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Über 2,3 Hektar vertragsfreie Grünfläche zwischen 2 Bahnlinien **angrenzend an Eigenheimsiedlung**

  • Blick auf die Verkaufsfläche und Umgebung - Über 2,3 Hektar vertragsfreie Grünfläche zwischen 2 Bahnlinien **angrenzend an Eigenheimsiedlung**
    Blick auf die Verkaufsfläche und Umgebung
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  • Mühlweg - Über 2,3 Hektar vertragsfreie Grünfläche zwischen 2 Bahnlinien **angrenzend an Eigenheimsiedlung**
    Mühlweg
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Auktions-ID 431-0001

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
35.700 EUR *
SP 8.500 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Über 2,3 Hektar vertragsfreie Grünfläche zwischen 2 Bahnlinien **angrenzend an Eigenheimsiedlung**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Waidaweg (Mühlweg)
    06317 Seegebiet Mansfelder Land OT Röblingen am See
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 23.382 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Eisleben von Röblingen, Blatt 1917, Flur 19, Flurstücke 7, 8, 11, Gemarkung Röblingen
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II, lfd. Nr. 2 (betrifft Flurstück 7): Der jeweilige Eigentümer ist verpflichtet, den Teil des dienenden Grundstückes, der in dem der Eintragungsbewilligung beiliegenden Lageplan rot gefärbt ist, nicht mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen, die die Übersicht auf die Straße Oberröblingen-Querfurt oder den in km 0,67 kreuzenden Überweg behindern könnten, auch dort keine die Übersicht behindernde Baulichkeit zu errichten. Zu Gunsten der Reichsbahngesellschaft, vertreten durch die Reichsbahndirektion Halle/Saale.

    Abt. II, lfd. Nr. 3 (betrifft Flurstück 11): Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Trinkwasserleitungsrecht) für die MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH in Merseburg.

    Abt. II, lfd. Nr. 4 (betrifft Flurstück 7): Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Trinkwasserleitungs- und Schachtrecht) für die MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH in Merseburg.

    Abt. II: noch einzutragende Dienstbarkeit gemäß Gestattungsvertrag vom 22.05.2018/31.05.2018 (siehe Anlage 2 zum notariellen Grundstückskaufvertag).

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt die Eintragungen in Abt. II, lfd. Nrn. 2 - 4 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.

    Ersteher und Veräußerer bewilligen und beantragen die noch einzutragende Dienstbarkeit in Abt. II des Grundbuches gemäß Gestattungsvertrag auf Grundlage der Anlage 2 zum notariellen Grundstückskaufvertrag. Die Kosten der Eintragung der noch einzutragenden Dienstbarkeit werden vom Veräußerer übernommen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 20.12.2019 unter anderem mit, dass die Flurstücke im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes liegen. Allgemeine Art der baulichen Nutzung: Grünland, Heideland, Sukzession.

    Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt (Bau- und Kunstdenkmalpflege) teilte dem Veräußerer in der E-Mail vom 11.04.2023 mit, dass seitens der Bau- und Kunstdenkmalpflege keine Belange betroffen sind.

    Im Schreiben vom 03.03.2022 teilte das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt (Bodendenkmalpflege) dem Veräußerer unter anderem Folgendes mit: Die Flurstücke befinden sich im Bereich archäologischer Kulturdenkmale (Neolithikum - Einzelfund; Bronzezeit - Siedlung; Eisenzeit - Siedlung; Römische Kaiserzeit - Körperbestattungen, Völkerwanderungszeit - Körperbestattung; undat. Siedlung, Körperbestattungen), (...).
    Bei Bodeneingriffen ist davon auszugehen, dass in archäologische Funde und Befunde eingegriffen wird. Aus archäologischer Sicht kann Bodeneingriffen in der Regel dennoch zugestimmt werden, wenn gemäß § 14 (9) DenkSchG LSA durch Nebenbestimmungen gewährleistet ist, dass das Kulturdenkmal in Form einer fachgerechten Dokumentation der Nachwelt erhalten bleibt (Sekundärerhalt). Art, Dauer und Umfang der Dokumentation sind rechtzeitig im Vorfeld der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem LDA abzustimmen.

    Der Landkreis Mansfeld Südharz (Umweltamt) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 27.02.2023 unter anderem Folgendes mit:
    Untere Naturschutzbehörde: Nach Durchsicht der hier vorhandenen Dateien ist festzustellen, dass die Flurstücke der Gemarkung Röblingen nicht in einem Nationalpark, Naturschutzgebiet, in einem Nationalen Naturmonument oder als solchem einstweilig sichergestellten Gebiet liegen. Auch sind andere Schutzbestimmungen offensichtlich nicht tangiert.
    Untere Wasserbehörde: Das Objekt berührt kein Trinkwasserschutzgebiet.
    Die Flurstücke 7 und 8 befinden sich in dem per Verordnung vom 27.03.2013 durch das Landesverwaltungsamt Halle festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Gewässers ´Weida´.
    (Gemäß Schreiben vom 20.11.2019 teilte der Landkreis Mansfeld-Südharz ergänzend dazu mit, dass das Flurstück 11 teilweise in dem Überschwemmungsgebiet des Gewässers ´Weida´ liegt.)
    In diesem Gebiet ist die Errichtung- bzw. Erweiterung von baulichen Anlagen gemäß § 78 (1) Nr. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. S. 2585), in der derzeitig gültigen Fassung, untersagt. Die zuständige Behörde kann gemäß § 78 (3) WHG auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilen, wenn im Einzelfall das Vorhaben die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verlorengehendem Retentionsraums zeitgleich und ortsnah ausgeglichen wird, den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert, den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und hochwasserangepasst ausgeführt wird.
    Es wird darauf verwiesen, dass in Überschwemmungsgebieten nicht ohne Genehmigung der Wasserbehörde, unbeschadet anderer Vorschriften, wassergefährdende Stoffe gelagert, die Erdoberfläche erhöht oder vertieft, bauliche Anlagen hergestellt oder geändert, Baum- und Strauchpflanzungen angelegt und Materialien, die den Hochwasserabfluss hindern können (Erde, Holz, Sand, Steine und dergleichen) gelagert werden.
    Südwestlich der Grundstücksgrenze des Flurstückes 7 befindet sich das Gewässer zweiter Ordnung ´Pietschbach´.
    Da sich das Gewässer ´Pietschbach´ unmittelbar an der Grundstücksgrenze und im Außenbereich befindet, wird auf § 50 des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA), in der Fassung vom 17.02.2017 (GVBl. S. 33), in der derzeit gültigen Fassung, verwiesen.
    Weitere wasserrechtliche Belange werden nicht berührt.

    Untere Bodenschutzbehörde: In der Datei schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten des Landes Sachsen-Anhalt liegen für die Grundstücke keine Einträge vor. Schädliche Bodenveränderungen im Sinne von § 2 Abs. 3 Bundes-Bodenschutzgesetz sind nicht bekannt.

    Im Schreiben vom 23.02.2023 teilt der Landkreis Mansfeld-Südharz (Amt für Brand- und Katastrophenschutz) teilte dem Veräußerer unter anderem mit, dass die Flächen anhand der zurzeit vorliegenden Unterlagen (Belastungskarten) und Erkenntnisse überprüft wurden.
    Erkenntnisse über eine Belastung der aufgeführten Flächen mit Kampfmitteln, konnte anhand dieser Unterlagen nicht gewonnen werden.

    Der Landkreis Mansfeld-Südharz (Bauordnungsamt) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 21.02.2023 mit, dass für die Flurstücke keine Baulasteintragungen im Baulastenverzeichnis erfolgt sind.

    Im Schreiben vom 28.11.2019 teilte das Landesamt für Geologie und Bergwesen dem Veräußerer unter anderem Folgendes mit:
    Bergbau: Am nachgefragten Standort (genannte Flurstücke) bestehen keine bergbaulichen Beschränkungen, die den Maßgaben des Bundesberggesetzes unterliegen.
    Hinweise auf mögliche Beeinträchtigungen durch umgegangenen Altbergbau liegen dem Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt für die Grundstücke ebenfalls nicht vor.
    Geologie: Der geologische Untergrund im Bereich des Objektes wird auch aus Gesteinen des Oberen Buntsandsteins gebildet, die potentiell subrosionsgefährdete Horizonte aufweisen. Aufgrund des Vorhandenseins dieser Horizonte und durch den entsprechenden Aufbau des Untergrundes liegt im südlichen Teil des Grundstückes eine potentielle Gefährdung vor. Erdfälle sind allerdings im Subrosionskataster des LAGB bisher nicht dokumentiert, so dass eine Gefährdung hier als sehr gering eingeschätzt wird. Im Bereich des Grundstückes liegen Abschwemmmassen mit einer Mächtigkeit von mehreren Metern vor, die von ebenfalls mehrere Meter mächtigen pleistozänen Kiesen und tertiären Sanden und bereichsweise von Mudde unterlagert werden. Im Bereich des Grundstückes ist mit oberflächennahen Grundwasserständen 2 m unter Gelände zu rechnen.
    Es wird empfohlen, bei Neubebauungen standortkonkrete Baugrunduntersuchungen durchführen zu lassen.
  • Makrolage
    Seegebiet Mansfelder Land ist eine Gemeinde im Landkreis Mansfeld-Südharz.

    Der Ort liegt zwischen Halle (Saale) und der Lutherstadt Eisleben. Die Gemeinde liegt zum Teil auf der landwirtschaftlich genutzten Mansfelder Platte und der seenreichen Eislebener Niederung, hier liegt der vier Kilometer lange Süße See. Im Westen steigt das Gelände zum bewaldeten Harzausläufer Hornburger Sattel auf. Am Steilhang Riß zwischen Wormsleben und Seeburg liegt das nördlichste Weinanbaugebiet Deutschlands.

    Der Ortsteil Röblingen am See gehört zur Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand befindet sich zwischen 2 Bahnlinien, an dem Waidaweg (Mühlweg) und angrenzend an eine Eigenheimsiedlung.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Ja
  • Denkmalschutz Bemerkung
    Die Flurstücke befinden sich im Bereich eines archäologischen Kulturdenkmals gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 DenkmSchG LSA.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.seegebiet-mansfelder-land.de
  • Behörde Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land, Pfarrstraße 8, 06317 Seegebiet Mansfelder Land OT Röblingen am See, Tel.: 034 774/ 444 - 0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen die Flurstücke 7 (12.689 m²), 8 (170 m²) und 11 (10.523 m²) der Flur 19 mit einer insgesamten Grundstücksgröße von 23.382 m², jeweils lt. Grundbuchangabe.

    Das Verkaufsobjekt ist eine naturbelassene, teilweise mit Bäumen bewachsene Grünfläche, zwischen 2 Bahnlinien und angrenzend an eine Eigenheimsiedlung. Das Grundstück ist vertragsfrei.

    Durch das Flurstück 7 verläuft das schmale Fremdflurstück 9.

    Der Veräußerer teilt mit, dass es einen Gestattungsvertrag mit der DB Netz AG vom 22./31.05.2018 über den Betrieb eines Streckenfernmeldekabels nebst Oberleitungsmast gibt. Dieser Gestattungsvertrag wird im Zuge des Verkaufs als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Der Gestattungsvertrag ist unter dem Punkt Dokumente als PDF-Datei veröffentlicht und wird dem notariellen Grundstückskaufvertrag als Anlage 2 zu Beweiszwecken beigefügt.

    In Abteilung II des Grundbuches ist für das Flurstück 7 unter anderem eine Eintragung vorhanden, die besagt, dass der jeweilige Eigentümer verpflichtet ist zu Gunsten der Reichsbahngesellschaft, den Teil des dienenden Grundstückes, der in dem der Eintragungsbewilligung beiliegenden Lageplan rot gefärbt ist, nicht mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen, die die Übersicht auf die Straße Oberröblingen-Querfurt oder den in km 0,67 kreuzenden Überweg behindern könnten, auch dort keine die Übersicht behindernde Baulichkeit zu errichten.

    Aus der Eintragung selbst gehen der betroffene Teilbereich sowie die Größe nicht hervor. Gemäß diesbezüglicher Recherche des Veräußerers, liegt dem Amtsgericht Eisleben zur o. g. Eintragung kein Lageplan vor. Aus der Grundstücksakte des Amtsgerichts ging lediglich hervor, dass das betroffene Flurstück 7 aus der Bodenreform entstanden ist. Eine Klärung obliegt dem Ersteher. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Pietschbach verläuft südöstlich am und partiell auf dem Verkaufsflurstück 7 und der Wasserlauf ´Waida´ verläuft teilweise über den nördlichen Grundstücksbereich des Verkaufsflurstücks 7. Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass der anliegende „Mühlweg“ den nördlichen Grundstücksbereich des Verkaufsflurstückes 7 tangiert.

    Das Objekt liegt im Bereich archäologischer Kulturdenkmale. Die Flurstücke 7 und 8 befinden sich vollständig und das Flurstück 11 teilweise in dem Überschwemmungsgebiet des Gewässers ´Weida´.

    Eine endgültige und verbindliche Bebauungs-/Nutzungsmöglichkeit für dieses Grundstück konnte vom Auktionshaus und dem Veräußerer nicht geklärt werden. Eine verbindliche Auskunft zur möglichen Bebaubar-/Nutzungsmöglichkeit ist nur über eine förmliche Bauvoranfrage oder einen Antrag auf Baugenehmigung zu klären.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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