Bitte warten...

Grünfläche hinter einem bebauten Grundstück - teilweise vertragslos genutzt

  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Grünfläche hinter einem bebauten Grundstück - teilweise vertragslos genutzt
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Grünfläche hinter einem bebauten Grundstück - teilweise vertragslos genutzt
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Grünfläche hinter einem bebauten Grundstück - teilweise vertragslos genutzt
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Grünfläche hinter einem bebauten Grundstück - teilweise vertragslos genutzt
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Grünfläche hinter einem bebauten Grundstück - teilweise vertragslos genutzt
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Lageskizze - Grünfläche hinter einem bebauten Grundstück - teilweise vertragslos genutzt
    Lageskizze

Auktions-ID 441-0012

Bitte geben Sie jetzt ein Gebot ab.
20 EUR *
SP 20 EUR
Höchstgebot

Um auf dieses Objekt bieten zu können, müssen Sie zuerst einen Bietantrag stellen.

Dokumente

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Grünfläche hinter einem bebauten Grundstück - teilweise vertragslos genutzt
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Staatser Dorfstraße (hi. Nr. 17/19)
    39576 Hansestadt Stendal OT Staats
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 238 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Stendal von Staats, Blatt 371, Flur 1 Flurstück 143
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Aussage Bauamt
    Gemäß der Planungsauskunft der Hansestadt Stendal vom 27.09.2023 liegt das Grundstück im Außenbereich nach § 35 BauGB. Eine Erschließung ist nicht gesichert. Die Baumschutzsatzung der Hansestadt Stendal ist zu beachten.

    Die Stadt Stendal, Bauaufsicht, teilte im Schreiben vom 29.08.2023 mit, dass für das Grundstück keine Eintragungen im Baulastenverzeichnis vorliegen.

    Der Landkreis Stendal, Umweltamt, teilte im Schreiben vom 19.09.2023 mit, dass das Flurstück in dem nach § 9 BodSchAG LSA1 geführten Kataster schädlicher Bodenver­änderungen und Altlasten (Altlastenkataster) des Landkreises Stendal zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht als altlastverdächtige Fläche oder Altlast erfasst ist.

    Per E-Mail vom 21.11.2023 teilte der Landkreis Stendal, Umweltamt, mit, dass nach Prüfung festgestellt wurde, dass das Flurstück nicht innerhalb eines Schutzgebietes liegt und auch keine Schutzbestimmungen bestehen. Es befindet sich dennoch innerhalb der Prüfkulisse des Landes
    Sachsen-Anhalt.

    Das Umweltamt des Landkreises Stendal teilte in der Stellungnahme der unteren Wasserbehörde am 04.09.2023 mit, dass das Flurstück sich innerhalb einer Pufferzone für Trinkwassernotbrunnen befindet. Besondere Vorgaben ergeben sich daraus nicht. Innerhalb des Flurstückes befindet sich kein im Gewässerkataster des Landkreises Stendal erfasstes und damit zu unterhaltendes Gewässer I. oder II. Ordnung. Das Flurstück befindet sich außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten, von rechtskräftigen Überschwemmungsgebieten und eines Hochwasserrisikogebietes HQ200. Wasserrechte (z.B. für die Grundwasserentnahme o.ä.) und wasserwirtschaftliche Anlagen im Zuständigkeitsbereich der unteren Wasserbehörde, Landkreis Stendal, sind auf dem genannten Flurstück nicht erfasst. Auch verlaufen keine Hochwasserschutzanlagen (Deiche) auf dem oder in unmittelbarer Nähe zum Flurstück. Die Vorschriften des WHG und des WG LSA sind einzuhalten.

    Es bestehen wasserrechtlichen Belange (vergl. Auskunft). Pufferzone für Trinkwassernotbrunnen. Vorschriften des WHG und des WG LSA sind einzuhalten.

    Des Weiteren teilte der Landkreis Stendal, Ordnungsamt, vom 30.08.2023 Folgendes mit: Die Fläche wurde anhand vorliegender Unterlagen (Belastungskarten) überprüft. Erkenntnisse über eine Belastung auf dieser Fläche mit Kampfmitteln konnte nicht gewonnen werden. Bei der Durchführung von Tiefbauarbeiten und sonstigen erdeingreifenden Maßnahmen ist mit dem Auffinden von Kampfmitteln nicht zurechnen. Kampfmittelfunde jeglicher Art können jedoch niemals ganz ausgeschlossen werden.

    Gemäß Auskunft des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie vom 26.09.2023 befindet sich im Bereich des Grundstücks gemäß § 2 DenkmSchG LSA ein archäologisches Kulturdenkmal. Es handelt sich um eine mittelalterliche Fundstelle.

    Weiterhin teilte das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie am 11.12.2023 mit, dass nach derzeitigem Kenntnisstand auf der Liegenschaft, in Sichtweite zum Baudenkmal Dorfkirche gelegen, keine Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege unmittelbar berührt sind.
  • Makrolage
    Die Hansestadt Stendal ist Kreisstadt des Landkreises Stendal und die größte Stadt sowie Verkehrsknotenpunkt in der Altmark in Sachsen-Anhalt.

    Stendal liegt unweit westlich der Elbe in der südöstlichen Altmark etwa 55 km nördlich von Magdeburg auf der Achse Wolfsburg-Berlin. Berlin ist etwa 120 km, Hannover etwa 150 km, Leipzig etwa 160 km und Hamburg etwa 180 km entfernt.

    Bei Stendal kreuzen sich die B189 (Magdeburg-Wittenberge) und die B188 (Rathenow-Gardelegen). Geplant ist die Weiterführung der A14 („Altmark-Autobahn“) von Magdeburg über Stendal nach Schwerin.

    Der Verkehrslandeplatz Stendal ist der meistfrequentierte Flugplatz Sachsen-Anhalts. Neben der privaten Sportfliegerei wird er auch von Geschäftsfliegern sowie von der Bundespolizei und der Bundeswehr genutzt.

    Stendal ist eine Einheitsgemeinde und besteht aus der Kernstadt und weiteren 19 Ortschaften.

    Der Ortsteil Staats, ein Straßendorf mit Kirche, liegt am Südrand der Altmark und ist rund 20 Kilometer von Stendal entfernt.
  • Mikrolage
    Das Verkaufsgrundstück liegt in zentraler Ortslage von Staats und hier hinter dem Grundstück Staatser Dorfstraße 17/19 und nördlich des örtlichen Friedhofes.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Ja
  • Denkmalschutz Bemerkung
    , im Bereich des Grundstücks befindet ein archäologisches Kulturdenkmal. Es handelt sich um eine mittelalterliche Fundstelle.
  • Erschließung
    Nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.stendal.de
  • Behörde Hansestadt Stendal, Markt 1, 39576 Hansestadt Stendal, Tel.: 03931/ 65 1240
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das unregelmäßig geschnittene Flurstück 143 mit einer Grundstücksgröße von 238 m², lt. Grundbuchangabe.

    Die Fläche stellt sich teilweise als Teil einer kleineren innerörtlichen Grünfläche (Wiese) dar.

    Teilweise ist das Flurstück in die Nutzung des nördlichen Grundstückes per Zaunstellung eingebunden. Eine vertragliche Regelung liegt dem Veräußerer nicht vor, so dass von einer vertragslosen Nutzung auszugehen ist. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Aufgrund der hinten liegenden Lage handelt sich um ein gefangenes Flurstück, welches über keine öffentlich gesicherte Zuwegung verfügt. Lt. Angabe des Veräußerers wäre die Verkaufsfläche zwar über Flurstücke der Stadt zu erreichen, aber eine vertragliche Regelung oder eingetragene Grunddienstbarkeit existiert nicht. Ob künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
  • Tags:
1.145 Besucher