Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein vertragsfreies, ehemaliges Gewerbegrundstück mit einer Grundstücksgröße von ca. 5.214 m², lt. Grundbuchangabe.
Die Bebauung der Liegenschaft besteht aus einem Stallgebäude im nordwestlichen Grundstücksbereich, einem Werkstattgebäude mit Anbau, einem Nebengebäude im östlichen Grundstücksbereich. Ferner befinden sich diverse Unterstände, Container und ein Wohnwagen auf dem Grundstück.
Auf dem Verkaufsgegenstand und in den Gebäuden befinden sich umfangreiche Müllablagerungen (unter anderem Reifen, Baumaterial, Metallschrott & Kanister unbekannten Inhaltes), die nicht mehr durch den Veräußerer beräumt werden. Der vereinbarte Kaufpreis bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück nebst Gebäuden und wesentliche Bestandteile. Im Objekt etwa vorhandene bewegliche Gegenstände und Einbauten werden nicht mit verkauft, es besteht kein Anspruch auf Übereignung. Der Verkauf erfolgt insofern ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers, der mit Übergabe des Objekts sein Eigentum an diesen noch vorhandenen Gegenständen aufgibt. Es liegt im Ermessen des Erstehers, bewegliche Gegenstände und Einbauten auf eigene Kosten zu entsorgen oder weiter zu benutzen.
Sämtliche Bebauung befindet sich in einem starken sanierungs- und modernisierungsbedürftigen Zustand. Unter anderem ist die Decke des Stallgebäudes durchnässt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Errichtung der Baulichkeiten Wellasbest verwendet wurde.
Das Grundstück ist, aufgrund des jahrelangen Leerstandes und mangels Pflege, in einem naturbelassenen Zustand.
Der Wasserverband Stendal-Osterburg teilt dem Veräußerer unter anderem im Schreiben vom 21.02.2024 mit, dass das Grundstück unerschlossen ist. Es besteht die Möglichkeit, dieses Grundstück an die im öffentlichen Bereich befindliche Versorgungsleitung anzuschließen. Dazu wird aber die Eintragung einer Dienstbarkeit benötigt. (...) Auf dem Grundstück wurde das Abwasser bisher in einer Sammelgrube gesammelt. Dazu können wir aber nicht mitteilen, ob diese dem Stand der Technik entspricht. Sollte die Sammelgrube nicht den Anforderungen (dauerhaft dicht, entsprechende Größe) entsprechen, ist ggf. eine neue abflusslose Sammelgrube bzw. eine biologische Kleinkläranlage vom Grundstückseigentümer zu errichten.
Ein Schmutzwasserkanal der WVSO befindet sich in Wanzer nicht. (...) Abschließend teile ich Ihnen mit, dass für das Grundstück keine offenen Forderungen bestehen.
Der Veräußerer weist darauf hin, dass die auf dem Grundstück befindliche ehemalige Klärgrube ist nicht vollständig bedeckt und ungesichert ist.
Der Verkaufsgegenstand ist durch das schmale Fremdflurstück 218 geteilt, somit stellt sich der hintere Grundstücksbereich teilweise als gefangenes Grundstück dar.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.