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Uferfläche am Zernsdorfer Lankensee

  • Lage des Verkaufsgegenstandes - Uferfläche am Zernsdorfer Lankensee
    Lage des Verkaufsgegenstandes
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  • Zernsdorfer Lankensee - Uferfläche am Zernsdorfer Lankensee
    Zernsdorfer Lankensee
  • Lageskizze - Uferfläche am Zernsdorfer Lankensee
    Lageskizze
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Auktions-ID 429-0001

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
5.000 EUR *
SP 1.000 EUR
Höchstgebot

Um auf dieses Objekt bieten zu können, müssen Sie zuerst einen Bietantrag stellen.

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Uferfläche am Zernsdorfer Lankensee
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    nahe Uferweg an der Lanke
    15712 Königs Wusterhausen ST Zernsdorf
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 15 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Königs Wusterhausen Grundbuch von Zernsdorf Blatt 1328 Flur 4 Flurstück 162
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Königs Wusterhausen - Sachgebiet Stadtentwicklung/Planen/Liegenschaften - teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 16.02.2024 u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstand im Vorentwurf zum Gesamtflächennutzungsplan der Stadt Königs Wusterhausen (Stand April 2014) als Grünfläche dargestellt ist. Er liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und kann nicht bebaut werden. Für diesen Bereich sind keine Erschließungsmaßnahmen seitens der Stadt geplant. Für die Stadt Königs Wusterhausen gibt es eine wirksame Baumschutzsatzung und Stellplatzsatzung.

    Der Landkreis Dahme-Spreewald - Bauordnungsamt - teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 15.02.2024 u.a. mit, dass für den Verkaufsgegenstand keine Eintragungen im Baulastenverzeichnis vorliegen.

    Der Landkreis Dahme-Spreewald - Umweltamt - teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 06.03.2024 u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstand nach derzeitigem Kenntnisstand nicht als altlastverdächtige Fläche bzw. Altlast registriert ist.
  • Makrolage
    Die Stadt Königs Wusterhausen im Landkreis Dahme-Spreewald liegt im Süden des Berliner Ballungsraums.

    Der Stadtteil Zernsdorf liegt am Ufer von drei Seen. Der größte von diesen ist der Krüpelsee, der eigentlich ein breites Stück der Dahme ist. Die anderen beiden sind der Zernsdorfer Lankensee als Abfluss des Uckleyfließes und der Uckleysee.

    Durch die eigene Autobahnanschlussstelle 9 (Zernsdorf/Niederlehme) der Autobahn 10/E 30/E 55 (Berliner Ring) ist es verkehrstechnisch optimal angebunden. Die Stadtrandlage zu Berlin macht Zernsdorf zu einem beliebten Naherholungsgebiet, das im Sommer durch die vielen Gäste seine Einwohnerzahl ungefähr verdoppelt.

    Die Landeshauptstadt Potsdam liegt westlich ca. 50 km entfernt. Bis nach Frankfurt (Oder) und damit zur polnischen Grenze sind es ca. 65 km in östlicher Richtung. Der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) befindet sich in 20 km Entfernung.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand liegt im Uferbereich des Zernsdorfer Lankensees, kann in der Örtlichkeit jedoch nur annähernd bestimmt werden. Im betreffenden Uferbereich befinden sich Bootsstege.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    https://www.koenigs-wusterhausen.de/
  • Behörde Stadt Königs Wusterhausen, Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen, Tel.: +49 3375 273-0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Die Veräußerin hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Veräußerin bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Die Veräußerin nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein vertragsfreies, schmales Flurstück im Uferbereich des Zernsdorfer Lankensees mit einer Größe von 15 m², lt. Grundbuchangaben.

    Der grundbuchlich als Landwirtschaftsfläche geführte Verkaufsgegenstand mit für Uferflächen typischer Vegetation kann in der Örtlichkeit lediglich annähernd bestimmt werden. Ob dem Verkaufsgrundstück eine Steganlage direkt vorgelagert ist, kann nicht festgestellt werden. Im betreffenden Uferbereich befindliche Bootsstege gehören nicht zum Verkaufsgegenstand.

    Nach Angabe der Veräußererin ist das Flurstück Bestandteil eines geschützten Biotops (standorttypischer Gehölzstreifen) gemäß § 30 (2) Ziffer 1. BNatSchG. Nach § 30 (2) BNatSchG sind alle Handlungen verboten, die zu einer Beeinträchtigung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von Biotopen führen. Der Verkaufsgegenstand ist weder vom Denkmalschutz noch von einem Kampfmittelverdacht noch von einem (Natur-, Landschafts-, FFH- oder Vogel-)Schutzgebiet betroffen.

    Der Verkaufsgegenstand ist über die stadteigenen, aber nicht öffentlich gewidmeten Flurstücke 417 und 92 fußläufig erreichbar.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
  • Tags:
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