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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Leerstehender Dachgeschossrohling nebst Kellerraum in gepflegter Eigentumswohnungsanlage *Wohnnutzung erlaubt*
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Immobilienart
Eigentumswohnung
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- Adresse
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56073 Koblenz am Rhein Stadtteil Rauental
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Bundesland
Rheinland-Pfalz
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
3.982 m², lt. Grundbuchangaben.
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Baujahr
Nicht bekannt.
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Grundbuch
Teileigentumsgrundbuch des Amtsgericht Koblenz von Koblenz, Blatt 14568, Flur 5, Flurstück 10/50 - Miteigentumsanteil von 12/1.000 verbunden mit dem Sondereigentum an dem Abstellraum im Haus 48 nebst Kellerraum - im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 28.
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Leerstehend
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Koblenz ist eine kreisfreie Großstadt und eines der fünf Oberzentren in Rheinland-Pfalz. Die Stadt liegt am Deutschen Eck, einer durch Mosel und Rhein gebildeten Mündungsspitze. Die nächstgelegenen Großstädte sind Bonn (etwa 60 km rheinabwärts), Wiesbaden und Mainz (etwa 90 km rheinaufwärts).
Im Westen der Stadt führt die Bundesautobahn 61 Ludwigshafen-Mönchengladbach vorbei, im Norden die West-Ost-Verbindung der Bundesautobahn 48, die die A 1 Saarbrücken-Köln mit der A 3 Frankfurt-Köln verbindet. Ferner führen die Bundesstraßen 9, 42, 49, 416, 258 und 327 durch das Stadtgebiet.
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Mikrolage
Der Verkaufsgegenstand befindet sich in Stadtteil Rauental im Moselbogen mit der letzten Moselstaustufe sowie südlich der Mosel und wird im Osten begrenzt durch die Altstadt, im Südwesten durch Moselweiß und im Süden durch die Goldgrube. Damit konstituiert dieser Stadtteil ein infrastrukturelles Bindeglied zwischen dem urbanen Zentrum von Koblenz und den Naherholungs- und Weinbaugebieten an der Mosel.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Keine Angabe
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Erschließung
Der Abstellraum verfügt über keine Anschlüsse an die Versorgungsmedien Wasser, Abwasser, Heizung und Elektrizität.
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
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Behörde
Stadt Koblenz, Willi-Hörter-Platz 1, 56068 Koblenz, Tel.: 0261 129-0, E-Mail: poststelle@stadt.koblenz.de
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Energieausweis
Die Erstellung ist beauftragt.
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Vertragsbestandteile
Die Veräußerung bedarf keiner Zustimmung des Verwalters.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein leerstehender Abstellraum im Dachgeschoss sowie ein Kellerraum des Hauses Blücherstraße 48 innerhalb einer mehrgeschossigen Eigentumswohnungsanlage.
Der Abstellraum verfügt über eine geschätzte Nutzfläche von 157 m², der Kellerraum über eine geschätzte Nutzfläche von 4,5 m². Die Schätzung der Nutzflächen erfolgte aus nicht maßstabsgerechten Grundrissen. Für die Flächenangaben übernehmen Veräußerer und Auktionshaus keine Haftung.
Der Abstellraum im Dachgeschoss ist nicht ausgebaut und befindet sich im Rohbauzustand. Gemäß Regelung der Gemeinschaftsordnung (Anlage zur Teilungserklärung der Ur.-Nr.: 1849/1989 des Notars Dr. jur. Jürgen Schumacher, Koblenz vom 13.09.1989) dürfen die als Abstellräume in der Teilungserklärung bezeichneten Einheiten zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Zustimmung der übrigen Wohnungs- und Teileigentümer hierzu oder die Zustimmung des Verwalters ist nicht erforderlich. Der Ausbau ist dem jeweiligen Eigentümer gestattet. Die Umbaumaßnahmen sind von den übrigen Eigentümern zu dulden, auch soweit gemeinschaftliches Eigentum hiervon betroffen ist. Die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und baubehördliche Vorschriften sind beim Umbau zu beachten.
Die endgültige und verbindliche Ausbaumöglichkeit für den Verkaufsgegenstand konnte vom Veräußerer und dem Auktionshaus nicht geklärt werden. Für die mögliche Ausbaumöglichkeit übernehmen Veräußerer und das Auktionshaus keine Haftung.
Das monatlich an die WEG-Verwaltung zu zahlende Hausgeld beträgt derzeit 51 Euro.
Dem Veräußerer liegen für den Verkaufsgegenstand keine Protokolle der Eigentümerversammlungen der vergangenen Jahre, keine Hausgeldabrechnungen und kein Wirtschaftsplan für das laufende bzw. kommende Jahr vor.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nur von außen nicht statt. Der Zugang zum Verkaufsgegenstand war nicht gegeben.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de