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Ehemaliges Betriebsgrundstück eines Landwirtschaftsbetriebes mit ruinöser Pumpstation & Lager und Teilbereichen von Jauchebecken

  • Verkaufsgegenstand - Ehemaliges Betriebsgrundstück eines Landwirtschaftsbetriebes mit ruinöser Pumpstation & Lager und Teilbereichen von Jauchebecken
    Verkaufsgegenstand
  • Ruinöse Bebauung - Ehemaliges Betriebsgrundstück eines Landwirtschaftsbetriebes mit ruinöser Pumpstation & Lager und Teilbereichen von Jauchebecken
    Ruinöse Bebauung
  • Ehemaliges Gülle-/ Jauchebecken - Ehemaliges Betriebsgrundstück eines Landwirtschaftsbetriebes mit ruinöser Pumpstation & Lager und Teilbereichen von Jauchebecken
    Ehemaliges Gülle-/ Jauchebecken
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    Ehemaliges Gülle-/ Jauchebecken
  • Zufahrt mit Mauer  - Ehemaliges Betriebsgrundstück eines Landwirtschaftsbetriebes mit ruinöser Pumpstation & Lager und Teilbereichen von Jauchebecken
    Zufahrt mit Mauer
  • Ehemaliges Betriebsgrundstück eines Landwirtschaftsbetriebes mit ruinöser Pumpstation & Lager und Teilbereichen von Jauchebecken
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Ehemaliges Betriebsgrundstück eines Landwirtschaftsbetriebes mit ruinöser Pumpstation & Lager und Teilbereichen von Jauchebecken
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze - Ehemaliges Betriebsgrundstück eines Landwirtschaftsbetriebes mit ruinöser Pumpstation & Lager und Teilbereichen von Jauchebecken
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Ehemaliges Betriebsgrundstück eines Landwirtschaftsbetriebes mit ruinöser Pumpstation & Lager und Teilbereichen von Jauchebecken
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze mit Umgebung - Ehemaliges Betriebsgrundstück eines Landwirtschaftsbetriebes mit ruinöser Pumpstation & Lager und Teilbereichen von Jauchebecken
    Lageskizze mit Umgebung
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung und Umgebung - Ehemaliges Betriebsgrundstück eines Landwirtschaftsbetriebes mit ruinöser Pumpstation & Lager und Teilbereichen von Jauchebecken
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung und Umgebung

Auktions-ID 429-0010

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
3.000 EUR *
SP 3.000 EUR
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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Ehemaliges Betriebsgrundstück eines Landwirtschaftsbetriebes mit ruinöser Pumpstation & Lager und Teilbereichen von Jauchebecken
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Westlich der Ziegeleistraße von Pettstädt
    06667 Goseck
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 7.428 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Weißenfels von Goseck, Blatt 1587, Flur 1, Flurstück 41/1, Gemarkung Goseck
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Verbandsgemeinde Untruttal teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 14.11.2023 unter anderem mit, dass das Grundstück im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt und kein Flächennutzungsplan vorhanden ist. Es handelt sich um eine Gewerbefläche mit landwirtschaftlicher Prägung. Erschließungskosten und Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen nicht an.

    Der Burgenlandkreis (Umweltamt) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 19.10.2023 mit, dass es für das Grundstück folgende Eintragungen im Fachinformationssystem ´Bodenschutz´ gemäß § 9 BodSchAG LSA gibt:
    Es handelt sich um eine Dekanteranlage mit 2 Becken der ehemaligen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft e.G. (LPG) Pettstädt. Sie diente bis 1990 als Anlage zur Lagerung von Gülle und Jauche und als Bewässerungsanlage. Gleichzeitig gehört die Anlage zu einer Güllehochlastfläche. Sie ist im Fachinformationssystem ´Bodenschutz´ mit der Katasternummer 19225 registriert.
    Die Becken sind wassererfüllt. Eine mögliche Schadstoffbelastung in den Becken ist nicht bekannt. Im Außenbereich sind Vandalismusspuren und wilde Müllablagerungen vorhanden.

    Dazu teilte der Burgenlandkreis (Umweltamt) dem Veräußerer ergänzend in der E-Mail vom 04.04.2024 mit, dass bei einem gemeinsamen Ortstermin in Lossa der notwendige Handlungsbedarf besprochen wurde. Mit der E-Mail wird schriftlich bestätigt, dass es im nutzungsparallelen Zustand keinen Handlungsbedarf auf der Fläche gibt. Im Falle einer Umnutzung mit Bodeneingriffen sind jedoch Bodenuntersuchungen auf gülletypische Parameter (zum Beispiel TOC, Nitrit, Ammonium, Gesamtsickstoff und Kalium, Phosphor und Phenol (aufgrund der früher verwendeten Desinfektionsmittel)), durchzuführen.

    Im Schreiben vom 20.10.2023 teilte der Burgenlandkreis (Rechts- und Ordnungsamt) dem Veräußerer unter anderem Folgendes mit: Eine Belastung der Fläche mit Kampfmitteln anhand der mir gegenwärtig vorliegenden Unterlagen (Belastungskarten) und Erkenntnissen ist nicht bekannt. Es ist nach dem derzeitigen Kenntnisstand nicht mit dem Auffinden von Kampfmitteln auf dieser Fläche zu rechnen.

    Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt (LDA), Abt. Bodendenkmalpflege, teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 11.12.2023 mit, dass nach derzeitiger fachlicher Einschätzung des LDA gegen das Vorhaben keine geplanten Einwände bestehen.

    Im Schreiben vom 24.10.2023 teilte der Burgenlandkreis (Bauordnungsamt) dem Veräußerer mit, dass das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt das Objekt nicht als Kulturdenkmal (Baudenkmal bzw. Teil eines Denkmalbereiches) im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 DenkmSchG LSA führt.

    In der E-Mail vom 24.10.2023 teilte das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt (LDA), Abt. Bau- und Kunstdenkmalpflege, dem Veräußerer mit, dass die Liegenschaft nicht im Denkmalverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt verzeichnet ist.

    Der Burgenlandkreis (Umweltamt) teilte dem Veräußerer in der E-Mail vom 11.01.2024 mit, dass sich das Flurstück in keinem nach BNatSchG festgesetzten Schutzgebiet befindet.
    Auf der Fläche befindet sich ein gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 22 NatSchG LSA gesetzlich geschütztes Biotop. Der entwickelte Gehölzbestand hat einen Status erreicht, dass dieser als gesetzlich geschütztes Biotop, hier Feldgehölz, einzustufen ist. Daraus ergibt sich das Zerstörungs- und Beeinträchtigungsverbot des § 30 Abs. 2 BNatSchG für die Gehölzstrukturen.

    In der E-Mail vom 19.01.2024 teilte der Burgenlandkreis (Umweltamt) dem Veräußerer mit, dass für das Grundstück im Wasserbuch keine wasserrechtlichen Erlaubnisse eingetragen sind.
    Des Weiteren befindet sich auf dem Grundstück kein Gewässer der 1. Oder 2. Ordnung. Das Grundstück liegt nicht im Bereich einer Trinkwasserschutzzone oder eines Überschwemmungsgebietes.

    Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 09.11.2023 unter anderem Folgendes mit:
    Bergbau: Bergbauliche Arbeiten, die den Maßgaben des Bundesberggesetzes unterliegen, sind für den Bereich der Antragsfläche nicht geplant. Hinweise auf mögliche Beeinträchtigungen durch umgegangenen Altbergbau liegen dem LAGB für das Grundstück nicht vor.
    Geologie: Der tiefere geologische Untergrund im Bereich des Grundstückes wird auch aus Gesteinen des Oberen Buntsandsteins gebildet, die potentiell subrosionsgefährdete Horizonte (bspw. Gips) aufweisen. Aufgrund des Vorhandenseins dieser Horizonte und durch den entsprechenden Aufbau des Untergrundes liegt hier eine potenzielle Gefährdung durch Subrosion vor. Durch den Kontakt mit Wasser kommt es zur Aus- bzw. Ablaugung (Verkarstung)), wodurch sich im Gips Hohlräume bilden können, die, in Abhängigkeit von den gebirgsmechanischen Eigenschaften der Deckschichten, bei ihrem Verbruch an der Erdoberfläche zu Erdfällen oder lokale Senkungen führen.
    Konkrete Hinweise auf Subrosionsauswirkungen, wie Erdfälle oder lokale Senkungen, sind allerdings im Subrosionskataster des LAGB im Vorhabenbereich und der näheren Umgebung bisher nicht dokumentiert, so dass eine Gefährdung hier als sehr gering eingeschätzt wird.
    Es wird empfohlen, im Vorfeld der Errichtung von Neubebauung, eine standortbezogene Baugrunduntersuchung nach DIN 4020 bzw. DIN EN 1997-2 durchführen zu lassen, so dass die Gründung den Begebenheiten angepasst werden kann.

    Der Burgenlandkreis (Bauordnungsamt) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 01.11.2023 mit, dass für das Grundstück keine Eintragungen in Form einer Belastung oder Begünstigung im Baulastenverzeichnis vorliegen.
  • Makrolage
    Die Gemeinde Goseck liegt an der Saale und gehört zur Verbandsgemeinde Unstruttal im Burgenlandkreis.

    Die Gemeinde liegt am nördlichen Steilhang der Saale auf halbem Weg zwischen Naumburg und Weißenfels.

    Goseck selbst ist nur über eine Zufahrtsstraße vom Ortsteil Markröhlitz aus erreichbar. Dieser liegt an der Landstraße von Naumburg, die im nahe gelegenen Pettstädt in die Bundesstraße 176 mündet.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand liegt an der nördlichen Gemarkungsgrenze von Goseck.

    Das Grundstück ist jedoch näher von der Ortslage des Ortsteiles Pettstädt von Weißenfels (ca. 1 km westlich), über die unweit östlich befindliche B176 zu erreichen.

    Die Umgebung besteht aus Landwirtschaftsflächen.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Der Verkaufsgegenstand verfügt über keine öffentlich gesicherte Zuwegung.
    Die Zuwegung erfolgt über Weg mit Steinplatten und weiter über einen Feldweg, der von der östlich anliegenden B176 abgeht. Die Zufahrt zum Grundstück ist durch eine Mauer blockiert.

    Medientechnisch ist das Grundstück nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.verbgem-unstruttal.de
  • Behörde Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut), Tel.: 034 464/ 300 20
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.

    Der gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen geltende Haftungsausschluss gilt auch hinsichtlich von etwaigen Altlasten/ Bodenkontaminationen. Die Veräußerung erfolgt ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.

    Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers im Rahmen der Ausgleichspflicht nach § 24 BBodSchutzG wird gegenüber dem Ersteher/ seinem Rechtsnachfolger ausgeschlossen. Der Veräußerer hat für den Fall einer Inanspruchnahme nach § 4 BBodSchutzG einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Ersteher - ebenso dessen Rechtsnachfolgern. Der Ersteher ist außerdem verpflichtet, im Falle der Weiterveräußerung diese Verpflichtung auf seinen Rechtsnachfolger zu übertragen.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das Flurstück 41/1 der Flur 1 in der Gemarkung Goseck mit einer Grundstücksgröße von 7.428 m², lt. Grundbuchangabe.

    Die Verkaufsfläche ist vertragsfrei und überwiegend begrünt. Es befinden sich zwei Ruinen alter baulicher Anlagen auf dem Grundstück.

    Zudem befinden sich Teilbereiche zweier Gülle-/Jauchebecken auf dem Grundstück.
    Der Burgenlandkreis teilte dem Veräußerer dazu mit, dass es sich um eine Dekanteranlage mit 2 Becken der ehemaligen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft e.G. (LPG) Pettstädt handelt. Sie diente bis 1990 als Anlage zur Lagerung von Gülle und Jauche und als Bewässerungsanlage. Gleichzeitig gehört die Anlage zu einer Güllehochlastfläche. Sie ist im Fachinformationssystem ´Bodenschutz´ mit der Katasternummer 19225 registriert.
    Die Becken sind wassererfüllt. Eine mögliche Schadstoffbelastung in den Becken ist nicht bekannt. Im Außenbereich sind Vandalismusspuren und wilde Müllablagerungen vorhanden. Mit der E-Mail vom 04.04.2024 bestätigte der Burgenlandkreis dem Veräußerer, dass es im nutzungsparallelen Zustand keinen Handlungsbedarf auf der Fläche gibt.

    Der Veräußerer teilt unverbindlich mit, dass die
    - ehemalige Pumpstation eine Gebäudegrundfläche von ca. 95 m²
    - ehemaliges Lager Teilgebäude eine Gebäudegrundfläche von etwa ca. 62 m² aufweist.
    Das Abmaß der Güllebecken ist nicht bekannt.

    Sämtliche Aufbauten befinden sich in einem ruinösem Zustand.

    Der Verkaufsgegenstand verfügt über keine öffentlich gesicherte Zuwegung und ist nur über einen Feldweg erreichbar. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.

    Eine Besichtigung durch das Auktionshaus fand nicht statt. Sämtliche Angaben würden vom Veräußerer übermittelt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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