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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Grundstück **teilweise allgemeines Wohngebiet** mit ehem. LPG-Tankstelle und Kleintierställen neben dem Schloss Gunsleben
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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Üppling (neben Hausnummer 2 a)
39393 Am Großen Bruch OT Gunsleben
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Bundesland
Sachsen-Anhalt
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
4.201 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Oschersleben von Gunsleben, Blatt 769, Flur 6, Flurstück 3/2
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II, lfd. Nr. 1: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Verlegungs-, Betreibungs-, Unterhaltungs- und Erneuerungsrecht für eine Schmutzwasserleitung nebst Grundstücksbegehungs- und befahrungsrecht einschließlich Schutzstreifenrecht von 6 m Breite mit Bau- und Einwirkungsbeschränkung) für den Trink- und Abwasserverband Börde.
Abteilung III: Keine Eintragungen.
Der Ersteher übernimmt die eingetragene Dienstbarkeit in Abt. II, lfd. Nr. 1 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragsfrei
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Am Großen Bruch ist eine Gemeinde im Landkreis Börde, die zur Verbandsgemeinde Westliche Börde gehört. Die Gemeinde liegt zwischen der Stadt Oschersleben (Bode) und der niedersächsischen Landesgrenze und besteht aus den Ortsteilen Gunsleben, Hamersleben, Neuwegersleben und Wulferstedt.
Der Ortsteil Gunsleben liegt ca. 20 km westlich von Oschersleben und ca. 22 km nördlich von Halberstadt. Die B 245 / B 246 verlaufen östlich des Ortes.
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Mikrolage
Das Verkaufsgrundstück befindet sich im östlichen Bereich von Gunsleben, neben dem Wohnhaus Üppling 2 a. Östlich des Grundstückes schließt sich das Gelände des Schloss Gunsleben an.
Das ehemalige Rittergut und spätere Schloss Gunsleben wurde erstmals im Jahre 1112 als Dependance des Klosters Hamersleben erwähnt. Von 1453 bis 1945 war es im Besitz der Familie von der Asseburg. Das barocke Gutshaus von 1754 und vermutlich auch das kurze Zeit später 1768 errichtete Inspektorenhaus wurden von Christoph Werner von der Asseburg erbaut. Das gründerzeitliche Herrenhaus von 1891 wurde durch Graf Maximilian Asche von der Asseburg erbaut und besitzt neben zwei Ecktürmen eine kunstvoll gestaltete Holzveranda. Zum Schloss gehört ein kleiner, 160 Jahre alter Park. Das Schloss befindet sich heute in Privatbesitz.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Keine Angabe
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Erschließung
Das Grundstück liegt an der Straße Üppling und ist medientechnisch straßenseitig vermutlich ortsüblich erschlossen (Wasser, Abwasser, Strom, Telefon).
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
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Behörde
Verbandsgemeinde Westliche Börde, Marktstraße 7, 39397 Gröningen, Tel.: 039403 / 9110
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt das vertragsfreie Flurstück 3/2 der Flur 6 mit einer Grundstücksgröße von 4.201 m², lt. Grundbuchangabe.
Der Verkaufsgegenstand hat einen unregelmäßigen Zuschnitt und ist im südlichen Bereich mit Kleintierställen und im nördlichen Bereich mit einer alten LPG-Tankstelle bebaut. Die Behälter der alten Tankstelle wurden bereits entsorgt. Im Schreiben vom 02.02.2018 teilte der Landkreis Börde dem Voreigentümer unter anderem mit, dass das Flurstück im Altlastenkataster nicht registriert ist.
Zum Zeitpunkt der Besichtigung durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses teilte ein Anwohner unverbindlich mit, dass die ehemalige Tankstelle, um 1966/68 errichtet und zur Wende stillgelegt wurde. Die Tanks sollen Anfang der 1990er Jahre entsorgt worden sein. Das Gebäude wurde als Mauerwerksbau mit Putz, einem massiven Flachdach sowie einem ebenerdigen Zugang (desolate Holztür) und einem weiteren Zugang auf einer höheren Ebene über eine Außentreppe und Schiebetor errichtet. Innen, auf der höheren Ebene, befindet sich eine Galerie mit Geländer. Das Gebäude befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen bis ruinösen Zustand. Unter anderem sind Mauerwerks- und Feuchtigkeitsschäden zu verzeichnen.
Ferner teilte der Anwohner mit, dass das die südliche Verkaufsfläche Bestandteil einer Gärtnerei gewesen sein soll. Der südliche Bereich war zur Besichtigung nicht zugängig. Dort sollen sich massive Ställe befunden haben, die ehemals der Hühnerhaltung gedient haben.
Auf dem Verkaufsgegenstand und in dem massiven Gebäude befinden sich Müllablagerungen (unter anderem Altmobiliar & Kanister unbekannten Inhaltes), die nicht mehr durch den Veräußerer beräumt werden. Der vereinbarte Kaufpreis bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück nebst Gebäuden und wesentliche Bestandteile. Im Objekt etwa vorhandene bewegliche Gegenstände und Einbauten werden nicht mit verkauft, es besteht kein Anspruch auf Übereignung. Der Verkauf erfolgt insofern ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers, der mit Übergabe des Objekts sein Eigentum an diesen noch vorhandenen Gegenständen aufgibt. Es liegt im Ermessen des Erstehers, bewegliche Gegenstände und Einbauten auf eigene Kosten zu entsorgen oder weiter zu benutzen.
Entlang der Ostgrenze und im südlichen Bereich ist das Grundstück stark mit Büschen und Bäumen zugewachsen, nicht zugängig und auch nur bedingt einsehbar.
Gemäß Kartenmaterial besteht im nördlichen Grundstücksbereich Grenzbebauung durch das Nachbargrundstück (Amt 1). Vertragliche Regelungen dazu bestehen nicht.
Die endgültige und verbindliche Bebauungsmöglichkeit für dieses Grundstück konnte vom Auktionshaus und Veräußerer nicht geklärt werden. Für eine mögliche Bebauung übernimmt das Auktionshaus und der Veräußerer keine Haftung. Die Bebauungsmöglichkeit ist abschließend nur über eine Bauvoranfrage zu klären.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de