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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Teil einer ehemaligen Wassermühle in zentraler Lage am Kirchplatz mit Garagenzeile
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Immobilienart
Sonstige
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- Adresse
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Kirchplatz 1 bzw. Burgstraße
06724 Zeitz OT Kayna
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Bundesland
Sachsen-Anhalt
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
664 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Zeitz von Kayna, Blatt 208, Flur 5 Flurstück 63/3
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Leerstehend
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Zeitz ist eine Mittelstadt im Süden von Sachsen-Anhalt im östlichen Teil des Burgenlandkreises.
Von 1652 bis 1718 war Zeitz Residenzstadt des Herzogtums Sachsen-Zeitz. Als Residenz diente dem Herzog Moritz von Sachsen-Zeitz das Schloss Moritzburg. Seit dem 19. Jahrhundert entwickelte sich Zeitz zur Industriestadt sowie zu einem bedeutenden Bahnknotenpunkt. Vor allem aus diesen beiden Epochen haben sich viele wertvolle Altbauten und Kulturdenkmale erhalten, die das Stadtbild prägen.
Die Stadt liegt etwa 40 Kilometer südlich von Leipzig und 25 Kilometer nördlich von Gera. Die Kernstadt gliedert sich in die Unterstadt an der Weißen Elster und die Oberstadt am und auf dem Berg. Das Stadtgebiet grenzt im Südosten an die Landesgrenze nach Thüringen.
Zeitz liegt am Kreuzungspunkt der B2 (Leipzig-Gera) mit der B91 (Zeitz−Weißenfels) und der B180 (Naumburg−Altenburg). Über die B2 besteht Anschluss an die A4 bei Gera und über die B91 und B180 an die A9 bei Weißenfels und Naumburg.
Der Bahnhof Zeitz liegt an den Bahnstrecken Leipzig-Gera-Saalfeld und Weißenfels-Zeitz.
Der Ortsteil Kayna liegt etwa neun Kilometer südöstlich der Zeitzer Kernstadt und wird von der Schnauder durchzogen, die dem Schnaudertal seinen Namen gab.
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Mikrolage
Das Verkaufsobjekt liegt zentral in der Ortsmitte von Kayna am südlichen Ende des Kirchplatzes bzw. an der Burgstraße und stellt u.a. einen Teil einer ehemaligen Wassermühle dar.
Die nähere Umgebung besteht überwiegend aus ländlicher Wohnbebauung, der Kirche, einer Schule und Kita.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Ja
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Sonstiges
Gemäß ungeprüfter Internetrecherche Zeitungsartikel Mitteldeutsche Zeitung aus 2007 erbaute 1545 Ernfried von Ende auf Kayna ursprünglich die Schlossmühle. 1948 wurde die ehemals durch Kriegseinwirkungen zum Teil schwer zerstörte Mühle neu aufgebaut und in den 50er Jahren bis ca. 1989 nutzte die LPG die Mühle als Getreidemühle. Mündlich überliefert ist, dass der alte Mühlgraben mitten durch das Wohnhaus zur Mühle hinführte.
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
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Behörde
Stadtverwaltung Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz, Tel.: 3441/ 83 0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Energieausweis
Entfällt, unterliegt nicht dem GEG.
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Vertragsbestandteile
Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein unregelmäßig geschnittenes Flurstück mit einer Grundstücksgröße von 664 m², lt. Grundbuchangabe.
Das als Wohnbaufläche im Grundbuch eingetragene Grundstück liegt zentral in der Ortsmitte von Kayna direkt am Kirchplatz.
Der nördliche Teilbereich ist bebaut mit einem Teil der historischen und unter Denkmalschutz stehenden ´Wassermühle Kayna´ - ehemals Gutshaus. Der andere rechte Teil dieser ehemaligen Wassermühle steht im Fremdbesitz und wurde zwischenzeitlich saniert und für eine Wohnnutzung neu hergerichtet.
Der mittlere und südliche Teilbereich ist mit einer Garagenzeile und weiteren älteren Aufbauten bebaut.
Der Gebäudeteil wurde im EG mit Bruchstein und darüber in Fachwerk errichtet. Aufgrund der hängigen Lage weist das Gebäude unterschiedliche Höhen auf.
Das unterkellerte Gebäude befindet sich in einem stark baufälligen Zustand und weist Bauschäden und Baumängel auf.
An der Fassade sind Nässe- und Putzschäden sowie Verwitterungen und Schäden an den Gefachen vorhanden. An der Fachwerkholzkonstruktion sind großflächig Schäden und Zerstörungen erkennbar. Sofern noch vorhanden alte einfache, marode Fenster ohne Scheiben, teilweise offene Fensteröffnungen, im EG teilweise gesichert bzw. zugemauert. Alte, teilweise undichte Dacheindeckung mit mehreren größeren Fehlstellen und defekte Dachentwässerung. Es ist davon auszugehen, dass das Objekt über keinerlei technische bzw. nutzbare Ausrüstung mehr verfügt.
Das Objekt ist verschlossen. Eine Besichtigung des Objektes fand durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses nicht statt. Daher können keine weiteren Angaben zum Innenzustand, zu weiteren Bauschäden, zur ehemaligen Ausstattung und zu den weiteren Aufbauten gemacht werden.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich noch alte, nicht mehr nutzbare Ausstattungsgegenstände und Ablagerungen im Objekt befinden.
Der vereinbarte Kaufpreis bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück nebst Gebäude und seine wesentlichen Bestandteile. Im Objekt etwa vorhandene bewegliche Gegenstände und Einbauten werden nicht mit verkauft, es besteht kein Anspruch auf Übereignung. Der Verkauf erfolgt insofern ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers, der mit Übergabe des Objekts sein Eigentum an diesen etwa noch vorhandenen Gegenständen aufgibt. Es liegt im Ermessen des Erstehers, bewegliche Gegenstände und Einbauten auf eigene Kosten zu entsorgen oder weiter zu benutzen.
Die auf dem Verkaufsgrundstück stehenden Garagen wurden nicht vom Veräußerer errichtet. Ob es sich bei den Garagen um Bestandteile des Verkaufsobjektes handelt, konnte nicht geklärt werden. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.
Die von Süden eingefriedete Freifläche ist mit Gehölzen und Büschen verwildert und zugewachsen.
Lt. Lageskizze bebaut ein geringer Teil das zur Burgstraße davorliegende Nachbarflurstück 65/1. Augenscheinlich stimmt aber die Örtlichkeit nicht mit der Lageskizze überein.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de