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Ehemalige Hausmülldeponie zwischen Bias und Pakendorf

  • Verkaufsgegenstand - Ehemalige Hausmülldeponie zwischen Bias und Pakendorf
    Verkaufsgegenstand
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  • Lageskizze - Ehemalige Hausmülldeponie zwischen Bias und Pakendorf
    Lageskizze

Auktions-ID 441-0005

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
14.100 EUR *
SP 500 EUR
Höchstgebot

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Datenänderung

15.01.2025
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld teilt dem Veräußerer per E-Mail am 15.01.2025 unter anderem mit, dass für den Verkaufsgegenstand kein Flächennutzungsplan existiert und demnach keine Ausweisung als Landwirtschaftsfläche erfolgen kann.

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Ehemalige Hausmülldeponie zwischen Bias und Pakendorf
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    nahe Mühlweg
    39264 Zerbst/Anhalt OT Jütrichau
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 21.916 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Zerbst Grundbuch von Jütrichau Blatt 585 Gemarkung Jütrichau Flur 10 Flurstück 66
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II, lfd. Nr. 2: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Mittel-, Niederspannungs- und Fernwirkkabel mit Nebeneinrichtungen innerhalb eines Schutzstreifens) für die Avacon AG mit Sitz in Helmstedt.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt die Eintragung in Abt. II, lfd. Nr. 2 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld teilt der Veräußerin im Schreiben vom 11.06.2024 u.a. mit, dass für den Verkaufsgegenstand im Altlastenkataster des Landkreises die Altablagerung mit der Kataster-Nr. 13053 ´Müllkippe Mühlenberg´ registriert ist. Die ehemalige Müllkippe liegt unmittelbar an der Gemarkungsgrenze zur Gemarkung Bias. Laut Altlastenkataster wurde die Müllkippe von ca. 1960 bis 1990 betrieben. Abgelagert wurden wohl Hausmüll, Sperrmüll. Bauschutt, Schrott, Asbest und Reifen. Unterlagen zu der Altablagerung liegen nicht vor. Das Falschfarbinfrarot von 1992 zeigt eine Teilung des Grundstückes aus der man schließen könnte, dass möglicherweise nur der südliche Teil zur Ablagerung genutzt wurde. Eventuell handelt es sich um eine alte Sand- oder Kiesgrube, die verfüllt wurde. Zur Mächtigkeit der Ablagerungen ist ebenfalls nichts bekannt. Die Altablagerung wurde in den Jahren 1991/1992 mit Erde abgedeckt und bepflanzt. Die Deponie ist eingezäunt und unregelmäßig bewachsen. Im südlichen Teil sind bewachsene Haufwerke vorhanden, die Fläche ist uneben. Untersuchungsergebnisse von Boden- oder Grundwasseruntersuchen liegen nicht vor.

    Hinsichtlich der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Fläche wird auf folgendes hingewiesen: Im Rahmen der Errichtung der Module ist sicherzustellen, dass eine geschlossene erosionsstabile Bodendecke erhalten bleibt. Die Rekultivierungsschicht des Deponiekörpers ist während der Errichtung, des Betriebs und des Abbaus der PV-Anlage vor Schäden und Erosion zu schützen. Da über die Mächtigkeit der vorhandenen Bodendecke nichts bekannt ist, sollte zum Herstellen eines Planums der Oberfläche einem Bodenauftrag der Vorrang vor einem Abschieben des Oberbodens gegeben werden. Ein Freilegen des Deponats ist zu unterbinden. Es wird empfohlen, vor Beginn der Arbeiten ein Baugrubengutachten zu erstellen und der unteren Bodenschutzbehörde vorzulegen. Die Standsicherheit der PV-Anlage kann in diesem Zuge gleich mit nachgewiesen werden. Im Rahmen der Baugrunduntersuchungen sollte das Bohrgut gemäß der Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung) vom 09.07.2021 (BGBI I S. 2598) untersucht und die Untersuchungsergebnisse ebenfalls der unteren Bodenschutzbehörde vorgelegt werden.

    Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld -Fachbereich Bauordnung- teilt der Veräußerin im Schreiben vom 19.06.2024 mit, dass auf dem Verkaufsgegenstand keine Baulasten eingetragen sind. in einem separaten Schreiben vom 20.06.2024 teilt die Behörde der Veräußerin u.a. mit, dass im Bereich des Grundstücks keine Sanierungs-, Entwicklungs-, oder Erhaltungsgebiete bekannt sind. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Zerbst/Anhalt (1. Ergänzung des FNP Gemarkung Bias) (wirksam seit 20.08.2009) ist der Verkaufsgegenstand zum Teil enthalten. Es ist außerhalb der Bestandsbebauung gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 a des BauGB vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634), in der derzeit gültigen Fassung, i.V.m. § Abs. 1 Nr. 1 BauNVO vom 21.11.2017 (BGBI. I S. 3786), in der derzeit gültigen Fassung, als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. In der Darstellung erfolgt keine Differenzierung der jeweiligen Landwirtschaftsfläche zwischen Acker und Grünland. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Planfeststellungsbeschlusses oder einer Rahmengestaltungssatzung. Eine Veränderungssperre ist nicht bekannt. Für das Gebiet wurde kein B-Plan aufgestellt. Für die bauplanungsrechtliche Beurteilung eines Vorhabens wird § 35 BauGB herangezogen. Auf dem Grundstück kann aus bauplanungsrechtlicher Sicht zunächst keine PV-Anlage aufgebaut werden, da gemäß § 35 Abs. 1 BauGB kein Privilegierungstatbestand erfüllt ist.

    Das Bau- und Liegenschaftsamt der Stadt Zerbst/Anhalt teilt der Veräußerin im Schreiben vom 31.05.2024 u.a. mit, dass sich das Grundstück im Außenbereich gem. § 35 BauGB befindet. Daher ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage ohne Bauleitplanverfahren zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Des Weiteren liegt das Grundstück nicht im Suchraum der Angebotsplanung möglicher Flächen zur Realisierung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen im Gemeindegebiet der Stadt Zerbst/Anhalt.
  • Makrolage
    Die Stadt Zerbst im Landkreis Anhalt-Bitterfeld liegt etwa 13 km nördlich der mittleren Elbe, etwa auf halbem Weg zwischen den Städten Magdeburg und Wittenberg. In Zerbst vereinigt sich der südliche Nuthearm mit den von Norden kommenden nördlichen und mittleren Nuthe-Zuflüssen. Das Gelände um Zerbst fällt von Osten nach Westen allmählich in Richtung Elbauen ab.

    Der Ortsteil Jütrichau liegt ca. 6 km nördlich der Elbe, zwischen den Städten Zerbst und Roßlau. Jütrichau wird von der Bundesstraße 184 (Magdeburg - Dessau-Roßlau) sowie der parallel verlaufenden Bahnstrecke Trebnitz-Leipzig durchquert. Der Autobahnanschluss Dessau-Süd der A 9 (Berlin - München) ist 21 km entfernt.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand liegt zwischen den kleinen Ortschaften Bias und Pakendorf in Verlängerung des Mühlweges.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    https://www.stadt-zerbst.de/
  • Behörde Stadt Zerbst/Anhalt, Schloßfreiheit 12, 39261 Zerbst/Anhalt, Tel.: (0 39 23) 754-0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt eine unbebaute Freifläche mit einer Größe von 21.916 m², lt. Grundbuchangaben.

    Der grundbuchlich als Landwirtschaft geführte Verkaufsgegenstand wurde von ca. 1960 bis 1990 als örtliche Hausmülldeponie betrieben und seither nicht weiter genutzt. Nachrichtlich wurden Hausmüll, Sperrmüll, Bauschutt, Schrott, Asbest und Reifen von insgesamt unbekannter Mächtigkeit abgelagert. Die Ablagerungen wurden 1991/92 mit Erde abgedeckt und bepflanzt. Die Deponie ist eingezäunt und unregelmäßig bewachsen. Im südlichen Bereich sind bewachsene Haufwerke vorhanden. Die Fläche ist uneben und nicht bewirtschaftet. Das Grundstück ist nicht erschlossen.

    Ergänzend weist die Veräußerin darauf hin, dass um auf einer ehemaligen Deponie Landwirtschaft zu betreiben, eine sorgfältige Planung und Umsetzung erforderlich ist. Es gilt zu prüfen, ob der Boden durch Schadstoffe der Deponie kontaminiert wurde. Hierzu ist eine Bodenanalyse Voraussetzung. Je nach Ergebnis kann es notwendig sein den Boden abzutragen und durch unbelasteten Boden zu ersetzen. Deponien werden durch eine verdichtete Schicht abgedichtet, um das Eindringen von Wasser zu verhindern sodass keine Schadstoffe freigesetzt werden. Eine geeignete Drainage muss installiert werden, damit Staunässe verhindert und das Wasser abgeführt werden kann. Nicht alle Pflanzen können auf einer Deponie angebaut werden. Es ist wichtig, Pflanzen zu wählen, die weniger empfindlich auf mögliche Bodenkontaminationen reagieren. Eine stetige Überwachung des Bodens ist von hoher Bedeutung, da sichergestellt werden muss, dass keine schädlichen Stoffe in die Nahrungskette gelangen. Zusammenfassend ist der Anbau auf einer ehemaligen Deponie möglich aber mit gründlicher Untersuchung, sorgfältiger Planung und gegebenenfalls mit speziellen Maßnahmen verbunden. Für die Nutzung der ehemaligen Deponie als Grün- oder Weidefläche müssen gleiche Maßnahmen und Untersuchungen erfolgen. Hinzu kommt, dass Deponien sogenannte Deponiegase wie zum Beispiel Methan freisetzen können. Ein effektives Belüftungs- und Gasmanagement ist erforderlich, um die Ansammlung von Gasen zu verhindern und ihre sichere Ableitung zu gewährleisten.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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