Bitte warten...

Teilweise bewaldete Fläche im Landkreis Havelland

  • Blick auf Flurstück 245 von Nordwest - Teilweise bewaldete Fläche im Landkreis Havelland
    Blick auf Flurstück 245 von Nordwest
  • Blick von West auf Flurstück 245 und auf die Umgebung - Teilweise bewaldete Fläche im Landkreis Havelland
    Blick von West auf Flurstück 245 und auf die Umgebung
  • Blick auf Weg südlich der Flurstücke 246 und 245 - Teilweise bewaldete Fläche im Landkreis Havelland
    Blick auf Weg südlich der Flurstücke 246 und 245
  • Blick von Flurstück 41 Richtung Nord Flurstücke 42 und 43 - Teilweise bewaldete Fläche im Landkreis Havelland
    Blick von Flurstück 41 Richtung Nord Flurstücke 42 und 43
  • Blick auf westliche Grenze Flurstück 41 - Teilweise bewaldete Fläche im Landkreis Havelland
    Blick auf westliche Grenze Flurstück 41
  • Blick auf östliche Grenze Flurstück 41 - Teilweise bewaldete Fläche im Landkreis Havelland
    Blick auf östliche Grenze Flurstück 41
  • Blick vom Nachbarflurstück 151/1 auf Flurstücke 40 und 41 - Teilweise bewaldete Fläche im Landkreis Havelland
    Blick vom Nachbarflurstück 151/1 auf Flurstücke 40 und 41
  • Blick von Nordost auf Flurstücke 43, 42 und 41 - Teilweise bewaldete Fläche im Landkreis Havelland
    Blick von Nordost auf Flurstücke 43, 42 und 41
  • Blick auf westliche Grenze Flurstücke 42 und 41 - Teilweise bewaldete Fläche im Landkreis Havelland
    Blick auf westliche Grenze Flurstücke 42 und 41
  • Lageskizze - Teilweise bewaldete Fläche im Landkreis Havelland
    Lageskizze

Auktions-ID 435-0007

Bitte geben Sie jetzt ein Gebot ab.
2.000 EUR *
SP 2.000 EUR
Startpreis

Um auf dieses Objekt bieten zu können, müssen Sie zuerst einen Bietantrag stellen.

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Teilweise bewaldete Fläche im Landkreis Havelland
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Nahe Knoblaucher Chaussee
    14669 Ketzin/Havel
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 3.756 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Nauen von Ketzin, Blatt 2828, Flur 19 Flurstücke 37/2, 39, 40, 41, 42, 43, 243, 244, 245 und 246
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II lfd. Nr. 5 nur lastend an Flurstück 41: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Energiekabelleitungsrecht) für die Verbundnetz Aktiengesellschaft in Leipzig.

    Abt. II lfd. Nr. 6 nur lastend an Flurstücken 39 und 41: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Energiekabelleitungsrecht) für die Verbundnetz Aktiengesellschaft in Leipzig.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt die Eintragungen in Abt. II lfd. Nrn. 5 und 6 als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Ketzin/Havel teilte in den Schreiben vom 20.04.2022/26.10.2023 Folgendes mit: Die Flurstücke liegen im planungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes wird nicht angestrebt. Der Flächennutzungsplan der Stadt Ketzin/Havel und Ortsteile weist für die Flurstücke Flächen für Wald und teilweise Flächen für die Landwirtschaft aus. Die Flurstücke liegen innerhalb eines Baubeschränkungsgebietes ´Bergwerksfeld Ketzin´ (31-0065) und innerhalb der Umgrenzung des Bodendenkmals „mittelalterlicher frühneuzeitlicher Ortskern“. Die Flurstücke befinden sich innerhalb einer Umgrenzung zum Schutz, zur Pflege und zur Erhaltung von Natur und Landschaft.
    Die Flurstücke 37/2, 39, 243, 244, 245 und 246 befinden sich an einer Altlastenverdachtsfläche.

    Der Landkreis Havelland teilte in den Schreiben vom 02.05.2022 und 10.10.2023 mit, dass die Grundstücke zum jetzigen Zeitpunkt nicht im Altlastenkataster des Landkreises Havelland als Altlastverdachtsfläche registriert sind.
    Per E-Mail vom 08.04.2024 teilt der Landkreis Havelland zu den Flurstücken 37/2, 39, 40, 41, 42 und 43 mit, dass entsprechend der Unterlagen für die Grundstücke kein Altlastenverdacht besteht. Zu den (Speicher- und Entlastungs-)Bohrungen oder ggf. vorliegenden (Chlorid- und/oder Kohlenwasserstoff-)Verunreinigungen im Zusammenhang mit dem ehem. Untergrundgasspeicher liegen derzeit keine Erkenntnisse vor. Somit besteht bei Beibehaltung der aktuellen Nutzung kein Handlungsbedarf aus Sicht des Bundesbodenschutzrechtes.

    Der Landkreis Havelland teilte in den Schreiben vom 25. und 29.09.2023 mit, dass die Flurstücke 37/2, 39, 40, 41, 42, 43, 243, 244 und 246 als Bodendenkmal Nr. 50519 „Dorfkern Mittelalter, Dorfkern Neuzeit“ in die Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen sind und das Flurstück 245 sich im Umgebungsschutz des Bodendenkmals Nr. 50519 „Dorfkern Mittelalter, Dorfkern Neuzeit“ befindet.

    Des Weiteren teilte der Landkreis Havelland in den Schreiben vom 22.04.2022 und 22.09.2023 mit, dass einige Gehölze auf den Flurstücken in den Anwendungsbereich der aktuell gültigen Baumschutzverordnung Havelland (BaumSchV-HVL) fallen und somit geschützte Landschaftsbestandteile sein können.
    Hinweis des Veräußerers: Das Vorhandensein gesetzlich geschützter Biotope (Trockenrasen) auf den Flurstücken 37/2, 39, 40, 41, 42 und43 kann nicht ausgeschlossen werden.

    Die Grundstücke liegen außerhalb eines als pauschale Kampfmittelverdachtsfläche bestimmten Gebietes.
  • Makrolage
    Ketzin/Havel ist eine amtsfreie Kleinstadt im Süden des Landkreises Havelland in Brandenburg.

    Ketzin liegt im Havelland zwischen Brandenburg an der Havel (ca. 25 km) und Potsdam (ca. 22 km) am nördlichen Ufer der Havel.

    Im Stadtteil Ketzin kreuzen sich die L86 (Nauen-Groß Kreutz) und L92 (Roskow-Neu Fahrland). Östlich der Gemeinde verläuft die A10 (westlicher Berliner Ring) mit der Anschlussstelle Potsdam-Nord (ca. 8 km entfernt).
  • Mikrolage
    Die Verkaufsfläche befindet sich ca. 3 km nordöstlich der Kernstadt Ketzin/Havel am Rande der ehemaligen Ortslage Knoblauch und ist von land- und forstwirtschaftlich nutzbaren Flächen umgeben.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Ja
  • Erschließung
    Keine öffentliche Zuwegung vorhanden.
    Die Erschließung der Flurstücke ist von der öffentlichen Knoblaucher Chaussee über das im Fremdeigentum stehende Flurstück 36 (im Gemeindeeigentum) möglich. Die Eintragung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes (GFL) auf dem Flurstück 36 ist ggf. notwendig. Es sind keine Erschließungsmaßnahmen geplant.
    Die Flurstücke sind nicht erschlossen.
    Vermutlich im Bereich bzw. über die Flurstücke 245, 246 sowie 37/2 verlaufen Mittelspannungsleitungen der E.DIS.
    In der Knoblaucher Chaussee verlaufen Mittelspannungsleitungen der E.DIS und eine öffentliche Trinkwasserleitung .
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.ketzin.de
  • Behörde Stadt Ketzin/Havel, Rathausstraße 7 und 29, 14669 Ketzin/Havel, Tel. 033 233/ 720 720
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt im Übrigen ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II (außer lfd. Nrn. 5 und 6) und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein unregelmäßig geschnittenes Grundstück mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 3.756 m², bestehend aus den zusammenhängenden 10 Flurstücken 37/2 mit 11 m², 39 mit 53 m², 40 mit 51 m², 41 mit 1.313 m², 42 mit 130 m², 43 mit 310 m², 243 mit 41 m², 244 mit 678 m², 245 mit 981 m² und 246 mit 188 m², jeweils lt. Grundbuchangabe.

    Bei dem unebenen und nicht eingefriedeten Verkaufsgegenstand handelt es sich teilweise um bewaldete Fläche und teilweise um Unlandfläche. Das Vorhandensein von Bauwerksresten, z.T. im Erdreich kann nicht ausgeschlossen werden.

    Die Flurstücke haben keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland, eine Erschließung ist von der öffentlichen Knoblaucher Chaussee über das im Fremdeigentum stehende Flurstück 36 (im Gemeindeeigentum) möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar. Die Eintragung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes (GFL) auf dem Flurstück 36 ist ggf. notwendig.


    Die Grundstücke befinden sich im Bereich des ehemaligen Untergrundgasspeichers Ketzin: Die ersten Erkundungen zur Errichtung eines Untergrundspeichers erfolgten ab den 1960er Jahren. Ca. im Jahre 1964 wurde östlich von Ketzin in der Gemeinde Knoblauch der erste Untergrundgasspeicher der DDR in Betrieb genommen. Verschiedene Gasausbrüche bis an die Oberfläche zwangen ca. in den Jahren 1966/67 zur Aufgabe des Ortes und Umsiedlung der Einwohner nach Ketzin. Das Dorf einschließlich der Kirche wurde vom Staat aufgekauft und abgerissen. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ketzin/Havel) und Stellungnahmen des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vom 03. und 22.01.2024 unter Dokumente.

    Nach Abstellung der seinerzeitigen technischen Mängel wurde der Speicher 25 Jahre problemlos betrieben. Der Betrieb des ursprünglichen Speichers ist inzwischen eingestellt und Anlagen wurden bis 2006 zurückgebaut.

    Eine nachfolgende Nutzung zu wissenschaftlichen Zwecken endete im August 2013. Über eine weitere Nutzung liegen dem Landesamt für Bergbau keine Erkenntnisse vor.

    Die Grundstücke liegen vollständig im Bergwerkseigentum an dem „Bergwerksfeld Ketzin“ (31-0065). Das Bergwerkseigentum gewährt das unbefristete Recht zur Aufsuchung und Gewinnung von Formationen und Gesteinen, die zur unterirdischen behälterlosen Speicherung geeignet sind, innerhalb festgelegter Feldesgrenzen.
    Rechtsinhaberin des Bergwerkseigentums ist die VNG Gasspeicher GmbH Leipzig - Berggrundbuch, Blatt 34.

    Das Bergwerkseigentum gestattet noch keine konkreten Gewinnungsmaßnahmen. Diese wären erst nach weiteren Genehmigungsverfahren, den Betriebsplanzulassungsverfahren zulässig.

    Die Flurstücke befinden sich im Baubeschränkungsgebiet Ketzin. Dieses ist aus einem Bergbauschutzgebiet (Speicherschutzgebiet) gemäß Berggesetz der DDR i.V.m. Regelungen des Einigungsvertrages hervorgegangen. Da sich der Untergrundspeicher Ketzin zum 03.10.1990 noch in Betrieb befand, erfolgte automatisch die Umwandlung des Bergbauschutzgebietes in ein Baubeschränkungsgebiet.
    Konkrete Baumaßnahmen innerhalb von Baubeschränkungsgebieten bedürfen gem. § 108 Bundesberggesetz (BBergG) der Zustimmung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe.
    Hierbei ist zu beachten, dass Bohrungen nicht überbaut werden dürfen und in ihrem weiteren Umkreis Inhomogenitäten hinsichtlich der Standsicherheit nicht auszuschließen sind.
    Die Lagen der Bohrpunkte sind allerdings teilweise unbekannt, da sie mitunter nicht auf Karten verzeichnet sind, so laut Auskunft des Landesamtes für Bergbau. Im Bereich der hiesigen Flurstücke sind Bohrpunkte explizit nicht bekannt, können aber nicht ausgeschlossen werden.

    Das Landesamt für Bergbau (LBGR) behandelt die Bohrpunkte wegen möglicher Chlorid- und/oder Kohlenwasserstoffverunreinigungen als Altlastenverdachtsflächen. Siehe hierzu auch die Auskunft der unteren Bodenschutzbehörde vom 08.04.2024 unter Aussage Bauamt.

    Die Grenze des Bergwerkfeldes Ketzin und die einzelnen Baubeschränkungsgebiete wurden nachrichtlich in die Planzeichnung des FNP übernommen.

    Aufgrund der Lage im rückgebauten Siedlungsgebiet sind abfallrechtlich relevante Belastungen nicht auszuschließen.

    Der Veräußerer weist darauf hin, dass vermutlich im Bereich bzw. über die Flurstücke 245, 246 sowie 37/2 Mittelspannungsleitungen der E.DIS verlaufen.

    Die Flurstücke 37/2, 39, 243, 244, 245 und 246 befinden sich in der Nähe der weiter südwestlich gelegenen im Altlastenkataster registrierten „Altablagerung Knoblauch, südlich der Dorfstelle Knoblauch“, welche profiliert und mit Boden abgedeckt wurde.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt. Sämtliche Angaben wurden durch den Veräußerer übermittelt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
  • Tags:
909 Besucher