-
- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
-
Titel
Vermietetes Grundstück mit 13 Garagen im Nutzereigentum in der Landeshauptstadt Schwerin
-
Immobilienart
Grundstück
-
- Adresse
-
Mittelweg (gegenüber Hausnummer 9)
19059 Schwerin-Weststadt
-
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
-
Land
Deutschland
-
Grundstücksgröße
491 m², lt. Grundbuchangabe.
-
Baujahr
-
Grundbuch
Amtsgericht Schwerin von Schwerin, Blatt 13475, Flur 6, Flurstück 1/3
-
Belastungen im Grundbuch
Abt. II, lfd. Nr. 3: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wegerecht) für Privatperson.
Abt. II, lfd. Nr. 4: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wegerecht) für Privatperson.
Abt. II, lfd. Nr. 13: Beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Abwasserleitungsrecht) für die Landeshauptstadt Schwerin, Schweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin.
Abt. III: Keine Eintragungen.
Der Ersteher übernimmt die eingetragenen Dienstbarkeiten in Abt. II, laufende Nummern 3, 4 und 13 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
-
Wohnfläche
-
Gewerbefläche
-
Gesamtfläche
-
Nutzungsart
Vermietet
-
Bruttojahresmiete
-
Betriebskostenanteil
-
Nettojahresmiete
Ca. 1.392 €
-
Makrolage
Schwerin ist die Hauptstadt des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die kreisfreie Mittelstadt ist die kleinste Landeshauptstadt der Bundesrepublik Deutschland und zugleich die einzige, die keine Großstadt ist.
Südlich von Schwerin verläuft die Bundesautobahn 24 von Hamburg nach Berlin. Von ihr zweigt am Autobahnkreuz Schwerin das nördliche Teilstück der A 14 nach Norden in Richtung Wismar ab.
Der Stadtteil Weststadt gehört zu Schwerin.
-
Mikrolage
Der Verkaufsgegenstand befindet sich an der Straße ´Mittelweg´, gegenüber der Hausnummer 9. Die Umgebung besteht überwiegend aus Wohnblöcken und gewerblich genutzten Grundstücken.
-
- Sanierungsgebiet
-
Nein
-
- Denkmalschutz
-
Keine Angabe
-
-
-
-
Dach / Dachrinnen / Schornstein
-
-
-
-
-
-
-
Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung/ Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Für das Verkaufsobjekt liegen Kopien der Mietverträge vor. Gern stellen wir Ihnen diese Unterlagen zur Verfügung. Senden Sie uns bitte eine E-Mail an kontakt@dga-ag.de unter Angabe Ihres vollständigen Namens, der Adresse, einer Rufnummer und Ihrer E-Mailadresse.
-
Behörde
Landeshauptstadt Schwerin, Packhof 2-6, 19053 Schwerin, Tel.: 0385/ 545 -1001
-
Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
-
-
Vertragsbestandteile
Dem Ersteher ist bekannt, dass das Objekt von der Deutschen Bahn AG stammt und damit zahlreiche bahnspezifische Verpflichtungen übernommen werden müssen. Diese bahnspezifischen Verpflichtungen bzw. Besonderheiten sowie im Zuge des Erwerbs im Grundbuch dinglich zu sichernde Rechte sind in der Bezugsurkunde UVZ-Nr. XX/2024 des Notars Dr. Uwe Ritter, vom XX.XX.2024, zusammengefasst, auf deren Inhalt wird im Kaufvertrag verwiesen. Diese Bezugsurkunde wird dem Ersteher in beglaubigter Abschrift übergeben.
Darüber hinaus erfolgt die Veräußerung ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Soweit Lasten in Abteilung II des Grundbuches eingetragen sind oder auf Grundlage des noch abzuschließenden Grundstückskaufvertrages eingetragen werden - z.B. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, sonstige Dienstbarkeiten sowie etwaige Sanierungsvermerke - sind diese von dem Ersteher entschädigungslos und ohne Anrechnung auf das Höchstgebot zu übernehmen. Dies gilt auch für Baulasten.
Der Veräußerer hat in der Regel die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab Besitzübergang zu sorgen hat.
Entgegen Ziffer 10 der allgemeinen Versteigerungsbedingungen erfolgt der Nutzen-/Lastenwechsel an dem Monatsersten, der auf die vollständige Kaufpreishinterlegung folgt, frühestens jedoch zum 01. November 2024.
Der Anspruch auf Eigentumsverschaffung ist nur mit Zustimmung des Auktionshauses und des Verkäufers abtretbar.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen, wie besichtigt oder nicht besichtigt sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
-
Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt das Flurstück 1/3 der Flur 6 mit einer Grundstücksgröße von 491 m², lt. Grundbuchangabe.
Auf dem Grundstück befinden sich zwei Garagenzeilen mit insgesamt 13 Garagen in Fremdeigentum in der Regel im Eigentum der Nutzer/Mieter. Vom Veräußerer wird lediglich der Grund und Boden vermietet. Die Jahresnettopacht für den Grund und Boden von 12 Garagen beträgt ca. 1.392 Euro. Bei einer Garage ist das Mietverhältnis gestört. Es besteht ein Mietvertrag für den Grund und Boden mit dem Nutzer, jedoch erfolgen seit Jahren keine Zahlungen. Es obliegt dem Ersteher hier eine Klärung herbeizuführen.
Der Veräußerer teilt mit, dass der Verkaufsgegenstand vermutlich von einer Gasleitung tangiert wird. Nähere Informationen liegen dem Veräußerer und dem Auktionshaus jedoch nicht vor.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Objekt noch nicht von Bahnbetriebszwecken freigestellt ist und damit der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes unterliegt. Zur Überführung des Kaufgegenstandes aus der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit in die kommunale Planungshoheit ist die Durchführung eines Freistellungsverfahrens gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich.
Gemäß § 23 AEG liegt der Bahnbetriebszweck eines Grundstücks, das Betriebsanlage einer Eisenbahn ist oder auf dem sich eine Betriebsanlage einer Eisenbahn befindet, im überragenden öffentlichen Interesse und dient der Aufrechterhaltung sowie der Weiterentwicklung der Eisenbahninfrastruktur im Rahmen der kurz-, mittel- oder langfristig prognostizierbaren zweckentsprechenden Nutzung. Daher kann das Grundstück nur freigestellt werden, wenn das Interesse des Antragstellers an der Freistellung das vorgenannte überragende öffentliche Interesse überwiegt, kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist.
Dass das Interesse des Antragstellers das überragende öffentliche Interesse überwiegt, ist in der Regel nicht gegeben, sodass der Kaufgegenstand möglicherweise vom Eisenbahn-Bundesamt nicht gemäß § 23 AEG von Bahnbetriebszwecken freigestellt wird.
Der Kaufgegenstand verbleibt in diesem Fall in der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes. Das hat zur Folge, dass der Kaufgegenstand nicht der kommunalen Planungshoheit der zuständigen Kommune/Behörde unterliegt. Ein ggf. erforderliches Planungs- und Baurecht für eine nicht bahnaffine Nutzung kann durch die Kommune in diesen Fällen in der Regel nicht gewährt werden.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt. Sämtliche Angaben wurden durch den Veräußerer übermittelt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
-
- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de