Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt das Flurstück 5/59 der Flur 6 mit einer Grundstücksgröße von 12.322 m², lt. Grundbuchangabe.
Das Grundstück ist vertragsfrei und befindet sich in einem ca. 1990 entstandenen Aufforstungsgebiet.
Laut unverbindlicher Auskunft des Voreigentümers aus dem Jahr 2019 ist das Flurstück wie folgt bestockt:
25jähiger Ahorn, Gkl. A1,5%, B17,3%, C81%, 25jährige Esche, Gkl. A0,5%, B33,4%, C64,7%, D1,2%, 25jährige Linde, Gkl. B21,7%, C76,7%, D1,4%.
Das Grundstück wird im Grundbuch als Landwirtschaftsfläche geführt.
Gemäß Kartenmaterial verläuft der Wasserlauf ´Glume´ an der westlichen Grundstücksgrenze.
Der Verkaufsgegenstand hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland und eine Zuwegung ist nur über Flurstücke im Fremdeigentum möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.