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Bestockte Fläche an der B417 im Lahntal

  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Bestockte Fläche an der B417 im Lahntal
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
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    Blick auf Verkaufsfläche
  • Lageskizze - Bestockte Fläche an der B417 im Lahntal
    Lageskizze
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Auktions-ID 435-0047

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Bestockte Fläche an der B417 im Lahntal
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    B417
    56379 Laurenburg
  • Bundesland Rheinland-Pfalz
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 293 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Diez von Laurenburg, Blatt 548, Flur 12 Flurstück 6/46
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Verbandsgemeindeverwaltung Diez bescheinigt im Schreiben vom 17.06.2024, dass gemäß Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis der Gemeinde Laurenburg das Flurstück nicht belastet ist.

    Die Bezirksregierung Koblenz teilte im Schreiben vom 12.12.1995 für das Vorgängerflurstück 6/28 mit, dass das Flurstück teilweise als Altlast eingestuft und in das Verdachtsflächen- und Altlastenkataster aufgenommen wird.

    Begründung: Es handelt sich um einen Teilbereich der ehemali­gen Berge- und Flotationshalde Laurenburg sowie um einen Teilbereich des ehemaligen Betriebsgeländes.
    Von Mitte der 30er Jahre bis 1954 wurde in Laurenburg eine Aufbereitungsanlage für altes Haldenmaterial betrieben. Bei dem Haldenmaterial handelte es sich um Rückstände des Erzbergbaus der Grube Holzappel. Das Ablagerungsvolumen umfaßt ca. 3.600.000 cbm.
    Die im Bereich der Halde durchgeführten Feststoff- und Sickerwasseruntersuchungen weisen Schwermetallkonzentrationen nach, die die oberen Prüfwerte 3 (Gefahrenabwehr für den Menschen unter Hinnahme von Nutzungseinschränkungen) der Expertengruppe Altlasten beim Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht - LfUG - sehr deut­lich überschreiten.
    Teilbereiche der Halde wurden mit einer aus Landesmitteln finanzierten Abdeckung gesichert. Hierdurch wurde das direkte Gefährdungspotential minimiert. Die Abfälle verblieben jedoch an Ort und Stelle. Eine Gefährdung i.S.d. § 25 I LAbfWAG ist daher weiterhin gegeben.
    Die Einstufung als Altlast (§ 26 Abs. 4 LAbfWAG) und die Registrierung im Verdachtsflächen- und Altlastenkataster (§ 27 Abs. 4 LAbfWAG) ist somit notwendig.

    Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord teilte im Schreiben vom 21.11.2011 mit, dass die geplante Sanierung der Halde Laurenburg abgeschlossen ist. Die Abnahme der Sanierungsarbeiten ist am 11.12.2007 erfolgt. Die Sanierungsmaßnahme ist abgerechnet, sodass sich hieraus keine Kostenbelastung für die BlmA ergibt.
    Die Kontaminationen wurden im Rahmen der Sanierung nicht beseitigt, sondern durch Abdeckung gesichert. Die Flächen sind daher nach wie vor als Altlast eingestuft. Auf Grund der durchgeführten Sanierung sind die Flächen auf der Liegenschaftskarte als „gesicherte Altlast - gALA“ dargestellt.
    Betroffen hiervon ist auch das Grundstück Gemarkung Laurenburg, Flur 12 Flurstück 6/46.

    Ergänzend dazu teilte die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord im Schreiben vom 18.11.2013 mit, dass das Flurstück 6/46 in der Gemarkung Laurenburg, Flur 12 im Bodenschutzkataster des Landes Rheinland-Pfalz kartiert ist. Über das Grundstück ver­läuft die Grenze der beiden Erfassungsbereiche 141 03 030 -0201 (Industrieabfall­deponie Dörnberg) und 441 03 030 -0202 (Ablagerungsstelle Lahntal). Auf dem Grundstück befindet sich die Rückstandshalde der ehem. Grube Holzappel. In der Grube wurden Blei-, Silber- und Zinkerze abgebaut. Im Bereich der Halde befand sich die Aufbereitung. Das „taube“ Gestein wurde in der angrenzenden Halde abgelagert.
    Das Grundstück wurde wegen der hohen Schwermetallbelastungen mit Bescheid vom 05.12.1995, Az.: 547-14103030-201 von der damaligen Bezirksregierung Koblenz teilweise als Altlast eingestuft. Zum Zeitpunkt der Einstufung hatte das Grundstück die Flurstücks Nummer 6/28. Die Halde wurde zwischenzeitlich teilweise umgelagert und durch Abdeckung mit unbelastetem Material saniert.
  • Makrolage
    Laurenburg ist eine Ortsgemeinde im Rhein-Lahn-Kreis in Rheinland-Pfalz. Sie liegt im Tal der Lahn und gehört der Verbandsgemeinde Diez an.

    Der Ort liegt umgeben von bewaldeten Bergen des Westerwald und Taunus im wohl schönsten Teil des romantischen Lahntals und versteht sich vornehmlich als Fremdenverkehrsgemeinde.

    Wahrzeichen des Ortes ist die Burg Laurenburg. Am Fuße der Burg liegt das Schloss Laurenburg mit seiner gepflegten Parkanlage. Der Schlossgarten steht Besuchern offen.

    Laurenburg verfügt über einen Bahnhof an der Lahntalbahn, wo die Züge der Linie RB 23 (Lahn-Eifel-Bahn) verkehren.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand liegt am westlichen Ortsausgang von Laurenburg direkt an der B417.

    Die Umgebung besteht aus Waldflächen und gewerblich genutzten Flächen. Die Lahn verläuft südöstlich der Verkaufsfläche.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Erschließung
    Der Verkaufsgegenstand liegt direkt an der B417.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.vgdiez.de
  • Behörde Verbandsgemeindeverwaltung, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Tel.: 06432/ 501 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt eine viereckig geschnittene, unbebaute Fläche mit einer Grundstücksgröße von 293 m², lt. Grundbuchangabe.

    Bei dem mit Gehölzen und Wildwuchs bewachsenen Flurstück handelt sich um einen Teilbereich der ehemaligen Berge- und Flotationshalde Laurenburg sowie um einen Teil des ehemaligen Betriebsgeländes.

    Auf dem Verkaufsgegenstand befindet sich eine gesicherte Altlast. Die Sanierung der Halde gilt als abgeschlossen. Das belastete Material befindet sich noch vor Ort und wurde im Rahmen der Sanierungsarbeiten nicht entfernt. Im nutzungsparallelen Zustand besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Der Veräußerer weist darauf auf, dass jedoch ein zukünftiger Handlungsbedarf nicht auszuschließen ist.

    Gemäß Angabe des Veräußerers liegt die Verkaufsfläche im Außenbereich gemäß § 35 BauGB, in der Landschaft ´Balduinsteiner Lahntal´, im Naturpark ´Nassau´ sowie in einem gentechnikfreien Gebiet nach § 19 LNatSchG. Eine Belastung mit Kampfmittel ist dem Veräußerer nicht bekannt. Gemäß öffentlich einsehbarem Landschaftsinformationssystem Rheinland-Pfalz liegt der Verkaufsgegenstand im Naturraum ´Lahntal und Limburger Becken´.

    Die Verkaufsfläche liegt direkt an der B417 und ist über diese auch erreichbar. Inwieweit eine Zufahrtsmöglichkeit von der B417 geschaffen werden kann, konnte nicht geprüft werden.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt. Sämtliche Angaben wurden durch den Veräußerer übermittelt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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