frühen 1990er Jahren zeigen keine Auffälligkeiten im Bereich der Halde.
    Für als „radiologisch nicht relevant“ eingestufte Objekte sind im gegenwärtigen Zustand und bei der gegenwärtigen Nutzung keine Sanierungsmaßnahmen aus Gründen des Strahlenschutzes erforderlich. Bei wesentlichen Änderungen des Zustandes oder der Nutzung ist jedoch eine erneute Überprüfung erforderlich.
    Zur Erkundung evtl. vorhandener radioaktiver Kontaminationen, welche bisher nicht im Kataster vermerkt sind, wird empfohlen, bei geplanten Baumaßnahmen von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Ingenieurbüro radiologische Untersuchungen durchführen zu lassen.
    Aktuelle ODL-Messwerte können Aufschluss darüber geben, ob ggf. Maßnahmen zum Strahlenschutz daraus abzuleiten sind.

    Mit Schreiben vom 16.02.2024 teilte die Wismut GmbH mit, dass im Umfeld des Flurstücks Bergbau der ehemaligen SAG/SDAG Wismut bekannt ist. Die Halde auf dem Flurstück besteht aus des Bergematerial des unmittelbar südwestlich liegenden Schurfes 19 (Grenze Flurstück 551/3 und 551/2). Auch auf benachbarten Flurstücken sind Grubenbaue des Wismut-Altbergbaus vorhanden (Schürf 16 auf Flurstück 511/5 und Schürf 17 auf Flurstück 551/1).
    Die Grubenbaue gehören zur „Lagerstätte Oktober“ des ehemaligen Wismut-Altbergbaus in dieser Region. Die Planungsarbeiten zur Sanierung der „Lagerstätte Oktober“ befinden sich gerade in der Ausschreibungsphase. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass im III. Quartal 2024 ein Planungsbüro gebunden sein wird. Bauarbeiten zur Sanierung des Wismut-Altbergbaus im Bereich der „Lagerstätte Oktober“ sind damit nicht vor 2027 zu erwarten. Ob dann auch das Flurstück 552/3 von den Sanierungsarbeiten betroffen sein wird, lässt sich zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abschätzen.
    Weiterführende Informationen zur Halde auf dem Flurstück liegen leider nicht vor.
  • Makrolage
    Schwarzenberg/Erzgeb. ist eine Große Kreisstadt im sächsischen Erzgebirgskreis.

    Schwarzenberg ist heute Standort mittelständischer Unternehmen und entwickelt als Perle des Erzgebirges und Mitglied des Städtebundes Silberberg den Tourismus.

    Durch Schwarzenberg führt die B101, in die im Stadtgebiet mehrere Staatsstraßen münden.

    Erla ist ein Ortsteil von Schwarzenberg.
  • Mikrolage
    Die Verkaufsfläche liegt südlich von Schwarzenberg und südöstlich außerhalb von Erla und hier östlich der Wohnsiedlung Hohes Rad.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Erschließung
    Keine medienseitige oder verkehrliche Erschließung gegeben.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.schwarzenberg.de
  • Behörde Stadtverwaltung Schwarzenberg, Straße der Einheit 20, 08340 Schwarzenberg, Tel.: 03774/ 266 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das unregelmäßig geschnittene und unbebaute Flurstück 552/3 mit einer Grundstücksgröße von 483 m², lt. Grundbuchangabe.

    Bei dem Verkaufsobjekt handelt es sich um einen Teil einer mit Wildwuchs und Bäumen bewachsenen Haldenfläche. Die Halde besteht aus Bergematerial des ehemaligen Wismutbergbaus (Halde/Schurf 19).

    Der Veräußerer weist darauf hin, dass die Verkaufsfläche früher bergbaulich genutzt wurde und ggf. noch nicht erfasste Belastungen vorhanden sind. Das Grundstück liegt in einem Gebiet, in dem mit flächenhaft erhöhten Arsen- und Schwermetallgehalten zu rechnen ist. Des Weiteren liegt das Grundstück innerhalb der radioaktiven Verdachtsfläche Nr. 17 (Pöhla) und einem festgelegten Radonvorsorgegebiet, aber derzeit radiologisch nicht relevant. Bei einer Nutzungsänderung ist eine ggf. Neuüberprüfung und Schutzmaßnahmen erforderlich.

    Auf dem Grundstück sind zahlreiche horizontale und vertikale Grubenbaue risskundig. Sanierungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Wismut-Altbergbau sind im Umfeld geplant, ob das Verkaufsgrundstück davon betroffen sein wird, ist dem Veräußerer derzeit nicht bekannt.

    Weiterhin befindet sich lt. Angabe des Veräußerers auf dem Grundstück ein Feldgehölz. Für dieses ist ein InVeKoS-Feldblock mit der Kennung DESNLE0000006207 vergeben.

    Private Müllablagerungen können nicht ausgeschlossen werden.

    Der Verkaufsgegenstand hat keine eigene Anbindung an öffentliche Straßen, d.h. es handelt sich um ein gefangenes Grundstück, ohne gesicherte Zuwegung. Eine Zuwegung ist nur über Flurstücke im Fremdeigentum bzw. Fremdflurstück 552/5 möglich. Eine dingliche Sicherung oder privatrechtliche Vereinbarung besteht nicht. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.

    Dem Veräußerer sind keine Hinweise auf Kampfmittel, Baulasten oder sonstige Satzungen bekannt.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt. Der Veräußerer weist ausdrücklich darauf hin, dass bei einer Begehung, welche auf eigene Gefahr erfolgt, größtmögliche Vorsicht geboten ist.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
  • Tags:
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